Maut auf Autobahnen

Themen die mal nichts mit der CB 500 zu tun haben.

Moderator: Free-sky

Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon chaosracer » 18.05.2017, 19:50

...abwarten!
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Presi » 18.05.2017, 21:49

Supertyp » 18.05.2017, 18:50 hat geschrieben:So, die Maut ist durch. Selbst die allmächtige EU hat zugestimmt. Was nun Presi?

Die Ösis klagen noch und vor der geplanten Einführung liegt noch ne BT-Wahl, aber mag sein, dass die Maut so 2018 kommt. Aber wohl nur 2018...
Seit fast vier Jahren lief es ja genau auf so eine Draufzahllösung hinaus: Halter von neueren Fahrzeugen mit (nur) auf dem Papier saubereren Motoren zahlen für Maut plus Steuer weniger als bisher für Steuer allein. Ausländer kaufen eben für 2,50 Euro so ne Wochenvignette oder 7 Euro für 2-Monatsvignetten. Manche zahlen bissel mehr. Das wird ja ein irres Geschäft! :roll:

Es gibt also keine 1:1 - Entlastung hiesiger PKW, sondern "schadstoffarme" PKW werden zusätzlich entlastet. Da muss man sich schon fragen, wem es was bringt.

Und da sehe ich zweierlei: 1. wird die Maut und/oder die Steuer zukünftig angehoben, so dass der Quatsch nur gemacht wurde, um wenigstens ein Teil der Wahlversprechen (im Koalitionsvertrag geht es ja um zusätzliche Finanzierung, nicht um ein Minusgeschäft) einzuhalten.
Die Maut wäre da, das war ja ne Hürde, die Mautanhebung ist gerade mit der geplanten Autobahngesellschaft/Privatisierung ohnehin nur ne Frage der Zeit. Auch und gerade für Inländer.

2. Muss man sich nur mal die Vorschläge aus innenpolitischen AK der Union ansehen, die Mautdaten zur Strafverfolgung nutzen will: Also mehr Überwachung. Wird sowieso kommen. Auf Autobahnen und Bundesstraßen. Doll.

Und, @Supertyp: Kannst du mir helfen? Ich habe immer noch nicht herausgefunden, ob bei Saisonkennzeichen oder Abmeldung man die Mautgebühren in gleicher Höhe zurückbekommt wie die Steuer. Und ob bspw. ein ausländisches Fahrzeug, das zum Behindertentransport (Fahrer oder Mitfahrer) genutzt wird, dort auch steuerlich befreit sein muss um mautfrei hier zu fahren oder ob die deutschen Regeln (Behinderungsgrad) erfüllt sein müssen, um hier steuerfrei fahren zu dürfen und wie hoch der Verwaltungsaufwand für solche Antragsteller egtl. ist.
Zuletzt geändert von Presi am 19.05.2017, 04:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon chaosracer » 19.05.2017, 02:24

Na, René...die Antwort musste erst mal weg stecken ;)
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Blackshadoo 93 » 19.05.2017, 07:46

Die Tanzen uns doch eh auf der Nase rum :roll: Wahlversprechen Merkel ´´mit mir wird es keine Maut geben´´....

Und Privatisiert werden sie auch noch, dann werden die AB´s die wir mit unseren Steuern bezahlt haben an Private Investoren verkauft und wir zahlen wieder... also Doppelt.
Aber wie die Wahlergebnisse bei uns Zeigen, die meisten wählen die deppen immer wieder.... :laola:
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Callinator » 19.05.2017, 18:16

Supertyp » 18.05.2017, 18:50 hat geschrieben:So, die Maut ist durch. Selbst die allmächtige EU hat zugestimmt. Was nun Presi?


Schade, dass dieser Schwachsinn tatsächlich zu kommen scheint... :wallb:
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Supertyp » 20.05.2017, 00:03

Pah, die Maut auf deutschen Autobahnen ist generell eine Sch... schlechte Idee. Aber wenn es sie schon geben soll, dann als Maut für ausländische PKW. Das Hickhack um Preisstaffelung, Saisonkenzeichen und Behinderten-Privilegien, damit die EU-Kasper ihren Senf dazu geben können ist mir egal.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Presi » 18.06.2019, 17:45

So. Diese Maut ist nun endlich tot:
https://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-197.html

Ich hatte ja nichts anderes erwartet und mich gewundert, als der EuGH-Generalanwalt dieses Konstrukt für unproblematisch gehalten hatte. Falls dies die deutsche Generalanwältin formuliert hatte, könnte man sich einen Konflikt vorstellen, wird sie doch von der Bundesregierung nominiert.

