Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Tom_CeeBee » 10.04.2024, 15:34

Nun, wie @flyingbrick (Micha) schon schrieb, kann das ja möglicherweise noch im Nachgang passieren.
Ich werde dazu noch meinen persönlichen Prüfingenieur befragen, wie er als Mopedfahrer das einschätzt.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 10.04.2024, 15:45

Ich persönlich habe es ziemlich bereut, meinen Prüfer mit der Nase auf die Reifenbindungsthematik gestossen zu haben. Es hatte zwar keine ernsthaften Konsequenzen, aber vorher war er noch sehr entspannt und sah keinerlei Probleme, hinterher war er plötzlich sehr gestresst und (er)fand lauter Schwierigkeiten, die sich dann erst nach langwirigen und komplexen Recherchen wieder in Luft auflösten.

Zum Schluss hat er mir dann die vollständig StVZO konforme Blinkanlage bemängelt und die Plakette nicht geklebt. Von den Reifen war aber keine Rede mehr.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 10.04.2024, 17:41

Ich würde mich mit dem Prüfer auch eher über das schöne Wetter unterhalten als über eine Fabrikatsbindung, die jemand vergessen hat einzutragen :mhhh:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gmbo » 10.04.2024, 17:45

Solch komplexe Dinge würde ich ja auch nicht bei einem TÜV-Termin klären.
Da frage ich lieber einfach zwischendurch an um Fragen wegen der Neuanschaffung von Reifen und deren Eintragung zu klären. Das ist völlig unverbindlich.
Kostet nichts bis auf deine Zeit und die Jungs, die du dann triffst haben Ahnung und dann auch die Zeit die vor und Nachteile zu klären.
So habe ich meinen Bericht zum Eintragen der Heidenau Winterreifen bekommen, habe die dann gekauft, den selben Prüfer zur Vorführung gehabt, der dann die Bescheinigung zum Eintragen ausgestellt hat, gut die kostet ja etwas. Dafür hat er die Sommerreifen des Typs auf Nachfrage direkt mit angegeben.
Dafür hat mir dann irgenwann später den BT45 130x80 Hinterreifen angemäkelt weil ich ja vorne vom Handler 110x70 aufgezogen bekommen hatte, wäre da ein 130x70 drauf gewesen wäre nichts aufgefallen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Tom_CeeBee » 10.04.2024, 18:06

Ich habe hier halt den großen Vorteil, den Mann einmal die Woche am Stammtisch zu treffen. Wenn er mit den Reifen Probleme kommen sieht, würde er mich eher zu einem Kollegen schicken, als mir Schwierigkeiten zu machen. In diesem Fall müsste ich dann tatsächlich nochmal bibbern.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon CB_Susi » 10.04.2024, 20:26

@Gisbert, was hat dich die Bescheinigung vom TÜV gekostet? Und was kostet das Eintragen beim Straßenverkehrsamt?
Ich habe jetzt einen TÜV Termin Ende des Monats bekommen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon moswap » 11.04.2024, 13:07

Hallo Susi,

Ich war gestern beim TÜV-Süd und habe für die Erstellung des Gutachtens für den BT46 99€ plus 19%MwSt. gezahlt. Da ich auch gleich noch die HU Nachprüfung hatte waren es insgesamt 138€ . Eintragen bei der Zulassungsstelle hab ich auch noch vor die Wochen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 18.04.2024, 09:21

Wichtige Neuigkeiten!

