Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 24.05.2023, 00:26

Also an den Reifen allein liegt es an sich nicht. Die BT45 sind zwar nicht in der ABE der PC26 und frühen PC32, da es damals noch keinen BT45 gab, aber deine Reifen sind vor Produktionsdatum 2020 und damit bis zum 31.12.2024 nur mit Freigabe zulässig. Bei sonst unverändertem Originalzustand.
Die Entdrosselung mag eine Veränderung sein, doch die Freigabe gilt für alle CB500, gedrosselt wie ungedrosselt - wer das als Änderung wertet, die eine Reifenfreigabe entwertet, der ist schon bösartig.

Woran es letztlich lag, habe ich nun leider nicht wirklich verstanden - das sollte ein Prüfer klar kommunizleren.
Presi
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 24.05.2023, 07:42

Ich denke mal ursächlich habe schon ich selbst die Lavine losgetreten (REUE...):

Ich war das erste mal da, ohne Termin: Prüfer1 war im Stress und bat mich nachmittags wiederzukommen.

Nachmittags: mit 3Stück ABE auf dem Tisch war das ganze dann zu kompliziert, es müsse eine Änderungsabnahme nach §19.3 gemacht werden, weil immer nur eine ABE pro Fahrzeug gültig sei und der Lenker in Kombination mit den Stoßdämpfern geprüft werden müsse. Also nochmal mit richtigem Termin.

Zum Termin war dann Prüfer2 der Meinung das seien ja alles nur Anbauteile mit ABE, kein Problem, mitführen und gut.

DANN habe ich Ihn zu seiner Meinung zum Thema Reifenbindung gefragt und dabei erwähnt, daß Rechtssicherheit ja durchaus zu begrüßen sei. Das hätte ich wohl besser gelassen...
Er sah sich wohl zur Verantwortung gezogen und wurde nervös. Er hat immerhin engagiert und ausdauernd gearbeit und beteuert, daß er gern eine Möglichkeit fände das ohne Eintragung zu ermöglichen.

Kommunikation war durchaus schwierig, aber möglich. wie gesagt ein menschlicher und zugänglicher Prüfer, nur haben wir gegenseitig eher schwer begriffen, worum es dem jeweils anderen jetzt gerade geht. Die Denkweise war deutlich unterschiedlich.

Ich hätte tatsächlich nichts dagegen, wenn ich das 150 seitige DIN A4 Bordbuch nicht mehr mitführen müsste und wenn dabei gleich diese unsägliche Reifenbindung mit aus den Papieren verschwände. das wäre mir 100€ wert, auch wenn ich die eigentlich gerade nicht so übrig habe.

Auf ne Vollabnahme nach §21 würde ich dann jedoch lieber gern verzichten. Wenn ich §19.2 richtig interpretiere, dann bedeutet "Einzelabnahme nach §19.2" aber genau das?

Insgesamt möchte ich kein TÜV-Bashing betreiben, und dem freundlichen Mann vor Ort ganz und gar nicht die Schuld an der unklaren Gesetzeslage in die Schuhe schieben.

gestern war ich im Nachgang noch etwas aufgewühlt und ruhelos, einmal drüber geschlafen denke ich ich warte einfach mal den nächsten Termin ab. Mal schauen was das werden soll.

Aber KOMPLETTER Irrsinn ist das ganze schon: das Fahrzeug ist Technisch Einwandfrei, entspricht allen Anforderungen nach StVZO, sogar auch dank altgummi nach EG. Ich habe Monate gebraucht um alle Vorschriften zu studieren und diese gewissenhaft umzusetzen versucht...
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 25.05.2023, 10:26

Ich habe gerade nochmal die Unterlagen durchgearbeitet, die ich vom Tüv mitbekommen habe, und dabei dann doch den Prüfbericht entdeckt.

Darin heißt es, die Plakette konnte nicht zugeteilt werden, da die Anbaulage der Blinker unzulässig sei. (aha..?)

von Reifen steht da gar nichts.

Laut Bericht muss ich nur die Blinkanlage geändert vorführen.
Schade, daß das im Gespräch mit dem Prüfer bei mir so vollständig anders ankam?
Na: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Dann kann ich nur ganz unspektakulär mitteilen, daß es mir weder gelungen ist, vom Prüfer eine Aussage zur rechsverbindlichkeit der einen oder anderen interpretation der Gesetzeslage zu erwirken, noch irgendwelche sonstigen erhellenden Informationen zu erhalten.