Auch hier gab es ja seit Beginn der Idee der "Ausländermaut" Leute, die das unproblematisch fanden oder eben problematisch. Bei den Juristen ist das anscheinend genauso. Wie gesagt, ich finde es einfach trivial, wie der EuGH dies nun begründet, hätte damit aber genausogut danebenliegen können.
Unabhängig von der juristischen Bewertung hielten viele dieses Konstrukt eh für ein sinnfreies Bürokratiemonster.
Was das nun alles gekostet hat, Planung, Beratung, Gericht - und dann so ein Rohrkrepierer.
Zu (Ramsauer,) Dobrindt und Scheuer fällt mir da nichts mehr ein.

Es bleibt festzuhalten, mit Merkel werde es keine Maut geben (Wahlkampf 2013). Sie hält also doch Wort.

Der Ball liegt nun beim Verkehrsministerium. Mal sehen, was denen nun einfällt. Ich bin gespannt.
Dass irgendwann Benutzungsgebühren für Autobahnen kommen werden, wird wohl kaum einer bezweifeln. Das, was im Koalitionsvertrag 2013 drinstand, halte ich nach wie vor für unmöglich umsetzbar.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Supertyp » 18.06.2019, 21:39

Was geht den EUGH die deutsche Kfz-Steuern an? Ernsthaft! Welche Aufgabe hat eigentlich dieser "Europäische Gerichtshof"? In Wikipedia steht folgendes:

Aufgaben und Zuständigkeit
Die Aufgaben sind in Art. 19 EU-Vertrag, den Art. 251 bis 281 AEU-Vertrag sowie der Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union festgeschrieben. Dazu zählt insbesondere, die einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sowie der Europäischen Atomgemeinschaft zu gewährleisten. Beim EuGH selbst sind direkte Klagen nur in bestimmten Fällen möglich. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Rechtsmittel und der jeweiligen Instanz des Gerichts.[7] Das Europäische Gericht ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch für Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Europäische Kommission im dritten Rechtszug zuständig.

Aber auch:

Kritik
Hauptkritikpunkt an der Entscheidungspraxis des EuGH ist in Teilen der Rechts- und Politikwissenschaft, dass er europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausdehne und damit seine Kompetenzen überschreite.[13] Unter anderem wird der Vorwurf erhoben, dass der Europäische Gerichtshof politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.[14][15]
Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu fällen und damit in Bereiche einzugreifen, die die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten. So würde vom Gerichtshof „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht“ gelassen. Er schlägt daher für Deutschland vor, dass die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte zur Anrufung des EuGH erforderlich sein solle.[16]

Auch "Die Anstalt" hat sich mit der Übergriffigkeit des EUGH schon mal beschäftigt. Welche Folge das wahr- keine Ahnung, aber auf Youtube gibts sicher noch die Folge.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Presi » 18.06.2019, 22:29

Wenn bestimmte Gruppen, also hier die Halter von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen diskriminiert werden ggü. Halter von in Deutschland angemeldeten Fahrzeugen, dann ist ja anscheinend dieses Gericht zuständig. Welches Gericht denn sonst, frage ich mich?

Es geht nicht um die Steuer, sondern dass eben die Belastung für hier zugelassene PKW 1:1 durch steuerliche Maßnahmen erlassen werden. Was wir seit Jahren hier diskutieren. Beides gehört zusammen: Kommt diese Maut nicht, kommt ja auch keine Steuerentlastung. Es ist einfach ein - sorry - blöder Trick.
Mich wundert nur, dass viele diesen Trick so unproblematisch finden und dass es sechs Jahre braucht, bis man dem Blödsinn ein Ende macht.
Allerdings hätte es auch anders laufen können, dann hätte ich noch dümmer geguckt als ohnehin schon. :wallb:

Ob man im Gegenzug die Steuern exakt um den Mautbetrag senkt, den Leuten Bargeld in Höhe der Maut schickt oder was auch immer: Sowas ist nun endlich bestätigter Kokolores.

