Umbau auf Caferacer startet jetzt

Casemodding-Geschichten vom Bike

Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon JohnRat » 07.09.2014, 21:36

:up: :up: :up:
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon DonUschi » 07.09.2014, 22:00

Hat was der Deckel.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon lemmi » 14.09.2014, 17:08

Wieder einen Schritt weiter, die lampe eingebaut und Auspuff gekürzt und etwas steiler gestellt.
k-P1100292.JPG
k-P1100294.JPG
k-P1100298.JPG
k-P1100300.JPG


Umbaustand 14.09.2014 :rock:
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Flyingbrick » 14.09.2014, 20:18

Sieht schick aus! Mit dem Blinkerabstand wirst Du beim TÜV aber leider keine Gnade finden, fürchte ich.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon MightyChris » 14.09.2014, 21:11

In wiefern? Hab sie hinten links und rechts vom kleinen KZ dran. Ohne Probleme beim TUV. Ausserdem gibts ja au blinker mit rück-/ bremslicht drin
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Flyingbrick » 14.09.2014, 21:26

Mindestabstand hinten bei Zulassung nach nationalem Recht (keine EG-ABE): 240 mm.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon JohnRat » 15.09.2014, 07:55

Das stimmt nicht ganz!
Vorne muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern 240mm betragen,
hinten muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern nach EG-Recht aber nur 180mm betragen.
Bei der Einzelabnahme gilt EG-Recht.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Flyingbrick » 15.09.2014, 08:31

Ja, wenn JohnRat der Fahrzeughersteller ist, z.B. bei einem Eigenbaurahmen.
Bei Honda als Hersteller ist die ABE G555 (PC26) oder H418 (PC32) gültig -und das ist nationales Recht. Das steht unter "K" in der Zulassungsbescheinigung I. Eine EG-ABE beginnt mit einem kleinen e. Das allein entscheidet, welches Recht zugrunde gelegt wird.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Biggi » 15.09.2014, 09:14

Hmm, ich blicke da nicht durch.
Ich dachte immer, dass bei ganz alten Fahrzeugen (>30 oder so) das nationale Recht gilt
und bei neueren das EG-Recht. Meine CB kam auf den Markt, da gabs ja sogar den Euro schon.
Warum da kein EG-Recht gilt, erschließt sich mir nicht so ganz... :kratz:


@lemmi: ich verfolge deinen Umbau auch. Ich glaub, die wird schick. :)
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Stjopa » 15.09.2014, 10:34

1996 (Erscheinen der PC32 auf dem Markt) gab's doch noch keinen Euro!
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Hondareiter » 15.09.2014, 11:01

Steffen die CB von Biggi ist Erstzulassung 2003 ;)
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Twintreiber » 15.09.2014, 11:08

...aber das Modell kam 96 auf den Markt ;)
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Biggi » 15.09.2014, 11:17

Es geht mir ja nicht um den Euro, der ist ja auch schnuppe. War nur so nebenher ein Vergleich zu meiner CB.
Wollte doch nur den Europäischen Gedanken in den Mittelpunkt rücken
und die Unlogik des nationalen Rechts. Oder so ähnlich. :kratz:
Egal, ich muss ja nicht alles verstehen. :zzz:
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Flyingbrick » 15.09.2014, 11:35

Biggi » Mo 15.Sep, 2014 hat geschrieben:Warum da kein EG-Recht gilt, erschließt sich mir nicht so ganz... :kratz:)

Entscheidend ist da der Zeitpunkt der ABE-Erstellung.
Du hast eine CB500S '03, das ist die ABE "H418 Nachtrag 4" vom 25.09.2000. Meine blaue hat auch diese ABE. Die schwarze CB500S, eine 99er, hat den Nachtrag 2 vom 26.11.97, in dem erstmals die CB500S (also die verkleidete Version) enthalten ist. Aber beide fußen eben auf der ABE H418 von 1996, als die erste PC32 herauskam. Anders die CBF, sie kam Ende 2003 und hatte schon eine EG-ABE.
Aber eine winzige Kleinigkeit hat Deine 03er CB denen, die vor dem Nachtrag 4 herauskamen, voraus: sie braucht hinten keine Schutzblechverlängerung mehr, da das Schutzblech nur noch "ausreichend" sein muss :)
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon JohnRat » 15.09.2014, 11:38

Ich kann nur von meiner Einzelabnahme sprechen.
Und dieser Umbau ist meinem doch änlich.
Da hier wie auch bei mir der Rahmen gekürzt wurde, braucht es eine neue Blinkeraufname.
Und dabei ist EG-Recht einzuhalten.
Wurde mir zumindest so erklärt.
Und bei mir steht immer noch Honda CB500 PC32 im Schein.
Und unten die Umbauten nach EG.
Aber lange Rede hin oder her.
Ein Anruf bei der Abnahmestelle und die Sache ist klar.
Bei mir sind es übrigens 195mm.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon lemmi » 15.09.2014, 12:45

Flyingbrick » 14.09.2014, 21:26 hat geschrieben:Mindestabstand hinten bei Zulassung nach nationalem Recht (keine EG-ABE): 240 mm.


Nur zur Info, der Abstand beträgt 330mm, das sollte wohl reichen :winke0002:
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Flyingbrick » 15.09.2014, 13:23

Innen oder außen gemessen? Innenabstand gilt.
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon Twintreiber » 15.09.2014, 13:27

Gab es da nicht auch eine Vorschrift, dass der Blinker von 45°schräg hinten der gegenüberliegenden Seite sichtbar sein muss? Ich find's nur nicht...
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Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt

Beitragvon lemmi » 15.09.2014, 19:13

Heute Kupplungsdeckel getauscht, die Fußraste angebaut und Trommelbremse aktiviert. :mrgreen:

k-P1100301.JPG
k-P1100302.JPG


Zur Zeit ist der Hauptständeranschlag zur Abänderung beim Schweißer und wird morgen am Auspuff angepasst!

Morgen geht es weiter mit Rücklicht, Kupplungszug und wenn die Zeit reicht Vergasereinbau. 8)
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