Offenbar habe ich ihn also mit der nachfrage nach der Reifenbindung zuerst "angepingelt", er "pingelt" wegen Lenkerendenblinkern zurück?
Ich halte die Lenkerendenblinker ja auch am "Sonderlenker" für zulässig, aber seis drum...

Den Versuch das Buch mit den ABEs UND die Reifenfreigabe loszuwerden spare ich mir mit dieser Prüfstelle also sicherheitshalber, die Verständigung ist offensichtlich deutlich zu schwierig.

Abschließend der dringende Ratschlag:
VOR oder WÄHREND der HU ist der denkbar falscheste Zeitpunkt um mit Tüffi über Reifenfreigaben zu philosophieren!
Aber da wäre ja jeder halbwegs vernunftbegabte Mopetier von selbst drauf gekommen... :aua:

Sorry, daß ich mit meinem Mitteilungsdrang hier unnötig herumgespamt habe, ich leg mir dann schon mal sicherheitshalber n paar Satz BT45DOT19 zum trocknen in die Sonne...
KarlMeiDrobbe
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon TW » 25.05.2023, 16:08

Hallo,
Deine Erlebnisse, die Aussagen von Flyingbrick u. a. unterstreichen doch nur den Slapstick Charakter dieser ganzen Regelungen.
Unnötig wie ein Kropf.
Gruß
TW

Vor Gericht (als Zeuge), bei Polizeikontrollen, bei den Prüforganisationen bin ich eher wortkarg, halte mich bedeckt.
TW
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 26.05.2023, 13:08

Die Verweigerung der Plakette liegt also an den Blinkern und hat mit den Reifen nichts zu tun.

Dass der Prüfer nur deshalb die Blinker beanstandete, weil von ihm Aussagen zur Reifenregelung erfragt wurden, ist möglich. Aber es könnte auch sein, dass das nur Interpretation ist und kein Zusammenhang besteht.

Ich würde mich auf die Lenkerenden-Blinker konzentrieren:
1) Haben diese ein E-Zeichen
2) Sind diese in der vorgesehenen Einbaulage und sichtbar von allen Seiten oder bspw. verdreht, so dass sie nach oben und unten strahlen statt nach vorn und zurück?
Bestehen die Heckblinker zusätzlich oder wurden diese entfernt?

Vielleicht stellst du mal ein Bild ein, ich schätze, da ist an den Blinkern wirklich was nicht korrekt und das dürfte vom Prüfer egtl. kommuniziert worden sein.
Und das Ganze idealerweise noch in einem passenden Thread. :winke0002:
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 29.05.2023, 19:46

Die Blinkanlage ist (und war) vollständig StVZO konform und wurde mittlerweile von GTÜ abgenickt.

Der Herr GTÜ war der Meinung, ich hätte trotz StVZO-ABE auch mit EG konformer Blinkanlage (also hinten enger) vorstellig werden Dürfen. Deutschland liege innerhalb der EU und folglich sei eine in der EU zulässige Blinkanlage auch in Deutschland zulässig.

Da er gerade mit dem Plakette kleben fertig wurde habe ich ihn natürlich sofort gefragt, ob das auch für die Reifenregelung gelte.

Er findet Fabrikatsbindung aber total sinnvoll und ist nicht der Meinung, daß bei EG-zugelassenen Fahrzeugen die Reifenbindung künftig entfällt. Seiner Ansicht nach darf ich die DOT19 Gummis noch bis 2025 fahren, danach dann nur noch die in der Zul.Besch. eingetragenen Typen. Sonst gar nichts.

das kann ja alles noch heiter werden...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 29.05.2023, 19:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon TOWO » 01.06.2023, 14:34

:mhhh:
dann hätte der werte Herr GTÜ sich mal die eigenen Verfahrensanweisungen durchlesen sollen...

hab ich zwei Seiten vorher mal verlinkt, ist immer noch so auf der Homepage der GTÜ gelistet. Ne Freigabe muß man haben, ist aber offiziell nicht mal ein Prüfpunkt bei der HU!
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 01.06.2023, 16:24

