Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Blackshadoo 93 » 06.02.2025, 15:16

Daga » 06.02.2025, 14:02 hat geschrieben:Vor 3 Wochen war ich beim TÜV Rheinland in Düsseldorf. Hier erhielt ich die Auskunft, das ich, solange die Grösse richtig ist, alle reifen fahren darf (in diesem Fall die Avon Roadrider welche ich zur Zeit noch drauf habe) ohne Eintragung. Die Avons waren in seiner Datenbank aufgeführt. Das hat er mir schriftlich gegeben und unterschrieben, siehe Anhang. Die Reifenfabrikatsbindung austragen wollte er aber ausdrücklich nicht.
Ich habe dann nochmal bei der TÜV süd Prüfstelle nachgefragt. Dort müsste ich ausnahmslos jeden Reifen eintragen lassen.


Das ist doch zum kotzen :wurg:
Wenn die sich selber schon nicht einig bzw. unsicher sind....

Kleiner Ausflug ins Technical Facility Management Fachbereich Betreiberpflichten.
Ein Kunde von mir möchte seine 2-Jährige Elektroprüfung seiner Geräte nicht mehr machen, vergleichbar mit einer 2-Jährigen TÜV Prüfung.
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, es gibt da keinen Spielraum (außer im Prüfzyklus, das würde hier zu tief gehen)!
Er sagte das er Kontakt zu einem Bankchef von eine Großen Deutschen Bank hätte und die das auch nicht machen...
→ Nur weil die es anscheinend schon immer Falsch gemacht haben, macht es das nicht Automatisch richtig :fuckoff:

Was mich bei Daga hier nun Interessiert, wer Haftet im Schadensfall?

(Davon ausgehend, das ein Reifen eingetragen werden muss)
Sein Prüfer hat den Avon nun abgenommen und dies sogar mit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigt.
Daga als ´´Vermeintlicher Laie´´ verlässt sich auf die Richtigkeit der Aussage des Prüfers.

Passiert nun etwas und es wird Festgestellt, das die Reifen hätten eingetragen sein müssen....
Haftet dann Daga oder der Prüfer :kratz:
Blackshadoo 93
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Presi » 07.02.2025, 10:56

Blackshadoo 93 hat geschrieben:Passiert nun etwas und es wird Festgestellt, das die Reifen hätten eingetragen sein müssen....
Haftet dann Daga oder der Prüfer :kratz:

Es haftet der Unfallverursacher.

Das einzige, wirkliche Problem gibt es ja, wenn dieser Reifen bei Höchstgeschwindigkeit durch Umfangserweiterung an etwas schleift und dann was passiert. Das schließt aber Avon nach Fahrtests bis zur Höchstgeschwindigkeit aus.

Das Fahrzeug wurde aktuell vom technischen Überwachungsverein überprüft, das Avon-Schreiben über die Roadrider gestempelt mit Datumseintrag von Tüv-Prüfer. Der Reifen ist, auch durch Fahrtests bestätigt, sicher.
Das Internet ist voller Infos, aber nie kennt auch nur jemanden einen, der einen kennt, dessen seit 2020 für plötzlich eintragungspflichtig erklärter Reifen zu irgendeiner (Mit)haftung geführt habe.

Heißt nicht, dass man sich nicht an die Bürokratie halten müsse. Jedoch warum sollte man dem Tüv-Sachverständigen seine Arbeit erklären?

Ich nehme dennoch an, dass der Tüv-Prüfer hier eher im Irrtum liegt und die frühere AKE-Regelung der letzten Jahre, dass ABE-Motorräder wie EU-Zulassungen zu behandeln sind, nicht mehr Anwendung finden sollte.

Wie auch immer: Da sogar der Tüv Süd bei Daga selbst ohne Prüfung die Austragung der Reifenbindung ablehnt, obwohl das nun offiziell gemacht wurde von "oben", zeigt, dass wir immer noch in einem Bereich sind, wo der eine es so macht und der andere anders.
Hier sollte es zu einer Harmonisierung und Verbesserung der Informationsverbreitung von Seiten der Überwachungsunternehmen kommen.
Da hilft nur abwarten.