Die zweite Woche ist vergangen, ich habe vor 7 Tagen die zweite freundliche Anfrage beim Bundesministerium Digitalverkehr gestellt, wie es denn nun dazu kommen soll, dass meine ABE durch die Verwendung garantiert sicherer und erprobter Bereifung angeblich plötzlich erloschen ist, und habe plötzlich vollkommen überraschend und unerwartet folgende, äußerst informative und aufschlussreiche Antwort erhalten (im Wortlaut zitiert):

"























"

Nämlich gar keine. Schweigen im Walde. :censored:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon moswap » 19.04.2024, 18:16

So ich war bei der Zulassungsstelle und habe das Motorrad umgemeldet und das BT46 Gutachten eintragen lassen.
Hat mich nochmal gesamt 36,40€ gekostet.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 20.04.2024, 10:50

Da ich beschlossen habe, dass ich mich mit 14 Tgen lange genug hab ignorieren lassen, habe ich "frag den Staat" bemüht um das folgende öffentliche Informationsgesuch einzureichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Verkehrsblatt 15/2019 und seiner derzeit bei vielen technischen Prüforganisationen üblichen Lesart führt bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung und Reifenfabrikatsbindung das Verwenden von Reifen mit Profiltypen, welche in der Zul.Besch.Teil 1 nicht aufgeführt sind, immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sodass eine teure Begutachtung zum Wiedererlangen der BE nach §19.3 StVZO erforderlich wird. Auch dann, wenn der entsprechende Reifen den Größen-, Geschwindigkeits-, und Traglastanforderungen genügt, in der Vergangenheit zulässig war, in der Praxis vielfach geprüft und erprobt und sogar vom Hersteller auf Freigängigkeit und Fahreigenschaften an genau dem fraglichen Motorradtyp getestet und als garantiert unbedenklich bescheinigt wurde.

Das erscheint mir insbesondere insofern unrecht, da §19.2 StVZO ein grundloses Erlöschen der BE ausdrücklich Ausschließt, jedoch keiner der in §19.2 genannten möglichen Gründe zutrifft.

Wie begründet sich das Erlöschen der BE durch die Verwendung nachweislich sicherer und passender Bereifung? Verweigert mir der technischer Prüfungsbeauftragte die HU-Plakette ohne eine Eintragung der Reifen zurecht, oder verhält es sich so, wie es mir scheint: Meine BE erlischt nicht, und die Wiedererlangung der BE und Begutachtung nach §19.3 StVZO ist damit gar nicht erforderlich?

Ich bedanke mich schon mal herzlich für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Ich bin gespannt...

:popcorn:

Allerdings ist, wie mir nahegelegt wurde, die gesetzlich geforderte als "unverzüglich" geletende Frist zur Informationsbereitstellung ein Monat. also war ich wohl einfach etwas zu ungeduldig. :oops:

Naja, jetzt ist es, wie es ist, das Thema ist ja eh von "öffentlichem Interesse".
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon rednug » 21.04.2024, 12:16

Hut ab vor deinen Bemühungen! :up:
Sollte es sich mal ergeben - bei mir hast du einen extra guten Kaffee gut - oder so! ;)
Das ist ehrlich und von ganzen Herzen gemeint!

Gruß Gunder
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 22.04.2024, 11:16

Herzlichen Dank Gunder, ein wenig Zuspruch tut ganz gut, obwohl ja bisher noch gar nicht so besonders viel Aufwand nötig war.

Inzwischen wurde auf meine nichtöffentliche Anfrage immerhin reagiert, obwohl sich, wenig überraschend, der Informationsgehalt im Wesentlichen nicht von der Aussage unterscheidet, die CB_Susi auch schon erhalten hat. Damit ist meine eigentliche Frage natürlich nicht beantwortet, daher habe ich notgedrungen nochmal nachgehakt.

Es bleibt also weiterhin "spannend". :zzz:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Free-sky » 23.04.2024, 20:46

Ich habe einen Bekannten beim TÜV, den frage ich diese Woche noch.

Ich baue gerade die CB500 der Schwiegertochter auf, da müssen neue Reifen drauf.
In den Papieren steht zwar : Reifenfabrikatsbindung beachten, aber da steht kein Fabrikat drin.
Nur die Reifengrößen.
Ich frage mal den TÜVler und melde mich dann wieder.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 23.04.2024, 21:15

Wenn da steht "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", heißt das nichts anderes, wie Michael, (Flyingbrick) schon in den ersten Beiträgen erwähnt hat, dass:
die PC26 die ABE "G555" und die PC32 "H418" besitzt.

