Ich bin heute auch mit 2019er ContiGo! durch den TÜV -ohne Eintragung, ohne Mängel. Das gleiche ein paar Tage zuvor mit der Hornet 600. Trotzdem erlischt damit am 1.1.25 die Betriebserlaubnis.
Ob uns das stört bzw. ob wir das Risiko tragen wollen, muss halt jeder selbst wissen.
Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Dann hätte mich aber der TÜV'ler darauf aufmerksam machen müssen, oder?
Einer der Kameraden aus dem Modellflugverein ist auch beim TÜV, den nerve ich Anfang Oktober beim ClubAbend
Einer der Kameraden aus dem Modellflugverein ist auch beim TÜV, den nerve ich Anfang Oktober beim ClubAbend
- Free-sky
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Meinst Du wirklich Carsten, wir brauchen noch eine zweiunddreißigste Meinung, die meist eh nur sehr verkürzt wiedergegeben wird?
Ich würde mich ja auch ganz doll freuen, wenn sich alle Fachleute, die das bestätigt haben, all die vielen zitierten Seiten hier und meine Kollegen sich irren würden. Aber bitte erspar uns ein "Ich habe aber gehört, wie der Opa vom Kumpel neulich meinte..."
Die Rechtslage ist nicht nur klar, sondern auch allerausführlichst diskutiert. Und sogar, dass wir das doof finden, wurde schon gesagt. Echt.
Ich würde mich ja auch ganz doll freuen, wenn sich alle Fachleute, die das bestätigt haben, all die vielen zitierten Seiten hier und meine Kollegen sich irren würden. Aber bitte erspar uns ein "Ich habe aber gehört, wie der Opa vom Kumpel neulich meinte..."
Die Rechtslage ist nicht nur klar, sondern auch allerausführlichst diskutiert. Und sogar, dass wir das doof finden, wurde schon gesagt. Echt.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Moin,
mein TüVler hat mich darüber informiert, dass man seit Neuestem die Reifenbindung bei ABE-Motorrädern austragen lassen kann. Es müssen jedoch bestimmte Freiräume der Reifen zu Fahrwerksteilen, Radabdeckungen und Kette / Kardan gegeben sein.
Das habe ich heute machen lassen und folgenden Eintrag im Gutachten bekommen, der im Fahrzeugschein eingetragen wird: "Genannte Dimensionen: Alle Hersteller/Fabrikate zulässig mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, keine weitere Abnahme erforderlich."
Zwar könnte auch eine Herstellerbescheinigung oder Service-Information vorhanden sein, dass nimmt sich aber im Ergebnis nichts (und auf diese Aussage vertraue ich mal). Wichtig war mir noch, dass keine weitere Abnahme erforderlich ist, denn das ist bei manchen Herstellerbescheinigungen in der Fußnote enthalten.
Damit gehe ich morgen zur Zulassungsstelle und der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" fällt raus.
Kosten? Insgesamt rd. 95 EUR, ich habe allerdings noch Stahlflex und Federbein eintragen lassen.
Jetzt mag man sich darüber streiten, ob diese Ganze Geschichte sein muss oder nicht, das haben wir aber ja hinlänglich diskutiert und bringt uns allen nicht.
Ich wollte Euch nur meinen aktuellen Kenntnisstand mitteilen.
Viele Grüße!
mein TüVler hat mich darüber informiert, dass man seit Neuestem die Reifenbindung bei ABE-Motorrädern austragen lassen kann. Es müssen jedoch bestimmte Freiräume der Reifen zu Fahrwerksteilen, Radabdeckungen und Kette / Kardan gegeben sein.
Das habe ich heute machen lassen und folgenden Eintrag im Gutachten bekommen, der im Fahrzeugschein eingetragen wird: "Genannte Dimensionen: Alle Hersteller/Fabrikate zulässig mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, keine weitere Abnahme erforderlich."
Zwar könnte auch eine Herstellerbescheinigung oder Service-Information vorhanden sein, dass nimmt sich aber im Ergebnis nichts (und auf diese Aussage vertraue ich mal). Wichtig war mir noch, dass keine weitere Abnahme erforderlich ist, denn das ist bei manchen Herstellerbescheinigungen in der Fußnote enthalten.
Damit gehe ich morgen zur Zulassungsstelle und der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" fällt raus.
Kosten? Insgesamt rd. 95 EUR, ich habe allerdings noch Stahlflex und Federbein eintragen lassen.
Jetzt mag man sich darüber streiten, ob diese Ganze Geschichte sein muss oder nicht, das haben wir aber ja hinlänglich diskutiert und bringt uns allen nicht.
Ich wollte Euch nur meinen aktuellen Kenntnisstand mitteilen.
Viele Grüße!
- xjotti25
- Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ich bin SEHR erstaunt:
Eine einfache und praxistaugliche Lösung? In Deutschland? Wirkt etwa die Cannabis-legalisierung schon?
Eine einfache und praxistaugliche Lösung? In Deutschland? Wirkt etwa die Cannabis-legalisierung schon?
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Haha, schon mal Licht am Horizont
Ich hoffe immernoch, dass Honda einfach ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung mal mit dem BT46 aktualisiert. Wäre denk ich die einfachtse Lösung..