Eine Maut mit gleichzeitiger Entlastung der Bürger ist doch jederzeit machbar, auch mit steuerlicher. Aber eben nicht so wie in dem gescheiterten, rechtswidrigen Gesetz vorgesehen mit gleichzeitigem, auf den Cent genauen Ausgleich.

Posting automatisch zusammengeführt: 18.06.2019, 22:29

Endlich was zu den Kosten:
https://m.tagesspiegel.de/politik/total ... 69966.html
128 Millionen Euro kostete also bisher die Vorbereitung der Mauteinführung.

Einfach verpulvert ohne erst das gerichtliche Urteil abzuwarten. Bin gespannt, wie hoch das Unternehmen, das die Maut erheben sollte, nun entschädigt werden muss.

Immerhin alles besser als diese Maut, die wohl ein Minusgeschäft geworden wäre.
Zuletzt geändert von Presi am 18.06.2019, 22:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Supertyp » 19.06.2019, 23:21

Ach Presi, Millionen... :roll: Unsere Gebieterin verballert ...zig Milliarden pro Jahr und das auf Jahrzehnte für einen Gehirnfurz... Weil jeder weiss was ich meine muss ich nicht konkreter werden... 8)
Supertyp
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Presi » 20.06.2019, 06:40

Man wird sehen, ob es im Millionenbereich bleibt, offenbar gibt es Entschädigungsklauseln mit den Betreibern. Wenn da Entschädigung für entgangene Gewinne inkludiert sind, wäre das quasi ne Lizenz zum Gelddrucken.
Klar wird woanders auch verschwendet, korrumpiert, Amigowirtschaft betrieben oder teuer versagt - das macht es aber nicht besser, das Geld rauszuhauen und Verträge abzuschließen, ohne vorher das Urteil abzuwarten - wie auch hier in den letzten 6 Jahren deutlich wurde ein Urteil, das viele Experten so erwartet hatten und entsprechend begutachtet haben (siehe u.a. Österreichs Klage).

Oder baut jemand von uns ein Haus, schließt teure Verträge ab, haut seine Kohle dafür raus, bevor eine Baugenehmigung vorliegt und wenn viele Experten urteilen, eine Baugenehmigung sei nicht möglich?
Wer wäre so dumm?

Vor Gericht kann man verlieren. Aber mit der Vorgeschichte müsste egtl. mind. einer zurücktreten.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon tank » 20.06.2019, 08:58

Presi » 20.06.2019, 06:40 hat geschrieben:Oder baut jemand von uns ein Haus, schließt teure Verträge ab, haut seine Kohle dafür raus, bevor eine Baugenehmigung vorliegt und wenn viele Experten urteilen, eine Baugenehmigung sei nicht möglich?
Wer wäre so dumm?


Falsch, es ist ja nicht IHR Geld, sondern UNSERES. Deswegen wird sich da auch nix aendern. Solche riesigen Fehler betreffen die nunmal nicht. Ist wie wenn du das bei deinem Hausbau so machst, es aber nicht dein Geld ist. Dann ists dir egal, falls das scheitert. Du versuchst es einfach danach gleich wieder, zahlt ja jemand anderes.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Chickenmarkus » 20.06.2019, 10:47

Presi » 18.06.2019, 22:29 hat geschrieben:Wenn bestimmte Gruppen, also hier die Halter von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen diskriminiert werden ggü. Halter von in Deutschland angemeldeten Fahrzeugen, dann ist ja anscheinend dieses Gericht zuständig.

Aber offensichtlich ist es zulässig, die innerdeutschen Halter zu diskriminieren, indem sie (idealistisch) als einzige über die Kfz-Steuer die Autobahnen bezahlen?

