Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon haga1981 » 13.05.2025, 18:48

Ein herzliches Hallo an alle.

Zunächst möchte ich mich im Voraus für mein schlechtes Deutsch entschuldigen, aber es ist offensichtlich nicht meine Muttersprache.

Ich habe eine einfache Frage und hoffentlich kann mir jemand sagen, wie es geht.

Ich brauche einen Gepäckträger für meine 2022 CB500x, aber da ich nicht viel reise, habe ich über diesen billigen von Amazon nachgedacht.

Was ich gerne wissen würde, ist, ob ich es legal verwenden können oder ich werde in Schwierigkeiten zu bekommen, weil ich ernsthaft bezweifle, dass es mit jeder Art von CE-Zertifizierung kommen wird.

Vielen Dank vorab! :up:
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 13.05.2025, 20:47

Dein Deutsch ist weitaus besser, als das vieler Muttersprachler. :respekt:

Soweit ich weiss, brauchen Gepäckträger in Deutschland keine Genehmigung. Sie müssen nur frei von scharfen Kanten sein, damit sich niemand daran verletzt.



Wikipedia meint dazu:

Für Dachgepäckträger braucht keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu bestehen. Sie müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Nach § 30c Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt

„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“

Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:[1]

„Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 13.05.2025, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon wollaa » 13.05.2025, 23:08

Ich glaube , das ich jemand kenne , der ein Dachgepäckträger auf Motorrad ohne Genehmigung schraubt.

Hallo Haga 1981
du bist hier im falschen Forum ! Versuchs mal dort :
https://www.cb500x.com/index.php
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 13.05.2025, 23:16

Ich glaube, für Motorradgepäckträger gelten die gleichen Regeln, da es keine anderen gibt? :kratz:
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon haga1981 » 14.05.2025, 17:27

wollaa » 13.05.2025, 23:08 hat geschrieben:Ich glaube , das ich jemand kenne , der ein Dachgepäckträger auf Motorrad ohne Genehmigung schraubt.

Hallo Haga 1981
du bist hier im falschen Forum ! Versuchs mal dort :
https://www.cb500x.com/index.php


Vielen Dank für alle bisherigen Antworten.

Ich weiß, über CB500x.com, aber ich brauche spezifische Beratung darüber, was legal ist (oder nicht) hier in Deutschland.
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 14.05.2025, 18:09

Du findest alle Bestimmungen in der StVZO (Strassen Verkehr Zulassungs Ordnung.

Leider sind deutsche Gesetzestexte auch für Muttersprachler nur sehr, sehr schwer verständlich. :roll:
Ausserdem steht zu Motorrad Gepäckträgern meines Wissens nach nichts wirklich verwertbares drin.

Am besten mal bei einem Prüfungsbeauftragten (TüV, Dekra, GTÜ...) anfragen. Eventuell kriegt man auch dort von verschiedenen Stellen widersprüchliche Aussagen. Das ist hierzulande leider vollkommen normal. Und am Ende entscheidet ohnehin der Verkehrspolizist auf der Strasse, ob er Dich fahren lassen will oder nicht... :aua:
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon Flyingbrick » 14.05.2025, 18:41

Kurzantwort: Gepäckträger sind nicht TÜV-relevant und müssen auch nicht eingetragen werden. Sie brauchen keine ABE und kein Gutachten.
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Re: Günstiger Gepäckträger für CB500X ?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 14.05.2025, 19:26

Wenn es nur so einfach wäre:

Je nachdem, ob ein Gepäckträger abnehmbar ist oder nicht, kann er entweder als "Anbauteil", oder als "Fahrzeugteil" betrachtet werden.

Insbesondere bei Heckträgern für PKW wird da ein ziemliches Brimbamborium drum gemacht, obwohl diese prinzipiell der Ladungssicherung dienen, und daher eigentlich auch ohne ABE zulässig sein müssten. Trotzdem existieren teilweise Listen zulässiger Trägerfahrzeuge und bei nichtbeachten wird die Betriebserlaubnis in Frage gestellt.

Gottlob sind mir bei Motorradträgern bisher solche Probleme nicht bekannt, aber im Endeffekt obliegt es dem Schutzbeamten, ob er eine "Einrichtung zur Ladungssicherung" oder ein Prüfungspflichtiges Fahrzeug(anbau)teil sehen will.

Paradoxerweise ist die Zulässigkeit weniger fraglich, wenn die Verbindung zum Fahrzeug eher lose ausgeführt ist. Je fester und stabiler die Verbindung, und je schwieriger eine Demontage, um so eher kann man der Auffassung sein, dass das Ensemble einem Sachverständigen vorgeführt werden müsste...

There's no legal certainty
In the land called: Germany :mhhh:
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