Alles komplett Irre... da denkt sich das eh jeder so hin wie es gerade passt.
Die Reifenfabrikatsbindung ist doch eigentlich schon obsolet, seit man einen Geschwindigkeitsindex hat? Die ganze Verwirrung um die Gesetzesinterpretation ist zusätzlich nervtötend!

einzige hoffnung: Vielleicht setzt sich ja gerade durch das ganze Brimbammborium langfristig offiziell die Ansicht durch, dass Reifen passender Größe und "geeigneter Bauart" grundsätzlich zulässig sind.

selbst wenn einer unbedingt der Meinung ist, er müsste vorn grobstollig und hinten Semislick fahren:
Es gibt die einen, die fahren immer mit ausreichend Reserven, mit schlechten Reifen dann halt entsprechend langsamer.
Und es gibt die anderen, die Fahren immer auf der letzten Rille, mit besseren Reifen geht das halt entsprechend schneller.

Ob das dann aber soo viel sicherer ist?

Laut der GTÜ Tabelle wären ja auch Reifentypen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung durchzuwinken? ich habe auch mal gelesen, daß die U-Besch. als "Benutzerinformation" mitzuführen sei, aber keine rechtliche Bedeutung mehr habe... das ist doch Endstufe von unsinn? als wenn ich unterwegs anhalten muss und nochmal meine Bordbibliothek studiere, weil ich zwischendurch vergessen habe, ob meine Reifen "unbedenklich" sind...

:kratz:
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 01.06.2023, 16:24, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Stjopa » 01.06.2023, 21:16

Natürlich sind die Reifenfabrikatsbindungen obsolet. Es sei denn, der Motorradhersteller/-Importeur legt sie fest!
Honda scheißt sich da ganz besonders ins Hemd, es gab vor mittlerweile gut 50 Jahren den Fall, dass jemand mit einer CB750 tödlich verunglückte, langer Schadenersatz-Prozeß mit vielen Gutachtern. Schuld bekam das Fahrverhalten der Reifen bei den hohen Geschwindigkeit und haften musste Honda Deutschland, weil sie sich nicht darum gekümmert hatten, welcher Reifen geeignet ist. Seitdem gibt es Reifenfreigaben bzw. Verbote (alle, die keine explizite Freigabe haben).
Es gibt durchaus Hersteller, die das anders handhaben. Bzw. macht Ducati für seine Mittelklassemodelle genau das, was Du gern hättest: Freigabe für alle Reifen einer Bauart und Geschwindigkeitsindex, wie beim Auto.
Honda halt nicht.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 01.06.2023, 22:12

Ducati kann ich mir leider nicht leisten, ego sum pauper, nihil habeo...

besonders tragisch ist für mich (und potenzielle Opfer...), daß ich so im Herbst und Frühjahr bei einstelligen plusgraden auf feuchten Strassen mit profilarmen und härteren sommerreifen fahren muss, anstatt mir (verfügbare) vernünftige M&S reifen passender Größe aufzuziehen.

den flacheren Heidenau eintragen zu lassen ist mir zu teuer, zumal das sicher nicht der beste passende M&S reifen ist, sondern eben nur der einzige mit immerhin "halber" Freigabe. Solange ich nicht legal verschiedene modelle testen kann um den für mich passenden Pneu zu finden, kann ich mir eine Eintragung eines einzelfabrikats eher nicht vorstellen.

die Fabrikatsbindung schränkt die Verkehrssicherheit so total unnötig ein.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon gouranga » 06.06.2023, 12:05

Mir wurden jetzt beim TÜV auch erstmalig die Blinkerabstände bemängelt, was bisher (11 Jahre) nie ein Problem war. Ich war allerdings ausnahmsweise mal beim TÜV, sonst immer bei der Dekra. Handelsübliche Miniblinker erfüllen nicht die Abstandsregeln der StVZO, was scheinbar aber nur sehr pingelige Prüfer interessiert. Ich habe die Blinker einer GS500 angebaut weil ich die originalen zu klobig finde.
Neue Reifen brauchte ich auch, das war aber mit der neuen Serviceinformation von Michelin (Road Classic) überhaupt kein Problem (keine abweichenden Dimensionen).
Zuletzt geändert von gouranga am 06.06.2023, 12:05, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon gumic » 06.06.2023, 12:19

Bin am Mittwoch wegen Überalterung meiner Metzeler Lasertec von DOT aus dem Jahr 2014 beim Reifenhändler. Die Reifen sind noch keine 500 KM gefahren, aber mir zu alt.

