Alle Teilegutachten werden ungültig

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Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 11.07.2024, 22:00

Da demnächst Zeitungsartikel auftauchen werden, die das Ende allen Tunings ankündigen, wollte ich als „Insider“ mal etwas Aufklärungsarbeit betreiben. Alle Verordnungen und das Bundesgesetzblatt sind natürlich öffentlich einsehbar, aber wer das in seiner Freizeit zum Vergnügen liest, gehört eingewiesen.
Hinweis: Mit „Eintragung“ meine ich im Folgenden die Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO. Sinn der Sache ist aber nicht unbedingt die Aktualisierung des Fahrzeugscheins, sondern dass sich ein unabhängiger Prüfer die Vereinigung von Fahrzeug und Zubehör anschaut und bestätigt, dass das richtige Teil am richtigen Fahrzeug richtig verbaut wurde.

Zuerst: Was ist ein Teilegutachten? Die genaue Erklärung würde mehrere Seiten sprengen, aber hier ne kurze Erklärung: Der Hersteller eines genehmigungspflichtigen Zubehörteils geht zum zuständigen TÜV/DEKRA und lässt es dort prüfen. Der Prüfer stellt daraufhin ein Teilegutachten aus, damit kann es dann verkauft werden. Ein Bauteil, was mit TG verkauft wird, muss aber immer eingetragen werden. Der Hersteller kann auch mit dem Teilegutachten zum KBA wackeln und sich damit eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausstellen lassen. Das ist für den Kunden einfacher, denn ein Bauteil mit ABE muss nur dann eingetragen werden, wenn die ABE das vorsieht. Meistens erkennt man das an der Auflage A01 (in Sonderfällen Auflage A02). Hier ein Beispiel aus der ABE 52734*05 (Autec Astana Felge):
Bild
Bei Verwendung der Reifengrößen 235/35R19 und 245/30R19 muss die Felge eingetragen werden, sonst nicht.

Nun zum eigentlichen Problem.
Der rechtliche Hintergrund ist folgender: Im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024 wird Artikel 19 StVZO neu gefasst. Konkret wird Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 aufgehoben. Das ist der Teil, der die Änderungsabnahmen durch Teilegutachten rechtfertigt. In den Übergangsvorschriften (§72 StVZO) heißt es immerhin:
Teilegutachten […] dürfen
1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden;
2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden.
Was ist die Konsequenz der Sache?
Teile, die nur ein Teilegutachten haben, können ab 2028 nicht mehr neu eingetragen werden.
ABEs, EG/ECE-Typgenehmigungen (e-Nummern) und Allgemeine Bauartgenehmigungen bleiben weiterhin gültig.
Ist ein Teil bereits eingetragen, bleibt die Betriebserlaubnis für das konkrete Fahrzeug weiterhin bestehen. Wird das Bauteil in ein anderes Fahrzeug eingebaut, kann es allerdings nicht mehr über eine einfache Änderungsabnahme eingetragen werden, es wird eine Einzelabnahme nötig. Der Geldbeutel freut sich entsprechend.
Die konkreten Auswirkungen auf die CB halten sich in Grenzen, sind aber nicht ohne. Soweit ich das mitbekommen habe, haben viele Stahlflexbremsleitungen keine ABE und vor allem für die (Ent)drosselung gibt’s auch nur ein TG. Natürlich kann man auch weiterhin noch umrüsten, nur die Einzelabnahme wird ein ganzes Stück kostspieliger als die einfache Änderungsabnahme.

Warum sich das Verkehrsministerium so einen Schwachsinn ausgedacht hat, kann ich auch nicht sagen. Meine Vermutung ist, dass da irgendwo Geld geflossen ist und/oder weiter fließen soll.
Dateianhänge
Beispiel-ABE.png
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 11.07.2024, 22:56

Broxe » 11.07.2024, 22:00 hat geschrieben:Warum sich das Verkehrsministerium so einen Schwachsinn ausgedacht hat, kann ich auch nicht sagen.


:will: to Schildburgistan!

