Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Blackshadoo 93 » 29.04.2024, 14:45

Flyingbrick » 06.04.2024, 12:59 hat geschrieben:Hält man Dich an und kommt darauf, dass Du den Reifen eintragen müsstest, das aber nicht getan hast, wären das 50 Euro Bußgeld wegen der erloschenen ABE.

Besteht überhaupt noch Versicherungsschutz wenn man mit erloschener ABE fährt?

moswap » 26.04.2024, 21:06 hat geschrieben:Also alles zusammen 131,30€.

Wenn man das mal gegenüberstellt kann man sich ja 2x Erwischt werden Leisten, vorausgesetzt die Überprüfen überhaupt auf eine Notwendige Eintragung....
Setzt jedoch auch einen TÜV-Prüfer voraus der dies auch bei der Regelmäßigen Untersuchung übersieht :?

Ist schon ein happiger Preis um einen neuen Reifen Auszuprobieren bzw. sich einen jetzt Eintragen lassen müssen :|
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 29.04.2024, 14:54

Ob die BE erlischt ist offensichtlich nichtmal dem Verkehrsministerium bekannt (s.o.). Ich behaupte einfach mal, sie erlischt nicht (warum auch?)

Ansonsten besteht der Legende nach grundsätzlich kein Versicherungsschutz mit erloschener BE. Spätestens, wenn das Bauteil welches die BE erlöschen ließ, für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann ists vorbei.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2024, 18:55

Du weißt, dass Du Unrecht hast und hast das auch mehrfach schriftlich, aber weil Du das nicht haben möchtest und es doof findest, "behauptest Du einfach mal" in der Hoffnung, dass der Gesetzgeber sich durch Dich belehren lässt? Nun ja.

"Krafträder ohne EG/EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Sind an Krafträdern mit ABE gem. § 20 StVZO, EBE gem. § 21 StVZO oder
technische Änderungen vorhanden, welche die Freigängigkeit der Reifen betreffen,
sind nur die Reifen zugelassen, die in der ZB I aufgeführt sind. Hat das Kraftrad eine
Reifenfabrikatsbindung eingetragen und sollen geänderte Reifen verwendet
werden, erlischt die Betriebserlaubnis."

Du könntest doch zum Anwalt gehen, das wäre der richtige Ansprechpartner für eine Rechtsberatung wie auch das Einreichen einer Klage gegen gültige Rechtsnormen?
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 30.04.2024, 19:40

Ich weiss tatsächlich leider nicht, ob ich Unrecht habe. Warum ich der Meinung bin, dass das durch die "Verlautbarung" veranlasste Prozedere dem Gesetz und geltendem Recht wiederspricht, habe ich ja zur Genüge dargelegt.

Ich sehe eben nicht, wie die Betriebserlaubnis erlischt, außer durch eine eine "Behauptung" des Ministeriums. Der Versuch, dort zu erfragen, inwiefern es sich ergibt, dass dieses Erlöschen der BE entgegen der Gesetzlichen Vorschriften in §19.2 zustande kommt, wurde mit "dazu liegen keine Informationen vor" beantwortet.

Mich bestärkt das eher in dem Verdacht, dass es tatsächlich rechtswidrig sein könnte, mit der willkürlichen Verpflichtung zu einer wirklich unnötigen Untersuchung erwiesenermaßen passender und sicherer Bereifung den Motorradfahrern Geld abzupressen und durch die unnötige erschwernis zu geeigneterer Bereifung zu wechseln sogar die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu beeinträchtigen, weil unzählige Motorradfahrer statt mit dem geeignetesten eben mit dem eingetragenen fahren müssen.

Die Rechtsberatung beim Anwalt steht auf jeden Fall früher oder später an. Bisher bin ich noch nicht "geschädigter" und ich mag mein Fahrwerk eigentlich auch nicht auf original zurückrüsten, weil sie dann wieder wie ein Wackelpudding fährt, nur um eine unveränderte Maschine mit unveränderten Fahreigenschaften zu haben.

