Änderung der Marktplatzregeln bzgl. ebay-pushen

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Re: Änderung der Marktplatzregeln bzgl. ebay-pushen

Beitragvon Biggi » 08.05.2015, 13:04

Ja nun, wenn man mit den geltenden Regeln nicht einverstanden ist, sollte man diese Plattform nicht nutzen.
Und wenn doch, sollte man sich hinterher nicht beklagen, wenn man ein selbst eingebrocktes Süppchen auslöffeln muss.

Gilt übrigens nicht nur für ebay. :mrgreen:
Zuletzt geändert von Biggi am 08.05.2015, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung der Marktplatzregeln bzgl. ebay-pushen

Beitragvon nick67 » 08.05.2015, 14:24

Ich habe nicht das geringte Problem damit, mein Recht einzuklagen -siehe diese ebay-Geschichte- und würde das auch immer tun. Kann ich dafür dass der Verkäufer zu blöd oder zu geizig ist, sich gegen derlei Schadenersatzansprüche abzusichern?
Mir geht das Getue um die scheinbaren ebay-Unzulänglichkeiten echt auf den Sack. Umgekehrtes Beispiel: jmd bietet auf ebay 300 euro für ne Küchenmaschine von Vorwerk -Thermomix heißt das Ding- und kostet neu zw.900 und 1100 euro, normalerweise. Der Anbieter hatte seine Ware allerdings unter der Rubrik ACHTUNG! KINDERSPIELZEUG!!!!! eingestellt, und auch aus der Produktbeschreibung ging hervor dass es sich NICHT um das "echte" Küchengerät handelte.
Was für ein Gezeter um angeblichen Betrug etc pp. anschließend! Sorry, wer nicht in der Lage ist zu lesen und oder nachzudenken darf sich anschließend nicht über die eigene Blödheit beschwereren.
Ein Produkt das ausschließlich im Direktvertrieb erworben werden kann kann als Neuware NIEMALS für ein Drittel des regulären Preises bei ebay angeboten werden.

und wer meint auf biegen und brechen Auktionsgebühren sparen zu müssen darf sich über schwache Erlöse oder eben ggf Schadenersatzansprüche nicht wundern.
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Re: Änderung der Marktplatzregeln bzgl. ebay-pushen

Beitragvon Gordon Shumway » 23.05.2015, 17:56

chaosracer » 08.05.2015, 12:51 hat geschrieben:Hallo Peter alias Nick - das ist mir sehr wohl bekannt und ich stelle es auch nicht in Frage. Aber was für ein Mensch muss das sein, der ernsthaft vom Käufer, auch noch gerichtlich, die Zahlung eines solchen Betrags fordert, nur weil er im Netz 1 Euro geboten hat?
Auch wenn er juristisch Recht bekommen sollte, moralisch ist er tausend Mal unterlegen. Ich hätte mir einer solchen Sache mehr als ein schlechtes Gewissen. Und eben gerade diese Geschichte mit dem Auto meinte ich. Wieso wohl ebay das publiziert? Fragwürdig... :roll:


Naja Ebay publiziert es um die Anbieter auf das geltende Recht hinzuweisen und vor genau solchen Klagen zu schützen.
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Re: Änderung der Marktplatzregeln bzgl. ebay-pushen

Beitragvon Andy 1960 » 23.05.2015, 22:32

chaosracer » 08.05.2015, 12:51 hat geschrieben:Hallo Peter alias Nick - das ist mir sehr wohl bekannt und ich stelle es auch nicht in Frage. Aber was für ein Mensch muss das sein, der ernsthaft vom Käufer, auch noch gerichtlich, die Zahlung eines solchen Betrags fordert, nur weil er im Netz 1 Euro geboten hat?
Auch wenn er juristisch Recht bekommen sollte, moralisch ist er tausend Mal unterlegen. Ich hätte mir einer solchen Sache mehr als ein schlechtes Gewissen. Und eben gerade diese Geschichte mit dem Auto meinte ich. Wieso wohl ebay das publiziert? Fragwürdig... :roll:


Tja, das ist in unserer Gesellschaft wohl wirklich ein Problem. "Gewissen" gegen "Profit".

Siehe ganz deutlich hier:


http://de.wikipedia.org/wiki/The_Box_%E ... Experiment

Gruß
Andy
Andy 1960
 
 

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