Es war schon immer schlimm, aber es wird immer schlimmer und schlimmer, denn: schlimmer geht immer... :wallb:
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 11.07.2024, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon gmbo » 12.07.2024, 13:52

Broxe » 11.07.2024, 22:00 hat geschrieben:Warum sich das Verkehrsministerium so einen Schwachsinn ausgedacht hat, kann ich auch nicht sagen.

Könnte sein, auch sein die Hersteller zum Erweben einer ABE zu bewegen, wenn er noch Zubehör verkaufen will.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Chickenmarkus » 12.07.2024, 15:01

Vielen Dank für diesen aufschlussreichen, äußerst sachlichen Beitrag!

Betreffen tut mich diese Änderungen nur am Auto. Da habe ich ein Fahrwerk mit Teilegutachten verbaut, wo jede Felgen-/Reifenkombination einzeln eingetragen werden muss. Ab 20.06.2028 kann ich also entweder keine neuen Felgen und/oder Reifen mehr fahren oder muss das schöne Fahrwerk wieder gegen das OEM austauschen. :|
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 12.07.2024, 15:14

Du kannst immernoch über ne Einzelabnahme gehen. Wird dann halt teurer.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Flyingbrick » 18.07.2024, 20:26

Ich würde ja vermuten, dass der TÜV, Abteilung Einnahmengenerierung, dem Ministerium da in bewährter Manier beratend zur Seite gestanden hat.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon sb500 » 19.07.2024, 12:27

Wenn ABEs auf Grundlage eines TG erstellt werden, letztere aber ab 2025 nicht mehr erstellt werden dürfen, wie werden dann ABEs künftig erstellt?
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 19.07.2024, 12:42

Flyingbrick » 18. Juli 2024, 20:26 hat geschrieben:Ich würde ja vermuten, dass der TÜV, Abteilung Einnahmengenerierung, dem Ministerium da in bewährter Manier beratend zur Seite gestanden hat.

Glaube ich nicht. Ich bin selber beim TÜV und muss mit der scheiße klar kommen. Die meisten TÜV-Prüfer (ich auch) sind Prüfingenieure und dürfen gar keine Einzelabnahmen machen, das dürfen nur die amtlich anerkannten Sachverständigen (vereinfacht gesagt, die Regelungen sind auch an der Stelle viel komplizierter als nötig). Für den TÜV heißt die Entscheidung, dass die meisten Mitarbeiter weniger arbeitsfähig als vorher sind. Wenn Umbauten an Fahrzeugen schwieriger gemacht werden, schreckt das Leute auch ab und wir verdienen am Ende sogar weniger. Die Tatsache, dass die vergleichsweise wenigen Sachverständigen dafür mehr kassieren, wird den Einbruch sicher nicht auffangen.

sb500 » 19. Juli 2024, 12:27 hat geschrieben:Wenn ABEs auf Grundlage eines TG erstellt werden, letztere aber ab 2025 nicht mehr erstellt werden dürfen, wie werden dann ABEs künftig erstellt?

Das Gutachten im Teilegutachten bleibt für die Erteilung der ABE weiterhin gültig, aber es reicht nicht mehr für ne Änderungsabnahme. Denk nicht weiter drüber nach, das kann mit Logik nicht erklärt werden.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 19.07.2024, 13:42

Broxe » 19.07.2024, 12:42 hat geschrieben:Denk nicht weiter drüber nach, das kann mit Logik nicht erklärt werden.


Das hast Du aber wirklich sehr schön erklärt! jetzt begreif ichs auch endlich mal. :rofl:

Ich dachte schon, ich bin zu blöd, dabei hab ich einfach das falsche Werkzeug verwendet... :D
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Flyingbrick » 19.07.2024, 14:05

Ich weiß, Eike, und ich bin durch meine Arbeit ja auch ständig in Kontakt mit den Prüfern. Aber z.B. diese Reifenfreigabegeschichte kam erst auf, nachdem der TÜV lange genug gequengelt hat, hört man immer wieder. Und daran verdienen die Prüforganisationen gut. Auch wenn die Prüfer selbst das Thema inzwischen nicht mehr hören können.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Chickenmarkus » 19.07.2024, 15:24

Ich war so frei und hatte den guten Eingangspost auch in zwei andere Forum übertragen. :oops:

Insbesondere in einem ist eine irgendwie wichtige Ergänzung aufgekommen:
gummibereifung.de zum Thema "Ende des Teilegutachten-Systems eingeleitet hat geschrieben:Am 19. Juni 2024 erfolgte nach Bundesratsbeschluss die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) zur Änderung zur bestehenden StVZO. Diese Änderungen betreffen auch das Teilegutachten-System und leiten final die Umstellung zur Teiletypgenehmigung (TTG) ein.

