Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon CB-Tigger » 31.08.2022, 14:10

Bin hier mit Christine auch voll aufgelaufen.

Ich hab den BT46 drauf und wohlweislich die ausgedruckte Freigabe mitgegeben.
Am Arsch die Waldfee - ich bin zunehmend sauer über das Verantwortungsgetue beim TÜV. So einen Scheiß gibt es auch nur in Deutschland.

Die Freigabe hat den Prüfer einen Scheiß interessiert, die Größe auch gar nicht (war ja die gleiche) sondern nur der Hersteller. Auch der Hinweis, dass der BT45 nicht mehr hergestellt wird, reichte nicht.

Ich durfte 70€ für eine Abnahme bezahlen und muss mir jetzt nochmal für 49€ den ganzen Kack im FZschein eintragen lassen. Also nochmal der Gang zum Amt.
Also insgesamt über 100€ für...was nochmal? Dafür, dass man neue Reifen hat? Es kotzt mich langsam echt an. Was, wenn ich den bt46 doof finde und wieder was anderes drauf mache? Dann darf ich wieder alles von vorne machen?
Was für ein scheiß.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 31.08.2022, 16:13

Ich war gerade mit dem ContiGo! beim TÜV (tatsächlich TÜV, nicht DEKRA oder so). Es war wie immer, kurz mit der Taschenlampe auf den Reifen geleuchtet, oh, schön, die sind ja in gutem Zustand und die Größe stimmt auch, danke, wir sehen uns in zwei Jahren! Ich hatte nicht mal eine Freigabe mit, obwohl es die gibt.
Zumindest bisher habe ich das also nicht selbst erlebt.

Nachdem ich mir das Schreiben, das TOWO in diesem Beitrag verlinkt hat, nochmal durchgelesen habe, ist Dein Prüfer bei der Begutachtung über die eigenen Richtlinien gestolpert. Du hast bei Christine zwar keine EG-Zulassung, aber eine ABE, damit gelten für Dich (und meine grüne PC26) die Hinweise "Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach §20 StVZO (ABE)."

Sprich: keine Änderung der bisherigen Praxis, die Reifen per "Reifenfreigabe" statt Eintragung zu legalisieren. Frag bitte mal beim Dienststellenleiter des TÜV nach, der TÜV sollte die entstandenen Kosten erstatten.

Vielleicht als kleinen Trost, für den BT46 gibt es gerade eine coole Aktion.

Das Ladegerät kostet sonst um hundert Euro.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 31.08.2022, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon rednug » 31.08.2022, 16:43

Muss Micha seinen Beitrag bestätigen - meine PC26 hat auch eine ABE und somit sollten alle massidentischen Reifenpaarungen mit der sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Herstellers ohne zusätzliche Maßnahmen zulässig sein. War auch die Auskunft des Niederlassungsleiters der DEKRA in Grimma.
Auf alle Fälle nochmals sachlich vorsprechen :up:

Gunder
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon TOWO » 01.09.2022, 14:28

Nochmal hinfahren und meckern. Auf der GTUE Seite ist das Vorgehen nochmal sehr plausibel erklärt:

https://www.gtue.de/de/die-gtu/publikat ... ifenfinder

man beachte beim Krad mit Reifenbindung die kleine "3" bei abweichendem Reifenhersteller/Typ. Laut dieser Prüfanweisung ist eine Reifenfreigabe deines Reifens auf deinem Fahrzeug zwar mitzuführen, aber nicht Prüfrelevant, da kein Prüfpunkt bei der HU. Diese Vorgehensweise sollte bei allen Prüforganisationen so gehandhabt werden.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 02.09.2022, 15:16

Ich habe gestern ein sehr unerfreuliches Telefonat mit Valeries Prüfer geführt, das darin mündete, dass ich mich ja beschweren könne. Er bezieht sich wie wir auch auf die "Einheitliche Festlegung" und behauptet, diese würde für Maschinen mit nationaler ABE, also auch alle CB500, zwingend ein Gutachten vorsehen. Heute Morgen war ich nochmals bei meinem TÜV und habe den Sachverhalt geschildert. Ergebnis: kein Gutachten nötig, Reifenfreigabe reicht.

Voraussetzung:
EG-BE oder nationale ABE, also keine Einzelabnahme
Technisch unverändertes Fahrzeug, speziell z.B. keine anderen Felgen usw.
Reifengröße, Traglast, Geschwindigkeitsindex unverändert
Freigabe durch Reifenhersteller liegt vor.