Habe mich für die Conti Go entschieden und bestellt.

Kosten 259.- € inkl. Demontage der alten Reifen von den Felgen am Motorrad, Entsorgung, montieren der neuen, ausgewuchteten Reifen mit neuen Ventilen auf die Felgen und Montage der Räder an die CB.

Leider ist auf der Homepage von Conti nur eine Freigabe für die PC26 und die PC32 S zu finden.

Hoffe es gibt keine Probleme mit meiner normalen PC32.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 06.06.2023, 20:36

@ gouranga:

Wen nich das richtig verstehe, warst Du mit einer StVZO-ABE zugelassenen Maschine mit eingetragener Reifenfabrikatsbindung beim Tüv vorstellig und hattest Reifen montiert, welche weder in den Papieren eingetragen sind, noch eine "klassiche Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die CB haben, nur eine neue "Serviceinformation" des Reifenherstellers, in welcher dieser versichert, daß der Reifen den "üblichen Dimensionen" der angegebenen Größenbezeichnung entspricht?

Ist das so korrekt?

Das würde dann bedeuten, dein Tüffi hatte keinerlei Bedenken, daß die vollkommen ungeprüfte Rad-Reifen-Kombination mit möglicherweise lebensgefährlich ungeeigneter profilvariante bei deinem Motorrad zu völlig unerwarteten Fahreigenschaften führen könnte?

Das wäre ja schonmal ein erster "positiv-Test" auf spuren von gesundem Menschenverstand! (ich muss mich für die Polemik entschuldigen, war mir ein Vergnügen...)
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 06.06.2023, 20:36, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 07.06.2023, 06:33

gumic » 06.06.2023, 12:19 hat geschrieben:Leider ist auf der Homepage von Conti nur eine Freigabe für die PC26 und die PC32 S zu finden.

Hoffe es gibt keine Probleme mit meiner normalen PC32.


Auf der hp von Continental findest du keine Freigabe mehr, sondern eine Serviceinformation, die aussagt, dass eine Eintragung erforderlich sei. Btw nicht für die Hauptuntersuchung, sondern für die Betriebserlaubnis.

Das ist die Bescheinigung Nr. 9097 vom 08.02.2023, wo tatsächlich nur die "CB 500 S" aufgeführt ist.
Ich habe noch die vom 26.07.2020, welche "CB 500 / S" auflistet, also beide Typen. Dort ist aber offenbar der Reifenfülldruck fehlerhaft, wurde doch der Standard-Radialreifendruck aufgeführt (2,5 v/2,9 h). Bei der neuen Fassung wurde dies korrigiert (2,50 v/2,50 h), jedoch der Schrägstrich vor dem "S" leider entfernt. Wohl versehentlich, schätze ich.
Presi
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 07.06.2023, 08:29

Was haltet Ihr denn im Zusammenhang mit unserer "Problematik" von folgender Entscheidung?:

https://verkehrslexikon.de/Texte/Betrie ... bnis02.php

Das macht doch irgendwie auch hoffnung...?

Demnach wäre die Lesart "refenfreigabe reicht jetzt nicht mehr -> Eintragung notwendig!" ja auf jeden Fall quasi gesetzeswidrig.
Eine ehemals gültige Reifenfreigabe dürfte als hinreichender Beweis einer nicht vorhandenen Verkehrsgefährdung ausreichen.
Gleichzeitig wäre ja auch bei einer EU zulassung eines Reifentyps mit entsprechendem Geschwindigkeitsindex davon auszugehen, dass dieser, allein dadurch, dass er in Deutschland auf einem Motorrad mit deutscher Zulassung verwendet wird, NICHT automatisch verkehrsgefährdend wird?

:wohow: :blink2: :blink: :kratz: ...???
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 07.06.2023, 08:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 07.06.2023, 12:13

KarlMeiDrobbe » 07.06.2023, 08:29 hat geschrieben:Was haltet Ihr denn im Zusammenhang mit unserer "Problematik" von folgender Entscheidung?:

https://verkehrslexikon.de/Texte/Betrie ... bnis02.php

Das macht doch irgendwie auch hoffnung...?

