von KarlMeiDrobbe » 30.04.2024, 19:40
Ich weiss tatsächlich leider nicht, ob ich Unrecht habe. Warum ich der Meinung bin, dass das durch die "Verlautbarung" veranlasste Prozedere dem Gesetz und geltendem Recht wiederspricht, habe ich ja zur Genüge dargelegt.
Ich sehe eben nicht, wie die Betriebserlaubnis erlischt, außer durch eine eine "Behauptung" des Ministeriums. Der Versuch, dort zu erfragen, inwiefern es sich ergibt, dass dieses Erlöschen der BE entgegen der Gesetzlichen Vorschriften in §19.2 zustande kommt, wurde mit "dazu liegen keine Informationen vor" beantwortet.
Mich bestärkt das eher in dem Verdacht, dass es tatsächlich rechtswidrig sein könnte, mit der willkürlichen Verpflichtung zu einer wirklich unnötigen Untersuchung erwiesenermaßen passender und sicherer Bereifung den Motorradfahrern Geld abzupressen und durch die unnötige erschwernis zu geeigneterer Bereifung zu wechseln sogar die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu beeinträchtigen, weil unzählige Motorradfahrer statt mit dem geeignetesten eben mit dem eingetragenen fahren müssen.
Die Rechtsberatung beim Anwalt steht auf jeden Fall früher oder später an. Bisher bin ich noch nicht "geschädigter" und ich mag mein Fahrwerk eigentlich auch nicht auf original zurückrüsten, weil sie dann wieder wie ein Wackelpudding fährt, nur um eine unveränderte Maschine mit unveränderten Fahreigenschaften zu haben.
Und ich Stimme Dir absolut zu: es passt mir ganz und gar nicht, wie wir abgezogen werden.
Bin ich tatsächlich der einzige, der die rechtmäßigkeit dieser "Verlautbarung 15/2019" höchst fragwürdig findet?
Posting automatisch zusammengeführt: 30.04.2024, 19:26
Der von Dir zitierte Textabschnitt stammte von wo genau?
Zuletzt geändert von
KarlMeiDrobbe am 30.04.2024, 19:40, insgesamt 3-mal geändert.