Und ich Stimme Dir absolut zu: es passt mir ganz und gar nicht, wie wir abgezogen werden.

Bin ich tatsächlich der einzige, der die rechtmäßigkeit dieser "Verlautbarung 15/2019" höchst fragwürdig findet?

Posting automatisch zusammengeführt: 30.04.2024, 19:26

Der von Dir zitierte Textabschnitt stammte von wo genau?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 30.04.2024, 19:40, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2024, 20:04

Der ist aus dem verlinkten PDF auf der Seite 3 von TOWO.

viewtopic.php?f=33&t=16520&start=40#p327565

Übrigens gilt das Ganze erstmal nur für Reifen mit Produktionsdatum ab DOT 0120, also Produktion ab 2020. Wer noch Reifen VOR DOT 0120 hat, darf diese weiter ohne Eintragung fahren, wenn er eine alte Freigabe dafür hat. Diese Übergangsregelung gilt aber nur noch bis Ende des Jahres 2024.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 30.04.2024, 20:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 30.04.2024, 20:32

Das wäre dann die Verfahrensanweisung für Prüfungsbeauftragte, welche sich aus der Interpretation der Verlautbarung "Verkehrsblatt 15/2019" des Ministeriums herleitet. Das ist in meinen Augen nicht wirklich ein Gesetz?

§19.2 StVZO, welcher besagt, dass eine BE nur dann erlöschen kann, wenn sich durch eine Veränderung die Fahrzeugart ändert, Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder sich das Geräusch oder Abgasverhalten verschlechtert, hingegen ist Gesetz.

Posting automatisch zusammengeführt: 30.04.2024, 20:32

deshalb argumentiert das Ministerium ja auch, dass es die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern in Gefahr sieht:

"Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist."

allerdings trifft das ja nun überhaupt nicht zu, wenn doch die Beriefung erwiesenermaßen und dokumentiert garantiert passend ist.



Versteh mich nicht falsch: Es geht mir nicht allein darum, Recht zu haben oder zu behalten, wenn ich schlüssig und nachvollziehbar eines Besseren belehrt werde, dann gebe ich sofort Ruh. Versprochen.

Bis es soweit ist versuche ich weiterhin herauszufinden, wie die doch recht schwammige Rechtslage wohl aussehen mag.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 30.04.2024, 20:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 30.04.2024, 20:38

Du musst das mit mir nicht diskutieren, ich bin nicht der Gesetzgeber. Wie gesagt, geh am besten zum Anwalt, der kann das vollumfänglich prüfen und entsprechend vollumfänglich berechnen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 13.05.2024, 10:35

Noch ein Nachtrag, der wichtig sein könnte. Der allseits beliebte BT45 hatte nicht nur von Bridgestone die Freigabe, sondern auch von Honda, nämlich hier:
https://www.honda.de/content/dam/local/ ... c32_02.pdf
https://www.honda.de/content/dam/local/ ... c26_02.pdf

Nach Rücksprache mit dem für unsere Werkstatt zuständigen Prüfer ist dieses Dokument als Erweiterung der ABE (also G555/H418) zu sehen und damit muss ein BT45, den man stellenweise noch bekommt und der ja auch ziemlich gut funktioniert, NICHT eingetragen werden und die Betriebserlaubnis gilt weiterhin.
Wer den Reifen fährt und Probleme bekommt, kann darum auf die verlinkte Honda-Freigabe verweisen.

Ansonsten hört man hinter vorgehaltener Hand, dass es "rumort" in den Gremien, weil die neue Regelung für viel Unmut bei Kunden, Händlern und Prüfern sorgt. Inwieweit das Rumoren mittelfristig dazu führt, die unsinnige Regelung wieder aufzuheben, wird sich zeigen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon JUL » 13.05.2024, 22:51

Danke für die pdf!
Muss diesen Monat noch zum Tüv und habe die BT46 drauf. Vielleicht hilft das ja bei eventuellen Komplikationen bzgl. dem Eintragungsquatsch. Ist ja schließlich der Nachfolger vom BT45 :blink:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 14.05.2024, 00:24

Fast alle anderen Reifen sind auch Nachfolger von den Vorgängern.