Ich finde es absolut gerechtfertigt Kfz-Steuer und Autobahnkosten voneinander zu trennen. Entferne ich den Kostenpunkt "Autobahn" aus der Kfz-Steuer, wird diese natürlich zunächst einmal geringer ausfallen. Dafür kann die Autobahn nun ganz im Sinne des europäischen Gemeinschaft gemeinsam von allen (Nutzern) in gleicher Höhe bezahlt werden.
Wieso dürfen also wir nicht wie viele andere Länder Kfz-Steuer nach Meldeort und Autobahn nach Nutzung voneinander trennen? :kratz:
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Presi » 20.06.2019, 14:49

Chickenmarkus » 20.06.2019, 10:47 hat geschrieben:
Presi » 18.06.2019, 22:29 hat geschrieben:Wenn bestimmte Gruppen, also hier die Halter von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen diskriminiert werden ggü. Halter von in Deutschland angemeldeten Fahrzeugen, dann ist ja anscheinend dieses Gericht zuständig.

Aber offensichtlich ist es zulässig, die innerdeutschen Halter zu diskriminieren, indem sie (idealistisch) als einzige über die Kfz-Steuer die Autobahnen bezahlen?

Über die Kfz-Steuer speziell werden keine Autobahnen bezahlt. Genauso wie über die Sektsteuer oder die Tabaksteuer keine Autobahnen bezahlt wird. Steuern werden nie zweckgebunden erhoben, das geht auch gar nicht (Non-Affektationsprinzip, s.o.).
Kfz-Steuern werden aber erhoben, weil Kosten für Verkehrswege anfallen und die Verursacher dafür einen Beitrag an die Allgemeinheit zahlen.

Ich finde es absolut gerechtfertigt Kfz-Steuer und Autobahnkosten voneinander zu trennen.

Das ist doch voneinander getrennt!

Entferne ich den Kostenpunkt "Autobahn" aus der Kfz-Steuer, wird diese natürlich zunächst einmal geringer ausfallen.

Es gibt kein Kostenpunkt "Autobahn" in der Kfz-Steuer.

Bis vor wenigen Jahren war die Kfz-Steuer btw eine reine Ländersteuer. Baulastträger der Bundesautobahnen außerhalb von Großstädten (auch da ist einiges im Umbruch, Stichwort "Autobahngesellschaft") war aber immer der Bund.

Wieso dürfen also wir nicht wie viele andere Länder Kfz-Steuer nach Meldeort und Autobahn nach Nutzung voneinander trennen? :kratz:

Dürfen wir. Wie kommst du darauf, dass wir das nicht dürften?
Es geht seit Anbeginn der rechtlichen Zweifel um die 1:1-Absenkung und die zeitgleiche und einander bedingende Einführung der Maut und für jedes Fahrzeug exakt gleichmäßige Senkung der Steuer.
Also de facto keine Kosten für Inlands-PKW, alle Kosten für Auslands-PKW. Steht alles im Urteil, dass dies einseitig diskriminiert. Wird hier genau so seit 2013 diskutiert. Natürlich darf der Staat Steuern senken, auch gleichzeitig. Er darf es aber nicht so gestalten, dass Kosten nur für im Ausland gemeldete PKW anfallen.
Zuletzt geändert von Presi am 20.06.2019, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Maut auf Autobahnen

Beitragvon Chickenmarkus » 20.06.2019, 16:44

Presi » 20.06.2019, 14:49 hat geschrieben:Kfz-Steuern werden aber erhoben, weil Kosten für Verkehrswege anfallen und die Verursacher dafür einen Beitrag an die Allgemeinheit zahlen.

Aber die Autobahnen sind doch Verkehrswege? :kratz:

Presi » 20.06.2019, 14:49 hat geschrieben:Es geht seit Anbeginn der rechtlichen Zweifel um die 1:1-Absenkung und die zeitgleiche und einander bedingende Einführung der Maut und für jedes Fahrzeug exakt gleichmäßige Senkung der Steuer.
Also de facto keine Kosten für Inlands-PKW, alle Kosten für Auslands-PKW. Steht alles im Urteil, dass dies einseitig diskriminiert. Wird hier genau so seit 2013 diskutiert. Natürlich darf der Staat Steuern senken, auch gleichzeitig. Er darf es aber nicht so gestalten, dass Kosten nur für im Ausland gemeldete PKW anfallen.

Okay, das klingt einfach mal wieder typisch juristisch. :aua:

Danke für die Zusammenfassung des langen, ungetümen Urteils. :D
Zuletzt geändert von Chickenmarkus am 20.06.2019, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
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