Der Versuch, den TÜV Süd telefonisch dazu zu befragen, scheiterte. Man gäbe telefonisch keine Auskunft, weil man (wörtlich) zu oft hinterher verklagt worden sei. Nur schriftliche Anfragen bitte.

Also habe ich heute eine detaillierte Beschwerde an das Kundenservicecenter des TÜV Süd geschrieben und darum gebeten, dazu Stellung zu nehmen.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon DanielSan » 02.09.2022, 18:49

Richtig so, Micha.. Bin gespannt, was und ob was zurück kommt.
Echt ne Schweinerei, was die mit den Reifen da als abziehen. Da weiß man echt bald nicht mehr, was für Reifen man sich holen soll, welche nicht.....
DanielSan
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 02.09.2022, 21:49

Die Formulierung ist auch wirklich betont umständlich. Aber umso weniger möchte ich mich als "Hobbyfahrer" eigentlich damit auseinander setzen müssen und mich darauf verlassen können, dass Leute, deren Beruf das ist, informiert sind. Wenn der Prüfer das bei Valerie so gehandhabt hat, macht er das sicher täglich und vielleicht ist das sogar in der ganzen Prüfstelle so. Das potenziert sich also.

Das fatale daran ist, dass Leute sich durch so einen Unfug davon abhalten lassen könnten, frische Reifen aufzuziehen. Und das sollte das Letzte sein, was die Prüfstellen und Gesetzgeber wollen.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 03.09.2022, 21:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon rednug » 03.09.2022, 09:03

Danke für deine Bemühungen! Weil - bei meiner CB steht auch wieder der TÜV an :kratz:

Gunder
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 03.09.2022, 21:48

Der TÜV Süd gibt zu, sich geirrt zu haben und erstattet die Gebühren. Ich warte aber noch auf das offizielle Schreiben vom Qualitätsmanagement.

Ich hatte gestern noch auf dieses Dokument verwiesen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

Beim ersten Lesen erscheint es so, dass Fall 2 auf dieser Seite tatsächlich aussagt, dass Reifenfreigaben ungültig sind. Bei nochmaligem Lesen merkt man aber, dass es da im Fall 2 nicht um freigegebene Profile, sondern andere Größen geht. Diese können, wie auch aus der AKE hervor geht, an Motorrädern mit nationaler BE nicht einfach durch eine Freigabe legalisiert werden. Das wird deutlich, wenn man liest, dass es vor allem um die (durch den Profiltyp kaum beeinflusste) Freigängigkeit des Reifens geht. In der Veröffentlichung des BMVI fehlt aber der Zusatz, dass die Angaben zu Reifenfreigaben für abweichende Profile für EG-BE und nationale ABE gleichermaßen gelten.

Ich gehe darum weiter davon aus, dass Freigaben für z.B. den BT46 auch künftig genügen, egal ob das Motorrad nun EG-BE hat oder, wie die CB500, eine ABE.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 03.09.2022, 21:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon CB-Tigger » 05.09.2022, 15:51

Hallo nochmal,

also der Prüfer ist zu kreuze gekrochen, hat sich entshculdigt, ich bekomme das Geld gür das unnötige Gutachten erstattet und kann mit einem großen Stinkefinger weiter mit der CB und dem BT46 (den ich übrigens echt gut finde bisher) weiterfahren. Angeblich lag es daran, dass die beim Tüv ein schon wieder veraltetes Dokument hinterlgt hatten, aus dem der Scheiß mit dem Gutachten hervorgeht.
Bitte besteht beim TÜV darauf, dass das nicht nötig ist, es kann ciht sein, dass da nciht aktuelle Datenbanken zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.

Nochmal vielen lieben Dank an Micha, der es dem rechthaberischen und allmachtsfantasiegeplagten Dipl- Ing so richtig gegeben hat!
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 05.09.2022, 20:16

Gern geschehen, Valle, wobei ich immer noch sozusagen auf die "Genehmigung" des TÜV Süd warte.

Auf mopedreifen.de finden sich erneut extrem komplizierte Schaubilder zur rechtlichen Situation. Scheinbar haben unzählige Leute versucht, mit eigenen Worten die Rechtslage zu formulieren, was die vielen unterschiedlichen Auffassungen erklärt. Im gezeigten Schaubild ist z.B. erst von einer anderen ReifenGRÖSSE die Rede, später dann (auch) von einem anderen Fabrikat.

Es war wohl der TÜV selbst, der seit vielen Jahren den Gesetzgeber bedrängt, ihm eine neue Einnahmequelle in Form von Eintragungen zu verschaffen.