An Hand dieser ABE mit G555 und H418, können die Prüforganisationen am PC und auch die Polizei vor Ort in ihren Computern, (die damals bei Erteilung der Betriebserlaubnis), die damals gültigen Reifenfabrikate und Typen einsehen.

Auch wenn diese nicht mehr in manchen Zulassungsbescheinigungen drin stehen und nur noch:

"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"

Da es diese alten Reifen nicht mehr im Handel gibt, ergibt sich dann automatisch die neue Eintragungspflicht in den Papieren.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Blackshadoo 93 » 26.04.2024, 08:22

moswap » 19.04.2024, 18:16 hat geschrieben:So ich war bei der Zulassungsstelle und habe das Motorrad umgemeldet und das BT46 Gutachten eintragen lassen.
Hat mich nochmal gesamt 36,40€ gekostet.

Was mich gerade mal Interessieren würde, was die Eintragung eines neuen Reifens denn kosten würde :kratz:
Beim Anschrauben letztes Jahr haben wir da über >100€ gesprochen....

Wenn wir jetzt bei ca.40€ liegen, finde ich das immer noch nicht gut :blink: nimmt aber gefühlt doch etwas den Druck raus wenn es darum geht sich für einen neuen Reifen zu entscheiden.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 26.04.2024, 10:41

Blackshadoo 93 » 26.04.2024, 08:22 hat geschrieben:
moswap » 19.04.2024, 18:16 hat geschrieben:So ich war bei der Zulassungsstelle und habe das Motorrad umgemeldet und das BT46 Gutachten eintragen lassen.
Hat mich nochmal gesamt 36,40€ gekostet.

Was mich gerade mal Interessieren würde, was die Eintragung eines neuen Reifens denn kosten würde :kratz:
Beim Anschrauben letztes Jahr haben wir da über >100€ gesprochen....

Wenn wir jetzt bei ca.40€ liegen, finde ich das immer noch nicht gut :blink: nimmt aber gefühlt doch etwas den Druck raus wenn es darum geht sich für einen neuen Reifen zu entscheiden.


Er schreibt 36,40 inkl. Ummeldung.

Diese müsste man raus rechnen.

Eine Vollabnahme für eine Eintragung nach §19 (2) STVZO kostet ca. 100.- €.

Die Rausrechnung für die Ummeldung schätze ich auf 20.- €.

Somit sind ca. 117.- €.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon moswap » 26.04.2024, 21:06

Hallo weiter oben hatte ich es schon geschrieben.
Aber jetzt ganz genau:
BT 46 Gutachten §19 (2) STVZO bei TÜV Süd: 99,58 € zzgl. MwSt. = 118,50€
Eintragung in die Papiere: 10,20€ plus 2,60 für "KBA ohne ZB II, rote KZ...HW KBA-Aufstellung Erfassungsunterl. Ohne ZB II und ro" = 12,80€
Also alles zusammen 131,30€.
Alles in München und Umgebung.
Zuletzt geändert von moswap am 26.04.2024, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 28.04.2024, 21:09

Für eine vollkommen überflüssige Prüfung, die mit an den Haaren herbeizogenen und durchaus auch klar falschen Begründungen künstlich notwendig gesprochen wird, ist das schon ziemlich mieser Wucher. :wurg:

Ich bin nach wie vor eher nicht bereit, mich so übel abziehen zu lassen. :wallb:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 28.04.2024, 21:21

Zum Glück sehen das die am Ende der Kette stehenden, ausführenden, kontrollierenden Beamten, zumindest bei uns auch so.

Die mitgeführte Herstellerbescheinigung, dass der Reifen bei einer Vollabnahme eingetragen werden kann, vorausgesetzt.