Dementsprechend können ab sofort beim Kraftfahrt-Bundesamt TTG beantragt werden. Auszugehen ist davon, so der VDAT weiter, dass aktuell in Bearbeitung befindliche ABE´sen bereits die Formulierung Teiletypgenehmigung erhalten werden.


Leider finde ich zu dieser "neuen" (Bau)teile-Typgenehmigung (TTG) nur wenig bis keine Informationen...
Oder ist die TTG mit der EG-Typgenehmigung gleichzusetzen? :kratz:
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 19.07.2024, 16:57

Flyingbrick » 19. Juli 2024, 14:05 hat geschrieben:Aber z.B. diese Reifenfreigabegeschichte kam erst auf, nachdem der TÜV lange genug gequengelt hat, hört man immer wieder.

Sieh das mal als Gemeinschaftsprojekt von TÜVs und Motorradherstellern an, die den armen Fahrern, die keinen Reifen mehr bekommen, jetzt leider neue Maschinen verkaufen müssen.


Was die TTG angeht: Davon höre ich zum ersten Mal... Und dabei achte ich eigentlich darauf, dass ich mich mit meinem Beruf auskenne :shock:
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Michi » 20.07.2024, 09:53

Ich kenn es nicht anders bis jetzt mussten alle Anbauteile mit Teilegutachten generell eingetragen werden, haben Anbauteile eine ABE reicht das mitführen.
Habe ich also was mit Teilegutachten verbaut so erlischt ohne Eintragung meine Betriebserlaubnis.
Oder sehr ich das Falsch?

Michi
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 20.07.2024, 09:55

Sehr nah dran.
Teilegutachten muss immer eingetragen werden, ABE nur wenn's explizit vermerkt ist.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 20.07.2024, 10:00

Und wenn die Teilegutachten ihre Gültigkeit verlieren sollen, dann wird die notwendige Eintragung absurd aufwändig und teuer. oder seh ich jetzt was falsch?
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Broxe » 20.07.2024, 10:04

Davon ist auszugehen
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Chickenmarkus » 22.07.2024, 08:48

KarlMeiDrobbe » 20.07.2024, 10:00 hat geschrieben:Und wenn die Teilegutachten ihre Gültigkeit verlieren sollen, dann wird die notwendige Eintragung absurd aufwändig und teuer. oder seh ich jetzt was falsch?

Nicht zwangsweise. "Teilegutachten" werden irgendwie durch "Teiletypgenehmigungen" ersetzt. Es ist aber irgendwie noch (mir/uns) unklar/unbekannt, was das bedeutet.
Zuletzt geändert von Chickenmarkus am 22.07.2024, 09:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon Free-sky » 22.07.2024, 08:58

Erstmal ein großes DANKE für diesen Thread, sehr interessant und aufschlußreich.

Ich habe an meinen Moppeds Teile mit ABE oder TG verbaut, das werde ich mir mal gründlich angucken, bevor ich da was neues anbaue.
Free-sky
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Re: Alle Teilegutachten werden ungültig

Beitragvon gumic » 22.07.2024, 11:17

Free-sky » 22.07.2024, 08:58 hat geschrieben:Erstmal ein großes DANKE für diesen Thread, sehr interessant und aufschlußreich.

Ich habe an meinen Moppeds Teile mit ABE oder TG verbaut, das werde ich mir mal gründlich angucken, bevor ich da was neues anbaue.


Alles in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen, dann dürfte man auf der sicheren Seite sein.

Amtlich anerkannten Prüfer nehmen, evtl. die teure Einzelabnahme und Geld bezahlen.

So ist der Weg.
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