Daga » 06.02.2025, 14:02 hat geschrieben:Vor 3 Wochen war ich beim TÜV Rheinland in Düsseldorf. Hier erhielt ich die Auskunft, das ich, solange die Grösse richtig ist, alle reifen fahren darf (in diesem Fall die Avon Roadrider welche ich zur Zeit noch drauf habe) ohne Eintragung. Die Avons waren in seiner Datenbank aufgeführt. Das hat er mir schriftlich gegeben und unterschrieben, siehe Anhang. Die Reifenfabrikatsbindung austragen wollte er aber ausdrücklich nicht.
Ich habe dann nochmal bei der TÜV süd Prüfstelle nachgefragt. Dort müsste ich ausnahmslos jeden Reifen eintragen lassen.
Das ist doch zum kotzen

Wenn die sich selber schon nicht einig bzw. unsicher sind....
Kleiner Ausflug ins Technical Facility Management Fachbereich Betreiberpflichten.
Ein Kunde von mir möchte seine 2-Jährige Elektroprüfung seiner Geräte nicht mehr machen, vergleichbar mit einer 2-Jährigen TÜV Prüfung.
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, es gibt da keinen Spielraum (außer im Prüfzyklus, das würde hier zu tief gehen)!
Er sagte das er Kontakt zu einem Bankchef von eine Großen Deutschen Bank hätte und die das auch nicht machen...
→ Nur weil die es anscheinend schon immer Falsch gemacht haben, macht es das nicht Automatisch richtig

Was mich bei Daga hier nun Interessiert, wer Haftet im Schadensfall?
(Davon ausgehend, das ein Reifen eingetragen werden muss)
Sein Prüfer hat den Avon nun abgenommen und dies sogar mit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigt.
Daga als ´´Vermeintlicher Laie´´ verlässt sich auf die Richtigkeit der Aussage des Prüfers.
Passiert nun etwas und es wird Festgestellt, das die Reifen hätten eingetragen sein müssen....
Haftet dann Daga oder der Prüfer