Ob ich irgendwann mal an den Falschen gerate, nehme ich in Kauf.
Zuletzt geändert von gumic am 28.04.2024, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 29.04.2024, 14:17

Das Ministerium schlägt zurück:

Zu der Frage, ob nun durch das verwenden sicherer und erprobter Bereifung ein erlöschen der Betriebserlaubnis begründet werden kann und die Verweigerung der Plakette nebst Nötigung zur §19.3 Abnahme Seitens der Prüforganisation rechtmäßig sei, liegen offiziell "keine amtlichen Informationen vor". :rock:

siehe:

Antwortschreiben PDF

Lasst euch nicht ver :ass: !

Posting automatisch zusammengeführt: 29.04.2024, 14:08

Update: die Anfrage wurde depubliziert, da es keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sei.

Zitat: "Sie müssten nach spezifischen Informationen fragen, die bei Behörden vorliegen könnten (z.B. nach Dokumenten zu einem Thema), damit das Gesetz Anwendung finden kann. Noch nicht dokumentierte Einschätzungen oder Bewertungen fallen nicht darunter."

Damit ist das Antwortschreiben des Ministeriums auch nicht mehr öffentlich zugänglich, was ich wohl respektieren muss, obgleich es zum Zeitpunkt der Antwort ja eigentlich klar war, dass diese veröffentlicht wird...

Seis drum: es enthielt ohnehin "keine amtliche Information"

Meine Rückantwort, welche das depublizieren zur Folge hatte,kann ich hier aber natürlich manuell veröffentlichen:



Sehr geehrte Damen und Herren,


zunächst möchte ich mich herzlich für Ihre Antwort und die damit verbundene Mühe bedanken.


Die von Ihnen gelieferte Erklärung der Situation entspricht meinem Kenntnisstand, und ist der Grund meiner Anfrage. Mir geht es ausschließlich um den Sonderfall "unverändertes Kraftrad mit nationaler Genehmigung und Reifenfabrikatsvermerk".

Die Kausalkette: "Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher ist bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich." trifft meines Erachtens nach so nicht zu, wenn der verwendete Reifen in der Vergangenheit Zulässig war, oder der Reifenhersteller den Reifen an dem Motorradmodell auf Freigängigkeit und Fahreigenschaften getestet hat und dies rechtsverbindlich bescheinigt hat.

Von einer unpassenden Kombination aus Reifenfreiraum und Reifenhüllkurve kann dann sicherlich nicht ausgegangen werden, es ist sehr wohl sichergestellt, dass der Reifenfreiraum noch ausreichend ist, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kann, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, ausgeschlossen werden und nach §19.2StVZO gibt es keinen Grund, dass die BE erlöschen könnte. (Vgl. hierzu https://verkehrslexikon.de/Texte/Betrie ... bnis02.php)

Sicherlich reicht eine Herstellerbescheinigung nicht aus, um nach §19.3 eine BE wiederherzustellen, aber sie ist doch ein guter Nachweis dafür, dass ein Erlöschen der BE nach §19.2 nicht vorliegt?

Dass die Prüforganisationen uns Motorradfahrer im Normalfall nötigen sollen, einen ehemals Zulässigen, geprüfterweise passenden, und in der Praxis seit Jahren bewährten Reifen, der selbstverständlich auch nach dem Verkehrsblatt 15/2019 weiterhin prima mit dem fraglichen Motorrad harmoniert, völlig überflüssigerweise erneut und wiederholt für sehr viel Geld überprüfen zu lassen, betrachte ich als unverhältnismäßig, und resultiert aus der Anweisung des Bundesministeriums für Digitale Infrastruktur und Verkehr (siehe: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html). So obliegt diesem Ministerium auch die Verantwortung, sich der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zu versichern, und entsprechend Auskunft zu erteilen, oder diese Anweisung gegebenenfalls entsprechend anzupassen.


Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 29.04.2024, 14:46, insgesamt 6-mal geändert.
KarlMeiDrobbe
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