Könnte man das vielleicht noch verstehen, wenn es um abweichende Dimensionen geht (auch wenn es dann Unsinn wäre, diese für Fahrzeuge mit EG-BE zuzulassen, für solche mit nationaler BE aber nicht), wird es endgültig "Money for nothing", wenn es um die Typbindung, also lediglich andere Profile, geht.

Verkehrssicherheit kann man als Motiv sicher ausschließen. Schließlich beschäftigen Reifenhersteller professionelle Testfahrer, die freizugebende Kombinationen auf dem Originalfahrzeug auf Herz und Nieren testen. Das ist wirklich kein bloßer "Zettel", der den Reifen dann freigibt. Und dann kommt der TÜV und äußert scheinheilig schwere Bedenken, denn laut eigener Sicht muss erst jemand, wie mopedreifen.de es ausdrückt, "im Prüfkittel und 50.- Euro Helm eine Runde auf den Hof der Prüfstelle fahren und eine zaghafte Vollbremsung machen"?

Hier lässt sich der TÜV einfach etwas vergolden, was er nicht ansatzweise leisten kann. Zur Erinnerung, eine Fabrikatsbindung gibt es ausschließlich in Deutschland und ausschließlich für Motorräder mit nationaler ABE. Begründet wurde das damit, dass in Deutschland kein Tempolimit gilt und nur die auf ihr Hochgeschwindigkeits-Fahrverhalten auf dem jeweiligen Motorrad getesteten Reifen Schutz vor schweren Unfällen bieten. Und kein einziger Prüfer des TÜV wird das jemals testen (müssen, können und dürfen)! Stattdessen guckt der Prüfer, ob der Reifen datengleich ist und bestenfalls, ob dieser richtig montiert ist. So gut wie alle Prüfer, von ganz wenigen "mit Sonderbefugnis" abgesehen, dürfen nicht einmal Hochgeschwindigkeitsfahrten machen und sie sind auch ausdrücklich nicht Bestandteil der Prüfung. Wir bezahlen also teures Geld dafür, den bisherigen "Schutz" durch Fahrversuche einzubüßen und gegen eine "Prüfung" einzutauschen, die im bloßen Datenabgleich besteht, wenn das durchgeht.

Und das ist nochmals absurder, wenn man bedenkt, dass wie gesagt Motorräder mit EG-BE (ab etwa 2000 neu auf den Markt gekommen) eben gar keine Reifenfreigaben mehr brauchen -eben weil das eine rein deutsche Marotte war, die nirgends auf der Welt ein Equivalent hat. Darüber hat ganz Europa den Kopf geschüttelt.

Der Effekt wäre fatal, weil nicht wenige sich dann erst recht neue Reifen sparen werden und aus Sparsamkeit lieber weiter mit den zehn Jahre alten, aber "legalen" Reifen weiter fahren. Währenddessen fahren die Biker in Österreich, in Italien oder in Spanien problemlos und sicher die neuesten Pellen. Und nicht nur darum ist es mir wichtig, diesen Unfug zu stoppen, wo ich kann.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 06.09.2022, 18:23, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Grim Reaper » 06.09.2022, 16:43

Vielen Dank Micha für Dein Engagement und die nachvollziehbaren Erklärungen! So ganz hatte ich da auch (noch) nicht durchgeblickt - eben auch, weil es im Internet diie verschiedensten (sich teils widersprechenden) Erklärungsversuche gibt.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 12.09.2022, 15:29

Und um noch mal nachzuhaken, habe ich eben noch einmal an den TÜV Süd geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2.9.22 schrieb ich Ihnen unter Bezug auf die Hauptuntersuchung HG-X1234 per Mail. Es ging um die Legitimation von Reifen mit Herstellerfreigabe auf Motorrädern mit Reifenfabrikatsbindung.

Ihr Prüfingenieur hat der Kundin gegenüber seinen Irrtum zugegeben und angeboten, das Entgelt für sein Gutachten zu erstatten.