Nein. Das betrifft eine andere Fahrzeugkategorie - nämlich PKW. Und die Neuregelung der Reifeneintragung ist von 2019 (Verkehrsblatt 2019), das Urteil zu einem fehlerhaften AG-Urteil von 1997.

Ich sehe das aber so, dass der Rechtsweg von einzelnen beschritten werden könnte und möglicherweise Erfolg hat, da auch das Ministerium in seinen Stellungnahmen nicht Bezug nimmt auf die Problematik der Anwendung aller von der Betriebserlaubnis abweichender Reifen im Fall 2 gleich 1c.
Wieso ist eine Verwendung anderer Reifen gleicher Größe als bei Reifen, welche neu nicht mehr beschaffbar sind, ein solches Problem? Dazu eine technische Begründung zu formulieren, sollte vom Gesetzgeber erwartet werden.

Dass der "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch" (AKE) der Prüfinstitute die Regelung unter 2 derzeit nicht auszuführen empfiehlt, hat ja leider auch keine gesetzliche Gültigkeit. Im Grunde genommen ist diese für uns so sinnvolle Maßnahme eben nur unter Vorbehalt und auf Zeit und hat eher Verwirrung gestiftet.

Im Zweifel sagt der Tüv "alles schicki, gleiche Dimension, läuft" und bei ner technischen Polizeikontrolle wird der Mangel angemahnt.
Presi
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon gumic » 07.06.2023, 16:01

Presi » 07.06.2023, 06:33 hat geschrieben:
gumic » 06.06.2023, 12:19 hat geschrieben:Leider ist auf der Homepage von Conti nur eine Freigabe für die PC26 und die PC32 S zu finden.

Hoffe es gibt keine Probleme mit meiner normalen PC32.


Auf der hp von Continental findest du keine Freigabe mehr, sondern eine Serviceinformation, die aussagt, dass eine Eintragung erforderlich sei. Btw nicht für die Hauptuntersuchung, sondern für die Betriebserlaubnis.

Das ist die Bescheinigung Nr. 9097 vom 08.02.2023, wo tatsächlich nur die "CB 500 S" aufgeführt ist.
Ich habe noch die vom 26.07.2020, welche "CB 500 / S" auflistet, also beide Typen. Dort ist aber offenbar der Reifenfülldruck fehlerhaft, wurde doch der Standard-Radialreifendruck aufgeführt (2,5 v/2,9 h). Bei der neuen Fassung wurde dies korrigiert (2,50 v/2,50 h), jedoch der Schrägstrich vor dem "S" leider entfernt. Wohl versehentlich, schätze ich.


Nachtrag:

Ich hatte Conti heute Morgen deshalb angeschrieben.

Heute Mittag ist eine Mail gekommen mit der geänderten Herstellerbescheinigung als PDF:

CB 500 wieder mit dem "/ " zwischen CB 500 und dem "S".



CB 500 / S

Auf der Webseite von Conti ist es noch nicht geändert.

http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... default=1#

Reifendruck aber immer noch 2,5/2,9

Habe bei mir jetzt 2,4/2,8 drauf machen lassen.

Auch wegen Beladung CT in Nieder Moos.
Zuletzt geändert von gumic am 07.06.2023, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 07.06.2023, 19:38

Presi » 07.06.2023, 12:13 hat geschrieben:
Wieso ist eine Verwendung anderer Reifen gleicher Größe als bei Reifen, welche neu nicht mehr beschaffbar sind, ein solches Problem? Dazu eine technische Begründung zu formulieren, sollte vom Gesetzgeber erwartet werden.


Die Legende, die ich von Fabrikatsbindungsbefürwortern kenne, besagt dass eine ungeprüfte Rad-Reifen-Kombination mit möglicherweise lebensgefährlich ungeeigneter Profilvariante bei einem Motorrad zu völlig unerwarteten Fahreigenschaften führen könnte... :roll:

das mit der anderen Fahrzeugklasse stimmt natürlich, aber im Kern geht es ja darum, dass ein automatisches erlöschen der Betriebserlaubsnis bei einer so "geringfügigen" manipulation wie kleineren Reifendimensionen (was ja mindestens den Bremsweg verlängert und daher als durchaus verkehrsgefährdend betrachtet werden könnte) als unverhältnismäßig angesehen wird.