Offenbar gibt es noch keine Austragung bei einer CB, Seiko hat sich ja bisher leider nicht gemeldet, der dies tun lassen wollte.
Zuletzt geändert von Presi am 07.02.2025, 10:56, insgesamt 2-mal geändert.
Presi
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Änderungen für Biker 2025! Reifenbindung

Beitragvon Heytec » 20.02.2025, 17:06

Hallo zusammen,
ich habe heute bei meiner PC32 die Reifenbindung austragen lassen.
Es hat 80,-€ gekostet und musste mit Begutachtung nach §19.2 bzw. §21 STVO durchgeführt werden.
Auf meinem Bike sind neue Bridgestone BT46 verbaut.
Da alle Reifenfreigaben vor 2025 in die Tonne können habe ich das neuste Formular 30123.pdf von der Bridgestoneseite geladen.
Dies ist eine Serviceinformation und keine Freigabe.
Zusammen mit der Mitteilung 2451021 vom Technischen Dienst der KÜS Technik GmbH (Titel: "Verfahren zur Reifenfreiraumbeurteilung bei Krafträdern", von Bridgestone per Mail erhalten) bin ich dann zur KÜS Prüfstelle gefahren.
Achtung es sollte vorher ein Termin gemacht werden, da nicht jeder Prüfer nach § 19.2 prüfen darf.
Mit diesen beiden Dokumenten und meiner fast Originalen (bis auf Lenker) Honda CB500 habe ich mich dort vorgestellt und siehe da, kein Problem.
Nun ist NUR noch ein Besuch auf dem Straßenverkehrsamt erforderlich (Mitführen der Dokumente reicht nicht).
Es ist zwar alles zum kotzen wofür man hier mal wieder zur Kasse gebeten wird, aber es ist vollbracht.
Ich hoffe einigen mit dieser Information helfen zu können. :up:
Gruß
Michael
Heytec
Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon gumic » 20.02.2025, 17:37

Diese Serviceinfos von Bridgestone gibt es leider nicht von allen Reifenherstellern, welche die Reifengröße für die CB500 anbieten.

Und, leider ist es zur Zeit auch so, wenn Du in eine paar Jahren eine andere Reifenmarke fahren möchtest, muss diese Prozedur mit den anderen Reifen wieder von vorne beginnen.

Also wieder 80.- € und die Gebühren beim Straßenverkehrsamt.
gumic
Stammuser
 
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Heytec » 20.02.2025, 17:46

Die Mitteilung 2451021 vom Technischen Dienst der KÜS Technik GmbH (Titel: "Verfahren zur Reifenfreiraumbeurteilung bei Krafträdern") gilt für alle Fabrikate und andere Motorräder.
Es muss dann bei Bedarf gemessen werden wenn der Prüfer es für notwendig hält.
Der Servicemittarbeiter von Bridgestone hat mir dieses KÜS Formular freundlicherweise gemailt, es ist aber nicht nur für Bridgestone BT46.
Außerdem habe ich die Bindung AUSTRAGEN lassen.
Also kein weiteres Drama erforderlich.
:beer2:
Zuletzt geändert von Heytec am 20.02.2025, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
Heytec
Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Presi » 20.02.2025, 18:51

Heytec » 20.02.2025, 17:46 hat geschrieben:Außerdem habe ich die Bindung AUSTRAGEN lassen.
Also kein weiteres Drama erforderlich.
:beer2:

Top.
Hast du bei deiner laut Profil 98er PC32 noch den Falz an der Schwinge wie bei den frühen PC32 oder nicht und entsprechend mehr Freiraum?
Folgend die Schwinge mit Falz:
Bild
Presi
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 20.02.2025, 19:00

:jippie:

Wurde denn irgendwie ermittelt, ob der "Freiraum für das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengröße im Fahrzeug platz bietet?"

Wenn Du uns dann (noch) einen riesigen Gefallen tun magst, dann mach uns doch mal ein Foto, oder eine Kopie vom erfolgreich entbundenem Fahrzeugschein.
Gibt es eventuell irgendwelche Ersatzformulierungen?

Gottlob hab ich den ( :wurg: ) Falz an meiner nicht...
KarlMeiDrobbe
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Heytec » 20.02.2025, 19:44

ScreenShot014.jpg
]@ Presi: Also ich habe gestern die Schwinge extra gesäubert und ich habe diesen Absatz. (Da war nämlich Dreck)
Das sah aber nicht so eng aus wie auf diesem Foto.