Ich hoffe immernoch, dass Honda einfach ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung mal mit dem BT46 aktualisiert. Wäre denk ich die einfachtse Lösung..
- JUL
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Halte ich für unwahrscheinlich, Der Aufwand ist recht hoch und die CB nicht mehr aktuell...
Außerdem würde das für z.B. einen Michelin Pilot oder so wieder gar nichts nützen.
Ein für alle mal im FzgSchein eintragen lassen, dass weiterhin alles so erlaubt ist, wie seit jeher gehabt, ist zwar einerseits immernoch irgendwie frech, andererseits empfinde ich das als durchaus vertretbar.
Stahlflex, Gabelfedern und Federbeine könnte ich ohnehin gut eintragen lassen, dann ist das im Paket auch gar nicht soo teuer...
Außerdem würde das für z.B. einen Michelin Pilot oder so wieder gar nichts nützen.
Ein für alle mal im FzgSchein eintragen lassen, dass weiterhin alles so erlaubt ist, wie seit jeher gehabt, ist zwar einerseits immernoch irgendwie frech, andererseits empfinde ich das als durchaus vertretbar.
Stahlflex, Gabelfedern und Federbeine könnte ich ohnehin gut eintragen lassen, dann ist das im Paket auch gar nicht soo teuer...
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Genau das war auch mein Gedanke. Wenn es einmal eingetragen ist, hat man Ruhe. Es würde sich auch anbieten, bei den Federbeinen ein "wahlweise YSS... " eintragen zu lassen. Dann kann man im Zweifel bei Verkauf die originalen Federbeine wieder einbauen und die YSS oder was auch immer verbaut ist, gesondert verkaufen. Darauf hat sich mein Prüfer auch eingelassen.
Bei Stahlflex oder Gabelfedern brauche ich kein Wahlrecht, das bleibt ja auf jeden Fall verbaut und wird nicht mehr entfernt.
Der Prüfer sollte aber vorher sagen, was er für den Eintrag nimmt, hier könnte es sicherlich auch zu hohen Differenzen kommen. Ich glaube, ich war mit den 95 EUR gut dabei und heute hat auch die Eintragung beim Verkehrsamt geklappt.
Und ob frech oder nicht sei dahingestellt. Ich kann es nicht ändern, ... aber das hatten wir schon mal -> im Übrigen war wieder ein Käffchen dabei :-)
Bei Stahlflex oder Gabelfedern brauche ich kein Wahlrecht, das bleibt ja auf jeden Fall verbaut und wird nicht mehr entfernt.
Der Prüfer sollte aber vorher sagen, was er für den Eintrag nimmt, hier könnte es sicherlich auch zu hohen Differenzen kommen. Ich glaube, ich war mit den 95 EUR gut dabei und heute hat auch die Eintragung beim Verkehrsamt geklappt.
Und ob frech oder nicht sei dahingestellt. Ich kann es nicht ändern, ... aber das hatten wir schon mal -> im Übrigen war wieder ein Käffchen dabei :-)
- xjotti25
- Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Rückrüstung auf Original ist immer zulässig, da das Original durch die ABE genehmigt ist. Dafür muss weder "wahlweise" drinstehen noch etwas ausgetragen werden.
- Chickenmarkus
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
@xjotti: Danke für den Bericht über eine unbürokratische Lösung!
In der aktuellen "Motorrad" 23/2024 (Druckausgabe vom morgigen 25.10.2024) ist ab Seite 114 ein weiterer Artikel zu der Problematik erschienen, der auch wieder ganz verschiedene Vorgehen beschreibt.
Bei einem vogestellten Verfahren trug der Tüv in Tübingen (vmtl. TÜV Süd) den Passus ein: "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen". Also quasi ohne Reifenbindung, aber mit Bescheinigung. Ich sehe das wegen der bekannten Formulierungen auf diesen Herstellerbescheinigungen kritisch und das wird auch im Artikel erwähnt.
Also es scheint nach 5 Jahren immer noch viel Verwirrung zu geben und jeder macht so seins.
Ein Mann vom Tüv Süd, der "Leiter der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern", gibt öffentlich zu, dass die Austragung der Bindung sinnvoller wäre als lauter Reifentypen einzutragen - nach einer Prüfung.
Na, wenn das so ist, dann kann sich das noch zum Guten wenden.
In der aktuellen "Motorrad" 23/2024 (Druckausgabe vom morgigen 25.10.2024) ist ab Seite 114 ein weiterer Artikel zu der Problematik erschienen, der auch wieder ganz verschiedene Vorgehen beschreibt.
Bei einem vogestellten Verfahren trug der Tüv in Tübingen (vmtl. TÜV Süd) den Passus ein: "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen". Also quasi ohne Reifenbindung, aber mit Bescheinigung. Ich sehe das wegen der bekannten Formulierungen auf diesen Herstellerbescheinigungen kritisch und das wird auch im Artikel erwähnt.
Also es scheint nach 5 Jahren immer noch viel Verwirrung zu geben und jeder macht so seins.
Ein Mann vom Tüv Süd, der "Leiter der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern", gibt öffentlich zu, dass die Austragung der Bindung sinnvoller wäre als lauter Reifentypen einzutragen - nach einer Prüfung.
Na, wenn das so ist, dann kann sich das noch zum Guten wenden.
- Presi
- Stammuser
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