Umbau auf Caferacer startet jetzt
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Wieder einen Schritt weiter, die lampe eingebaut und Auspuff gekürzt und etwas steiler gestellt.
Umbaustand 14.09.2014
Umbaustand 14.09.2014
- lemmi
- cb-500.de User
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Sieht schick aus! Mit dem Blinkerabstand wirst Du beim TÜV aber leider keine Gnade finden, fürchte ich.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
In wiefern? Hab sie hinten links und rechts vom kleinen KZ dran. Ohne Probleme beim TUV. Ausserdem gibts ja au blinker mit rück-/ bremslicht drin
- MightyChris
- Stammuser
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Mindestabstand hinten bei Zulassung nach nationalem Recht (keine EG-ABE): 240 mm.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Das stimmt nicht ganz!
Vorne muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern 240mm betragen,
hinten muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern nach EG-Recht aber nur 180mm betragen.
Bei der Einzelabnahme gilt EG-Recht.
Vorne muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern 240mm betragen,
hinten muß der Mindestabstand zwischen den Blinkergläsern nach EG-Recht aber nur 180mm betragen.
Bei der Einzelabnahme gilt EG-Recht.
- JohnRat
- cb-500.de User
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Ja, wenn JohnRat der Fahrzeughersteller ist, z.B. bei einem Eigenbaurahmen.
Bei Honda als Hersteller ist die ABE G555 (PC26) oder H418 (PC32) gültig -und das ist nationales Recht. Das steht unter "K" in der Zulassungsbescheinigung I. Eine EG-ABE beginnt mit einem kleinen e. Das allein entscheidet, welches Recht zugrunde gelegt wird.
Bei Honda als Hersteller ist die ABE G555 (PC26) oder H418 (PC32) gültig -und das ist nationales Recht. Das steht unter "K" in der Zulassungsbescheinigung I. Eine EG-ABE beginnt mit einem kleinen e. Das allein entscheidet, welches Recht zugrunde gelegt wird.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Hmm, ich blicke da nicht durch.
Ich dachte immer, dass bei ganz alten Fahrzeugen (>30 oder so) das nationale Recht gilt
und bei neueren das EG-Recht. Meine CB kam auf den Markt, da gabs ja sogar den Euro schon.
Warum da kein EG-Recht gilt, erschließt sich mir nicht so ganz...
@lemmi: ich verfolge deinen Umbau auch. Ich glaub, die wird schick.
Ich dachte immer, dass bei ganz alten Fahrzeugen (>30 oder so) das nationale Recht gilt
und bei neueren das EG-Recht. Meine CB kam auf den Markt, da gabs ja sogar den Euro schon.
Warum da kein EG-Recht gilt, erschließt sich mir nicht so ganz...
@lemmi: ich verfolge deinen Umbau auch. Ich glaub, die wird schick.
- Biggi
- Stammuser
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
1996 (Erscheinen der PC32 auf dem Markt) gab's doch noch keinen Euro!
- Stjopa
- Stammuser
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Steffen die CB von Biggi ist Erstzulassung 2003
- Hondareiter
- Stammuser
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
...aber das Modell kam 96 auf den Markt
- Twintreiber
- Administrator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Es geht mir ja nicht um den Euro, der ist ja auch schnuppe. War nur so nebenher ein Vergleich zu meiner CB.
Wollte doch nur den Europäischen Gedanken in den Mittelpunkt rücken
und die Unlogik des nationalen Rechts. Oder so ähnlich.
Egal, ich muss ja nicht alles verstehen.
Wollte doch nur den Europäischen Gedanken in den Mittelpunkt rücken
und die Unlogik des nationalen Rechts. Oder so ähnlich.
Egal, ich muss ja nicht alles verstehen.
- Biggi
- Stammuser
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Biggi » Mo 15.Sep, 2014 hat geschrieben:Warum da kein EG-Recht gilt, erschließt sich mir nicht so ganz... )
Entscheidend ist da der Zeitpunkt der ABE-Erstellung.
Du hast eine CB500S '03, das ist die ABE "H418 Nachtrag 4" vom 25.09.2000. Meine blaue hat auch diese ABE. Die schwarze CB500S, eine 99er, hat den Nachtrag 2 vom 26.11.97, in dem erstmals die CB500S (also die verkleidete Version) enthalten ist. Aber beide fußen eben auf der ABE H418 von 1996, als die erste PC32 herauskam. Anders die CBF, sie kam Ende 2003 und hatte schon eine EG-ABE.
Aber eine winzige Kleinigkeit hat Deine 03er CB denen, die vor dem Nachtrag 4 herauskamen, voraus: sie braucht hinten keine Schutzblechverlängerung mehr, da das Schutzblech nur noch "ausreichend" sein muss
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Ich kann nur von meiner Einzelabnahme sprechen.
Und dieser Umbau ist meinem doch änlich.
Da hier wie auch bei mir der Rahmen gekürzt wurde, braucht es eine neue Blinkeraufname.
Und dabei ist EG-Recht einzuhalten.
Wurde mir zumindest so erklärt.
Und bei mir steht immer noch Honda CB500 PC32 im Schein.
Und unten die Umbauten nach EG.
Aber lange Rede hin oder her.
Ein Anruf bei der Abnahmestelle und die Sache ist klar.
Bei mir sind es übrigens 195mm.
Und dieser Umbau ist meinem doch änlich.
Da hier wie auch bei mir der Rahmen gekürzt wurde, braucht es eine neue Blinkeraufname.
Und dabei ist EG-Recht einzuhalten.
Wurde mir zumindest so erklärt.
Und bei mir steht immer noch Honda CB500 PC32 im Schein.
Und unten die Umbauten nach EG.
Aber lange Rede hin oder her.
Ein Anruf bei der Abnahmestelle und die Sache ist klar.
Bei mir sind es übrigens 195mm.
- JohnRat
- cb-500.de User
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Flyingbrick » 14.09.2014, 21:26 hat geschrieben:Mindestabstand hinten bei Zulassung nach nationalem Recht (keine EG-ABE): 240 mm.
Nur zur Info, der Abstand beträgt 330mm, das sollte wohl reichen
- lemmi
- cb-500.de User
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Innen oder außen gemessen? Innenabstand gilt.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Gab es da nicht auch eine Vorschrift, dass der Blinker von 45°schräg hinten der gegenüberliegenden Seite sichtbar sein muss? Ich find's nur nicht...
- Twintreiber
- Administrator
Re: Umbau auf Caferacer startet jetzt
Heute Kupplungsdeckel getauscht, die Fußraste angebaut und Trommelbremse aktiviert.
Zur Zeit ist der Hauptständeranschlag zur Abänderung beim Schweißer und wird morgen am Auspuff angepasst!
Morgen geht es weiter mit Rücklicht, Kupplungszug und wenn die Zeit reicht Vergasereinbau.
Zur Zeit ist der Hauptständeranschlag zur Abänderung beim Schweißer und wird morgen am Auspuff angepasst!
Morgen geht es weiter mit Rücklicht, Kupplungszug und wenn die Zeit reicht Vergasereinbau.
- lemmi
- cb-500.de User
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