Leider habe ich jedoch trotz entsprechender Bitte an Sie keine Antwort erhalten, insbesondere nicht mit einer offiziellen Stellungnahme zur Freigabeproblematik. Ich bitte Sie darum erneut, sich zur Zulässigkeit rechtsverbindlich zu äußern.
Flyingbrick
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon gumic » 12.09.2022, 21:05

Da wirst Du vermutlich keine Antwort erhalten.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Stjopa » 12.09.2022, 22:57

Denke ich auch, da a) der TüV ja schließlich keine Behörde ist, die zurAuskunft verpflichtet ist, sondern nur ein privater Verein, der vom KBA mit Prüfaufgaben nach DESSEN Vorgaben beliehen wurde und b) sie sich damit nur in die Nesseln setzen können: Während das Einlenken bei Vale nur reine Kulanz war, wären sie mit einem solchen Statement jerzt wirklich verklagbar.
Zuletzt geändert von Stjopa am 12.09.2022, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Flyingbrick » 13.09.2022, 10:50

Es geht nicht um Kulanz und das ist auch nicht der Grund, weswegen das Gutachten zurückgezogen wurde. Ganz im Gegenteil. Würde Kulanz dahinter stehen, man also trotz eindeutiger Rechtslage aus lauter Zuneigung das Geld erstatten, wäre Valerie jetzt tatsächlich mit erloschener Betriebsserlaubnis unterwegs, denn das Gutachten wurde, ohne den Inhalt einzutragen, an den TÜV zurück gegeben.

Ich möchte eine Erklärung der Rechtssituation, entweder der, nach der das Gutachten erforderlich oder eben nicht erforderlich ist. Eben weil es nicht im Ermessen des Prüfers liegt. Und selbstverständlich ist jede rechtlich relevante Handlung "einklagbar", sprich, muss so erfolgen, dass sie einer Überprüfung stand hält. Damit das nicht jeder einzeln mit "seinem" Prüfer durchfechten muss (ich z.B. diesen Monat mit meiner Hornet 600), bestehe ich auf eine Antwort vom TÜV. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, unsere Rechtsposition darzustellen, und im Gegensatz zum TÜV habe ich keine eigene Rechtsabteilung.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 13.09.2022, 18:59

Ich finde das ganz klasse von Flyingbrick, hier mal penetrant nachzuhaken.

Im Hondaboard hatte manfredk beim BMVI nachgehakt und dort wohl die Nachricht erhalten, dass andere als die eingetragenen Reifen auch bei gleicher Größe eintragungspflichtig seien.
Der AKE-Bescheid über die Gleichsetzung von ABE- und EU-zugelassenen Motorrädern werde korrigiert, so manfredk (eine Seite weiter):
https://www.honda-board.de/forum/index. ... /&pageNo=2

Ich zweifle noch an einer finalen Entscheidung und weiß weder, ob sich Flyingbricks noch manfredks Auslegung am Ende durchsetzt. Bis dahin werden sich wohl noch einige massiv ärgern.

Einzig sinnvolle Auslegung ist die von Flyingbrick - aber "sinnvoll" ist ja nicht modern.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 23.05.2023, 17:15

Moin erstmal, Benjamin heiße Ich, meine Freunde nennen mich Ben,
:winke0002:
ich habe mich gerade frisch neu hier angemeldet, denn ich komme gerade vom Tüv. Also vom "echten" Tüv, und wollte meine Erfahrungen teilen und vielleicht ein paar Anregungen einhohlen, Ihr kennt euch ja bestens aus...

Ich möchte eingangs darauf hinweisen, daß der Sachverständige, obschon offensichtlich etwas überarbeitet, freundlich und bemüht war, und trotz 3 stück ABE gern eine HU ohne Eintragungen durchgeführt hätte.

Tatsächlich war ICH es, der Ihn dann auf die unklare Gesetzeslage mit der Reifenbindung aufmerksam gemacht hat...(lasst das nach Kinder Ich sage euch...!)

Ich hatte halt gehofft, entweder eine klare Aussage zur rechtmäßigkeit, oder vielleicht eine Aufhebung der Reifenbindung zu erhalten, und da der Mann menschlich und zugänglich wirkte, dachte ich ich frage mal nach.

im Ergebnis habe ich keine Plakette, darf aber zur Einzelabnahme nach §19.2, also, wenn ich das richtig verstehe, auch nach §21 nochmal hin...

Grund soll sein, daß die Schlüsselnummer auf 25kw verweist, in den Papieren jedoch 43kw eingetragen sind, also die Bedingung unveränderter Originalzustand nicht mehr gegeben ist.
Dazu gibts neben (unbeanstandeter) Stahlflexleitung den Lsl-Sonderlenker A01 mit Lenkerendenblinker, weil ich es für die eleganteste Variante hielt die geforderten 10cm abstand einzuhalten. die wären trotz E kennzeichnung wohl einzutragen, da nicht an der Originalposition?
außerdem sind yss Federbeine Verbaut welche im gegensatz zu den originalen immerhin ein wenig dynamisch ihren Dienst verrichten.

Bei den fraglichen Reifen handelt es sich um die BT45, vorne ein bald fälliger von 0319, hinten ein frisch montierter von 17, aber noch weich und schön. Eigentlich ja noch vor den fraglichen Baujahren.

