Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Stjopa » 12.04.2022, 22:33

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn auf dem Fahrzeug nicht zugelassene Reifen montiert werden.
Die Reifen, um die es hier geht, sind aber zugelassen (Bescheinigung der Hersteller reicht ja auch zum Eintrag), nur nicht in den Papieren eingetragen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, führt aber nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon sb500 » 13.04.2022, 22:58

Habe in einem anderen Forum eine "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung" vom TÜV gefunden, in dem das Feld 22 bezüglich der Reifenbindung gestrichen wurde:

Bild

Vielleicht hilft das ja.

Noch etwas, was ich in einem weiteren Forum gelesen habe (vom 25.01.2022):

"Es gibt eine TÜVinterne Arbeitsanweisung, die für alle Prüfdienste gilt. Diese besagt das:
- kommst du mit einem Motorrad mit ABE zur HU, so wird nur die Reifengröße usw. kontrolliert, nicht aber der Hersteller und Typ des Reifens. Stimmt die Größe, Geschwindigkeit, Gewicht bekommst du den Stempel.
- wie die Polizei das handhabt ist dem TÜV egal.
- Reifenbindungen auszutragen ist grundsätzlich untersagt.

Allerdings soll sich "bald" (wann immer das sein mag) wieder was ändern."
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Pere » 14.04.2022, 00:25

"- kommst du mit einem Motorrad mit ABE zur HU, so wird nur die Reifengröße usw. kontrolliert, nicht aber der Hersteller und Typ des Reifens. Stimmt die Größe, Geschwindigkeit, Gewicht bekommst du den Stempel."
So habe ich es mittlerweile bei drei verschiedenen Hauptuntersuchungen erlebt, bei drei verschiednen Mopeds und drei verschiedenen Prüfern. Die Polizei hat mich noch nicht einmal in dreißg Jahren auf dem Bock kontrolliert.
Somit sehe ich das mittlerweile gelassen, solange Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex passen.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon egleh » 15.04.2022, 19:12

Müsste wohl schon ein sehr gewiefter oder gelangweilter Polizist sein, der bei einer Kontrolle die Betriebserlaubnis der CB raussucht, wenn die Zahlen mit denen in der Zulassung übereinstimmen.
Allerdings habe ich bei der letzten HU zum ersten mal vom Prüfer den Hinweis bekommen, das ich doch die Unbedenklichkeitserklärung für die PA mitführen sollte.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Maybach » 15.04.2022, 22:07

Was bitte ist die "PA"?
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon TW » 15.04.2022, 22:13

Hallo,

sicher sind damit die Pilot Activ von Michelin gemeint.

Gruß
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Maybach » 16.04.2022, 09:39

Danke!
Das mit den Abkürzungen hier ist ja fast so schlimm wie im amerikanischen FM (=field manual). :)

Maybach
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon TW » 16.04.2022, 12:44

Hallo,

und bei FM denke ich an Finanzminister, an Feuerwehrmann, an Frequenz Modulation.....

Gruß
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Pere » 16.04.2022, 14:34

Field Marshal nicht zu vergessen! :mrgreen:
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Presi » 21.04.2022, 09:19

Stjopa » 12.04.2022, 22:33 hat geschrieben:Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn auf dem Fahrzeug nicht zugelassene Reifen montiert werden.
Die Reifen, um die es hier geht, sind aber zugelassen (Bescheinigung der Hersteller reicht ja auch zum Eintrag), nur nicht in den Papieren eingetragen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, führt aber nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Das schreibt aber bspw. Metzeler anders in der "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern der Marke Honda, Nr. 16012 / 26" vom Dezember 2020. Das wäre btw das Dokument eines Roadtec01, der nach 2019 produziert wurde, für einen vor 2020 gilt die vormalige Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Jedenfalls schreibt Metzeler:
"Eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle ist erforderlich: Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich."

Ich müsste meine "Altreifen" quasi am 02.01.2025 eintragen lassen.

Es scheint aber keinen neuen AKE-Entschluss zu geben als den, unsere ABE-Motorräder denjenigen mit EU-Zulassung mit Reifenbindung quasi gleichzustellen. Also momentan wird kaum ein Prüfer meckern über alte Freigaben, auch wenn der Reifen brandneu ist. Evtl. wird er die Freigabe auch gar nicht sehen wollen - immer sofern alle wesentlichen Parameter denen in den Papieren entsprechen. Aber vielleicht wird ein penibler Polizist meckern.

Diese Rechtsunsicherheit seit 2019 ist ätzend.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Maybach » 21.04.2022, 09:22

Irgendwie freue ich mich mehr und mehr über meine österreichische Zulassung ... :shock:

Maybach
Zuletzt geändert von Maybach am 21.04.2022, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Stjopa » 21.04.2022, 11:12

StVZO Par. 19 Absatz ZWEI lese ich nur, dass die BE erlischt, wenn sich die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Geräusch- oder Abgasverhalten ändert.
Zuletzt geändert von Stjopa am 21.04.2022, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon egleh » 21.04.2022, 19:46

[quote="Presi » 21.04.2022, 09:19

Ich müsste meine "Altreifen" quasi am 02.01.2025 eintragen lassen.



Diese Rechtsunsicherheit seit 2019 ist ätzend.[/quote]b

Das wäre dann aufgrund des Alters der Reifen wirklich bedenklich. :pf:
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Presi » 21.04.2022, 20:27

Stjopa » 21.04.2022, 11:12 hat geschrieben:StVZO Par. 19 Absatz ZWEI lese ich nur, dass die BE erlischt, wenn sich die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Geräusch- oder Abgasverhalten ändert.

So lese ich das auch. Aber die melsten Reifenhersteller schreiben nun eine unverzügliche Begutachtung vor. Dunlop fast wortgleich wie Pirelli/Metzeler.
Und da bleibt nicht viel Spielraum, wenn man Rechtssicherheit haben will.

egleh » 21.04.2022, 19:46 hat geschrieben:
Presi » 21.04.2022, 09:19 hat geschrieben:
Ich müsste meine "Altreifen" quasi am 02.01.2025 eintragen lassen.



Diese Rechtsunsicherheit seit 2019 ist ätzend.


Das wäre dann aufgrund des Alters der Reifen wirklich bedenklich. :pf:

Die Eintragung gebrauchter Reifen ist vielleicht möglich, aber egtl. nicht sinnvoll. Das Alter spielt da aber keine Rolle, sondern der Zustand.
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Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Ulfberht750 » 15.05.2022, 10:04

WobbleGod » 15.11.2020, 08:07 hat geschrieben:Aber das macht doch niemand. Oder bin ich der Einzige der dann illegal fährt? :D

Ja, mein Lieber. Wir sind wohl die Einzigen. CB500 Fahrer haben einen eingebauten Heiligenschein. Das gibt es übrigens bei XS750 auch..... Ich ziehe alles drauf was nirgends schleift und hüh!
Ulfberht750
Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
 
 

Re: Reifennotstand Honda CB 500 PC 26 & 32

Beitragvon Flyingbrick » 15.05.2022, 10:22

3.25H19 und 4.00H18 kriegst Du auch nicht mehr (sagt Micha von der Yamaha Dreizylinder IG) :D
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