Zitat:

"Nach der Neufassung reicht daher weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Umbaumaßnahmen aus, um die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird"

Da müsste doch in jedem Fall mindestens für vom Hersteller als unbedenklich bescheinigte Reifen eine gewisse "Gefährdungsunwahrscheinlichkeit" gelten, auch wenn diese unter zweifelhafter Lesart der Gesetzestexte als unzulässig betrachtet werden könnten.

Auch, dass Reifen welche in Frankreich oder Belgien sicher gefahren werden können, in Deutschland plötzlich zur lebensbedrohlichen Gefahrenquelle werden, darf meiner Ansicht nach bezweifelt werden.

Das alte Argument, dass in Deutschland höhere Geschwindigkeiten gefahren werden dürfen, ist mit dem Geschwindigkeitsindex mindestens deutlich entkräftet.

Dass der Herr mit den Elfenohren vor Ort mehr oder weniger willkürlich entscheiden kann, ob die wilde Sause weitergeht, oder ob die Karre festgesetzt wird, das hat man ohnehin. Wenn die Reifen in ordnung sind, findet sich bei Bedarf auch was anderes...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 07.06.2023, 19:38, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon Presi » 08.06.2023, 09:41

Ein über 25 Jahre altes Urteil eines OLG (es gibt 24 davon) kann man ja in einem neuen Verfahren zitieren.
Es hat aber kein Bezug zu der Neuregelung der Abschaffung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Eintragungspflicht für Krafträder mit deutscher BE. Du kannst damit weder beim Tüv noch bei einer technischen Kontrolle kommen, insofern ist diese Diskussion eher akademischer Natur.

Nochmal zur Begründung: Für EU-Zulassungen sind ja nur Dimensionsänderungen eintragungspflichtig geworden und manche Fahrzeuge mit Reifenbindung haben diese damit verloren. Als Begründung ist die Problematik geänderter Reifendimensionen auch in Antworten auf Bürgeranfragen publik geworden.

Die Abschaffung von UB (=Reifenfreigaben) für deutsche Zulassungen (Neue Typen bis etwa zum Jahr 2000, auch PC26/32) bedeutet ja gerade, dass geprüfte Reifentypen auf unseren Modellen nicht mehr zugelassen sind.
Die Begutachtung eines amtl. anerkannten Sachverständigen (aaS) beschränkt sich doch weitgehend auf Sichtkontrolle und ggf. Probefahrt auf dem Hof, so dass eine evtl. bestehende Hochgeschwindigkeitsproblematik doch gar nicht publik gemacht wurde. Dies ist definitiv nicht Intention der Neuregelung aus 2019, sondern eher Begründung für Reifenbindungen früher.

Ich glaube aber, es wird zu detailliert.

Fakt: Viele Prüfer akzeptieren derzeit andere Reifen gleicher Größe - vor Produktionsdatum 0120 müssen sie das auch, für danach gibt es eine Handlungsempfehlung der AKE, dies zu tun.
Aber diese Handlungsempfehlung wird laut Antwort auf Anfrage an das BMV... (manfredK, u.a. Honda-Board) korrigiert werden. Ich nehme an, wenn die Übergangszeit für Altreifen abläuft, also ab 2025, wird dann wirklich alles eingetragen werden müssen. Wer sicher gehen will, tut das schon jetzt für neue Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist es ja.

Ich würde mich dann für einen Reifen entscheiden, der noch lange gebaut wird, bspw. den Michelin Road Classic, welcher recht aufwändig entwickelt wurde und wohl einige Jahre bleiben wird. Oder der BT46, nachdem der Vorgänger 25 Jahre mitmachte.
Zuletzt geändert von Presi am 08.06.2023, 09:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe reicht nicht mehr

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 08.06.2023, 12:31

hmm, hmm...

Erstmal herzlichen Dank, für deine Mühe in diesem abgedroschenen Thema nochmal so herumzupulen, Ich werd da irgendwie noch nicht so ganz fertig mit...