Alles in Allem also offensichtlich ein schwer modifizierter Custom Umbau :blink2:

Eigentlich hatte ich mir ne CB für 650€ gekauft, weil ich hoffte, dass auch die Folgekosten überschaubar bleiben... :bike03:

Mir geht jetzt bischen der Ars#h auf Grundeis ehrlich gesagt... :wurg:
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 23.05.2023, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 23.05.2023, 19:07

Oh, da bist du offenbar an einen 100%igen geraten.
Ja, die Reifenfreigabe (früher und allgemein für Reifen vor Produktionsjahr 2020, wenn Reifenbindung eingetragen und entsprechender Reifen nicht) bzw. die Herstellerbescheinigung zu einem Reifen beinhaltet meist den Passus "unveränderter Originalzustand".

Das hat bei mir nie einen Prüfer interessiert, ob Ikon, Wilbers, Stahlflex, aufgepolsterte Bänke, Rasten, Blinker, Spiegel, Hebel, Lenkerenden, Scheibe, Drosselung (habe auch 34PS-Typ) oder sonstwas nicht original ist.
Das hilft dir aber nicht.

Ich fürchte, dass nicht genau definiert ist, was "unveränderter Originalzustand" heißt. Also möglicherweise könnten alle die genannten Änderungen ein Grund für ein Vorenthalten der Plakette sein.
Auf das Eintragen aller Teile hätte ich auch wenig Lust. Kostet ja auch was.

Was hast du denn für einen Typ, von wann, also steht der BT 45er wirklich nicht in der Zulassung? Oder geht es nun um die Blinker? Welches Alter haben die Reifen?
Blinker mit E-Zeichen müssen normalerweise nicht eingetragen werden, beim Lenker gibt es manchmal besondere Voraussetzungen wie bspw. eine Veränderung des Lenkanschlags. Sind diese gemacht, reicht die ABE.
Bei sonst unverändertem... aber das hatten wir schon.
Also: anderer Lenker und anderes Federbein in Kombination: Theoretisch kann sich da jemand querstellen.

Warte mal auf die Antwort anderer hier. Ich glaube, ich würde entweder mal fragen, was das Nötige alles kostet oder einen zweiten, ganz neuen Prüftermin bei jemandem machen, bei dem ich den Tüv auch bekomme. Ist aber auch nicht immer möglich.
Ich habe von 5min-Prüfungen ohne richtige AU (wurde gemauschelt) und ohne Probefahrt (im Prüfprotokoll steht, Bremsen wären bei einer Probefahrt geprüft worden) bis hin zu von 2 Mann unter der Hebebühne alles abklopfende und rüttelnde Prüferteam mit über 30min Zeit und nervigen Fragen alles erlebt. Aber sowas auch noch nicht.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 23.05.2023, 20:14

Reifen sind von 03/2019 und 2017, hatte ich gerade noch ergänzt, als Du schon geantwortet hast,

BT45 hat ja immerhin ne Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone und von Honda ja irgendwie auch ne Freigabe, war das nicht sogar auch mal Originalbereifung?

Meine ist allerdings die PC26 von 94, weiß nicht ob da die BT45 da von Honda genehmigt sind.

der Lenker ist gemäß ABE verbaut, in der ABE ist auch ein Langloch 5x20mm zur durchführung von Elektrik als zulässig beschrieben. Von Lenkerendenblinkern steht darin aber nichts...


Und der 100%ige... ja, der war dann wohl ich... ich wollte es halt wissen... (jetzt weiß ichs: Maul halten, abwarten, bei Erfolg zeitnah flüchten!) :undweg:

Obs nun im Endeffekt um den Lenker, die Federbeine, die Reifen oder die Blinker geht ist mir auch nicht ganz klar, es ist irgendwie wohl die Kombination von allem.

halbe stunde 100€ alles eintragen lassen wäre zwar hart, für mich aber gerade eher schnell und günstig.

Ich bin jetzt bei 1 1/2h Bürorecherche ohne Ergebnis für 70€...

Nagut: Daß sonst keine Technischen Mängel sind, hat er schon auch gesagt, aber SCHRIFTLICH habe ich nur die Rechnung.
Und wie gesagt, Eintragungen kommen wohl erst noch.

Dabei war ich schon 1x ohne und 2x mit Termin da. daß ich nur eine Rechnung gekriegt habe darf ich wohl als Gnade ansehen?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 23.05.2023, 20:14, insgesamt 7-mal geändert.
KarlMeiDrobbe
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