@ KarlMeiDrobbe: ich muss natürlich noch zum Straßenverkehrsamt aber der Prüfer hat geschrieben Feld 22 Zeile 1 austragen und das war der Satz mit Reifen nach Betriebserlaubnis...
Heytec
Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 20.02.2025, 19:54

Auch auf dem Foto ist für die Hochgeschwindikeitsdehnung doch augenscheinlich genug Platz. Dass Reifen durch Fliehkräfte breiter werden ist ja nicht zu erwarten...


Auf jeden Fall herzlichen Dank für die guten Nachrichten, Ich bin plötzlich ganz zuversichtlich.
KarlMeiDrobbe
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Heytec » 21.02.2025, 13:22

Ich habe mal nachgeschaut der Rand ist vorhanden!
Dateianhänge
IMG_2025-02-21-132039149.png
Heytec
Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon Seiko » 06.04.2025, 11:45

Servus allerseits,
Long time no see. Entschuldigt die späte Reaktion, es war einfach (zu) viel los.

Die Saison ist inzwischen im Gange, und ich muss mir endlich mal die Zeit nehmen, ein Update zu geben.

Mein TÜV-Termin Anfang Januar verlief reibungslos – es dauerte nur etwas länger. Der Prüfer war sehr nett und kooperativ, ließ mich dabei sein und beantwortete alle Fragen. Das ganze Thema wirkte gut strukturiert und nachvollziehbar. Ein Problem stellen unter anderem die Toleranzen der Reifenhersteller dar, die sich wohl in einem sehr weiten Spektrum bewegen – sowohl bei der Produktion als auch bei thermischen Verformungen.

Gemessen wurden allerlei Abstände und Räume; das Schlüsselmaß bezog sich auf die Hüllkurve der Reifen, um den Platz für Reifen und Toleranzen zu bestimmen. Irgendwelche Kalkulationen und vor allem Referenztabellen wurden eingesehen. Details sind jedoch nicht wirklich wichtig, da der Prozess vom TÜV durchgeführt wird und wir letztlich nur entscheiden müssen, ob wir es durchziehen oder nicht.

Long Story short: Am Ende gab es das OK für die Austragung der Reifenbindung. Es ist nur noch wichtig, dass gleiche Reifentypen vom gleichen Hersteller aufgezogen werden.

Eine universelle Austragung ist nicht möglich; das kann nur der Hersteller machen, keine Prüfstelle. Diese können lediglich Einzelabnahmen durchführen. Er wies auch darauf hin, dass in den neuen Papieren Zeile 22 gestrichen wird.

Wehmutstropfen: Es wurde teurer als erwartet. Knapp 150 € beim TÜV + 15 € bei der Zulassungsstelle für die neuen Papiere. Überraschend und unerwartet – sowohl für die Zulassungstante als auch für mich – war, dass das System dabei eine neue Schlüsselnummer vergab, was zur Folge hatte, dass ich eine (neue) Versicherungsnummer angeben musste. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung und das Thema war durch. Es gab bisher auch keine neue Einstufung oder Rechnung.

Aber nun ist alles erledigt, und ich konnte die Maschine seit Januar jedes Mal bewegen, wenn die Temperaturen über 10 Grad lagen (das hat sich als meine Toleranzschwelle herausgestellt, vor allem aufgrund fehlender Winterkleidung).

Bei Fragen gerne melden. Ich wünsche allen eine gute Fahrt und einen erfolgreichen Start in die Saison. :bike03:

Posting automatisch zusammengeführt: 06.04.2025, 11:45

Und so sieht das nun bei mir aus:
Bild
Zuletzt geändert von Seiko am 06.04.2025, 11:45, insgesamt 2-mal geändert.
Seiko
cb-500.de User
 
Benutzeravatar
 

Re: Änderungen für Biker 2025! | ADAC-Video

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 07.04.2025, 08:43

:up:
Herzlichen Dank für den Erfahrungsbericht!
Da bin in ich ja ma gespannt, wie das im Sommer so werden will, wenn bei mir die technische Überprüfung fällig wird...
KarlMeiDrobbe
Stammuser
 
Benutzeravatar
 

Vorherige

Zurück zu Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste