Wundertüte Adoptivkind...

Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon M.D. » 14.04.2017, 18:20

Hallo liebe Forenmitglieder, und frohe Ostern Euch allen! Wie in meiner Vorstellung beschrieben, hab ich hier so ein zugelaufenes Mädel stehen, das mit ihren 72000Km der Schlachtung zum Opfer fallen sollte. Hab mich heute wieder mal drann gemacht und das Ventilspiel geprüft, geht noch so, nicht optimal, aber im Bereich... Naja ich guck halt noch so was da noch so vorm TÜV ansteht, da stell ich fest: auf den Ansaugstutzen steht tatsächlich 25 KW! Den Brief rausgeholt: da steht 37 KW! Die Vergaser abgeschraubt, da sind tatsächlich diese fiesen Dinger mit den Schlitzplatten wie hier im Wiki verbaut! Der Brief ist von 2000. Also fährt das Möp seit dem mit 50 PS, laut Papieren, hat aber nur 34!? Da es dieses Übergangsmodell (96) ist, ist da sogar dieser Anschlag verbaut... :( So: das geht ja schon mal nicht! Zwei Halter sind in 17 Jahren mit nem abgeschnürten Möp unterwegs gewesen und habens nicht gemerkt?! Wie würdet ihr verfahren? 37er Ansaugstutzen gibts irgendwie nicht mehr... Die Hauptdüsen schon. Oder gleich offene Stutzen verbauen und abnehmen lassen, wie im Wiki beschrieben? Falls aber jemand 37 KW Stutzen über hat, weil er seine aufgemacht hat, würd ich die auch gern nehmen . Die 7 PS machen das Kraut nicht fett... Was empfehlt ihr, was würdet ihr tun? MFG. Mirko
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon Flyingbrick » 14.04.2017, 19:13

Hachgotthachgott, das ist ja eine lange Geschichte :D

Erst mal also herzlich willkommen!
Da es dieses Übergangsmodell (96) ist, ist da sogar dieser Anschlag verbaut...

Was meinst Du damit? Es gibt keinen Übergangsmodellanschlag, erst recht nicht bei der 1993-2003 unverändert verbauten Technik rund um den Motor.

Du kannst 37kW-Stutzen noch neu kaufen, wenn Du willst, aber eben auch solche mit 43kW.
Ich habe noch gebrauchte mit 37kW da, aber weich sind die sicher auch nicht mehr -da steigt die Gefahr, dass Nebenluft eindringt. Außerdem erschwert das Ein- und Ausbau.

Ich würde die Stutzen nach 21 Jahren so oder so wegwerfen, weil das Gummi inzwischen steinhart sind. Sinnvoller Weise nimmt man dann die offenen, das kostet zwar nochmals 35 Euro für die Eintragung, aber dafür bekommst Du diese Ansaugstutzen auch im Zubehör von Tourmax. Die sind etwa einen Zehner billiger.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 14.04.2017, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon M.D. » 14.04.2017, 20:01

Ja ist schon ziemlich verwurstelt das betagte Mädel... Die hat diesen Schieberanschlag verbaut mit den zwei Schrauben... Und dann sowieso die Stutzen für 25KW?! Oder gehört das entweder, oder? Ich glaub, ich mach da klar Schiff und mach gleich auf. Was mich wundert: warum fahren zwei Vorbesitzer so rum? Und Warum hat das zur HU kein Prüfer gesehen? Keine Brille auf oder was? Mit dem Übergangsmodell mein ich das 96 noch die Japanmädels importieet wurden, aber zeitgleich auch in Italien gefertigt wurde. Die produktion der PC32 ging aber, auch beim Ersatzteilbestellen erst 97 los... Deshalb meine Theorie des Übergangsmodels... Berichtigung erwünscht!
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon Flyingbrick » 14.04.2017, 20:26