Dieses Argument wird bis zu einer Änderung nicht helfen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 14.05.2024, 10:18

Nein, für den BT46 hilft Dir das überhaupt nicht. Der muss eingetragen werden.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon arth_ » 14.05.2024, 22:22

Flyingbrick » 14.05.2024, 10:18 hat geschrieben:Nein, für den BT46 hilft Dir das überhaupt nicht. Der muss eingetragen werden.

Mein Beitrag soll kein Widerspruch sein, nur ein Datenpunkt aus der Praxis. Ich habe eine CB500S (PC32) mit BT46F/R bereift zuletzt Ende 2022 zur HU vorgeführt, ohne Mängel. Der Ingenieur war mit der Freigabe zufrieden die mir der Reifenverkäufer mit der Rechnung zugeschickt hat. EIne Kopie davon findet sich hier: https://moto.permission.jfnet.de/BRIDGESTONE/30123.pdf

Das kann natürlich bei jemandem mit Stock im Arsch anders ausgehen. Ich hab schon mal einen vom Tüv Nord erlebt, der eine komplett originale CBR600F PC31 nicht beklebt hat weil die "Fussrastenanlage hinten" zu nahe an der Verkleidung war. Woanders hingehen war billiger als Rechtsanwalt.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 15.05.2024, 06:11

2022 war die Rechtslage nicht eindeutig, das hat man geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 15.05.2024, 10:00

Da widerspreche ich:

§19.2 gilt seit 2022 unverändert und sieht willkührliches erlöschen der BE durch nachweislich sichere und passende Bereifung nicht vor, sodass "davon abweichend" §19.3 in unserem Fall nicht weiter von Bedeutung ist. Damit wäre die "Verlautbarung" Verkehrsblattblatt 15/2019 und eine dauraus abgeleitete Eintragungspflicht rechtswidrig.
Ich würde daher aktuell auch eher von einer Unrechtslage sprechen.

Das Ministerium wollte dem zumindest nicht widersprechen...

Allerdings habe ich das aus Gründen bisher immernochnicht mit einem Anwalt besprochen.

Erneut: sorry fürs wiederholt nervig sein :oops:

Posting automatisch zusammengeführt: 15.05.2024, 10:00

Bin ich wirklich der Einzige, der das so sieht?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 15.05.2024, 10:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 15.05.2024, 10:21

Interessant ist auch die Konstellation, dass ich letztes Jahr einen Vorderreifen aus DOT 2019 und einen für hinten aus DOT 2022 beim Händler montiert bekommen habe.

Den für hinten müsste ich nach aktueller Rechtslage eintragen lassen, den für vorne nicht.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti liegt für beide Reifen vor.

Da sieht man auch wieder, wie unsinnig das Ganze ist.

Posting automatisch zusammengeführt: 15.05.2024, 10:21

KarlMeiDrobbe » 15.05.2024, 10:00 hat geschrieben:Da widerspreche ich:

§19.2 gilt seit 2022 unverändert und sieht willkührliches erlöschen der BE durch nachweislich sichere und passende Bereifung nicht vor, sodass "davon abweichend" §19.3 in unserem Fall nicht weiter von Bedeutung ist. Damit wäre die "Verlautbarung" Verkehrsblattblatt 15/2019 und eine dauraus abgeleitete Eintragungspflicht rechtswidrig.
Ich würde daher aktuell auch eher von einer Unrechtslage sprechen.

Das Ministerium wollte dem zumindest nicht widersprechen...

Allerdings habe ich das aus Gründen bisher immernochnicht mit einem Anwalt besprochen.

Erneut: sorry fürs wiederholt nervig sein :oops:



Posting automatisch zusammengeführt: 15.05.2024, 10:00

Bin ich wirklich der Einzige, der das so sieht?


Wie heißt es so schön:

Auf hoher See und vor Gericht..............
Zuletzt geändert von gumic am 15.05.2024, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
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