Und ich befürchte, um (wenigstens ein wenig mehr) Klarheit in dieser nebulösen Situation zu gewinnen, kommt man nicht umhin die Details von allen Seiten zu beleuchten, und in den dunkleren Ecken noch ein wenig tiefer zu stochern.

Das Urteil ist zwar fast 30 Jahre alt und bezieht sich auf einen PKW, aber die seit dem 1. 1. 1994 gültige Fassung von § 19 II StVZO gilt doch auch heute noch, und auch für Motorräder?

Ich lese das so, dass Reifen (oder auch andere Änderungen), welche mit einiger Wahrscheinlichkeit als unbedenklich angesehen werden dürfen, zwar möglicherweise formal Eintragungspflichtig wären, sofern sie sonst nicht als zulässig dokumentiert sind, aber dadurch eben nicht, wie in allerlei Texten zur Interpretation der Neuregelung behauptet wird, automatisch die Betriebserlaubnis erlischt.

Allenfalls kommt bei der Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, ein Verstoß gegen die betreffende Beschaffenheitsvorschrift oder gegen § 31 II StVZO in Betracht, heißt es da.
§ 31 II StVZO besagt nun, daß ich nicht fahren darf, wenn mir bekannt ist, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften Entspricht. Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit ist mir definitiv nicht mehr bekannt, wann ein Reifen nun genau vorschriftsmäßig ist....

das macht für mich (und möglicherweise z.B. für versicherungen?) einen deutlichen Unterschied. Und ich denke nicht, daß eine Neuregelung der Beschaffenheitsvorschriften um 2019 die grundlegenden Bestimmungen zum erlöschen der Betriebserlaubnis so einfach aushebelt?

So richtig praxisrelevant ist das zugegebenermaßen möglicherweise nicht, der ein oder andere Schiri lässt sich aber vielleicht doch davon beeindrucken, dass es "nach der gesetzlichen Regelung doch notwendig ist, dass Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten lässt".

Der größere Teil der Mannschafft ist ja für gesunden Menschenverstand durchaus empfänglich.

Natürlich kann man damit nicht rechtfertigen, daß man z.B. mit einer H2 mit Grobstollprofil unterwegs ist (obschon das ja jetzt – trotz erheblicher Verkehrsgefährdung – sogar zulässig wäre???).

Fahre ich aber mit einer CB, mit Rad/Reifen, welche erwiesenermaßen als unbedenklich eingestuft wurden, sieht das doch schon ganz anders aus?

Auf jeden Fall bin ich aber auch deutlich deiner Meinung, dass jede Begründung (und jede Rechtsgrundlage? – auf jeden Fall mindestens jede Vernunftsgrundlage) für die 2019er Regelung bzgl. StVZO-ABE fehlt.

Ich bin ehrlich gesagt schon aus Prinzip nicht so richtig bereit, zu akzeptieren, dass ich künftig jeden erwiesenermaßen unbedenklichen Reifen Eintragen lassen soll...
Gab es nicht auch einige PC32 Mit EG-Zulassung? das würde unsere Position ja nochmal stärken, zumindest für absolut baugleiche PC32 mit StVZO-ABE...

Posting automatisch zusammengeführt: 08.06.2023, 11:32

Und ich reite jetzt auch da nochmal drauf rum:

Genau genommen verletze ich ja sogar meine Sorgfaltspflicht, wenn ich bei schlechter Witterung und niedrigen Temperaturen mit den zulässigen Sommerrreifen Fahre, anstatt mir für diese Bedingungen sicherere, aber ungeprüfte M&S Reifen aufzuziehen...

Posting automatisch zusammengeführt: 08.06.2023, 12:24

HA! (?) HEUREKA?

Heißt es nicht in der Beurteilung der Neuregelung zu Punkt 2:

"Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt"

aus § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 geht hervor:

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen ...

...für diese Teile

a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht...

...erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind

Das würde ja bedeuten, dass Reifen mit EG-Typgenehmigung ohnehin zulässig sind?

Ich glaube, das würde mir so reichen, wenn ich da nicht irgendeinen groben Denkfehler mache...
am :ass: Reifenbindung...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 08.06.2023, 12:31, insgesamt 10-mal geändert.
KarlMeiDrobbe
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