Nee nee, der Gasanschlag drosselt 58 auf 48 PS. Sicher, dass der auch noch parallel verbaut ist?
Die Leistung ist über alle Baujahre gleich gewesen, serienmäßige Gasanschläge gab es nicht. Die hat erst Alphatechnik zur Führerscheinovelle produziert.
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon moswap » 14.04.2017, 20:30

Es soll einer der Vorbesitzer die 37kW Maschine mit 25kW Drosselblenden gefahren sein und dann auch noch den Gasanschlag limitiert haben(welcher ja 105€ kostet) damit man mit ~20kW unterwegs ist? Das scheint mir auch sehr merkwürdig...
Naja der Prüfer achtet bei Motorrädern die über 25kW bzw jetzt 35kW haben wohl nicht darauf ob da an der (nicht vorhandenen) Drossel rumgespielt wurde. Wenn der überhaupt darauf achtet...
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon M.D. » 15.04.2017, 14:31

Ja bei dem Gasschieberanschlag hab ich mich verguckt, ist alles normal! Werd halt offene Ansauggummis organisieren, die Hauptdüsen dazu und ein Gutachten mit zum TÜV nehmen. Hab die Gaser erst mal wieder drangefädelt, kann ohne die Teile ja eh nicht weiter... Schöne Ostern noch!
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon chaosracer » 16.04.2017, 10:01

Die Hauptdüsen kannst Du lassen. Mein Otto hat die auch drin - ich finde, die CB läuft besser damit.
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon Chickenmarkus » 16.04.2017, 10:51

Da wir allerdings ein öffentlich zugängliches Forum sind, sollte man bei solchen Aussagen generell auch den rechtlichen Rahmen dazuschreiben:
Rein rechtlich gehören zu den Leistungsstufen nämlich die Ansaugstutzen und die Hauptdüsen. Lässt man die Hauptdüsen also unverändert, wäre die Entdrosselung genau genommen nicht zulässig.

Nachzuprüfen geht das aber natürlich praktisch nicht. Und selbst wenn man dir nach einem Unfall mal ans Bein pissen möchte, werden die "geänderten" Hauptdüsen diesen nicht verursacht haben, was eine Voraussetzung für Zahlungsverweigerung der Versicherung o.ä. wäre.
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon Supertyp » 16.04.2017, 11:06

Die Haftpflichtversicherung kann nie die Zahlung verweigern! Darum heist sie so: HAFT - PFLICHT - VERSICHERUNG
Eine andere Frage ist der mögliche Regress bis 5000€, bei Alkoholfahrten u.ä.
Bei Vorsatz oder illgalen Rennen auch kompletter Regress.
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Re: Wundertüte Adoptivkind...

Beitragvon chaosracer » 16.04.2017, 14:59

Chickenmarkus » 16.04.2017, 10:51 hat geschrieben:Da wir allerdings ein öffentlich zugängliches Forum sind, sollte man bei solchen Aussagen generell auch den rechtlichen Rahmen dazuschreiben:
Rein rechtlich gehören zu den Leistungsstufen nämlich die Ansaugstutzen und die Hauptdüsen. Lässt man die Hauptdüsen also unverändert, wäre die Entdrosselung genau genommen nicht zulässig.

Nachzuprüfen geht das aber natürlich praktisch nicht. Und selbst wenn man dir nach einem Unfall mal ans Bein pissen möchte, werden die "geänderten" Hauptdüsen diesen nicht verursacht haben, was eine Voraussetzung für Zahlungsverweigerung der Versicherung o.ä. wäre.


Ich habe die Sache mit einem befreundeten Anwalt für Verkehrsrecht besprochen. Hätte man durch andere Düsen ein besseres Drehmoment, könnte auch das nicht als Ursache (kausal) für einen Unfall herangezogen werden.
Danke für den Hinweis, Markus! Wir wollen das Forum ja sauber halten.
Zuletzt geändert von chaosracer am 16.04.2017, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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