

Nicht böse gemeint

Flyingbrick » 05.06.2024, 07:21 hat geschrieben:Das ist nur bedingt richtig. So, wie Du es schreibst, trifft es nur auf Reifen zu, bei denen in der Herstellerfreigabe nicht steht, dass die Reifen bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet wurden. Das ist aber bei allen gängigen Reifen bestätigt. Diese Reifen dürfen dann ohne Fahrversuch von jedem Prüfer eingetragen werden.
Erst wenn der Satz in der Freigabe fehlt, braucht der Sachverständige eine "Sonderbefugnis" und diese Prüfer, die dann mit Vollgas das Fahrverhalten prüfen, sind in der Tat selten und teuer. So einen Fahrversuch musste ich damals nach meinem Hinterradumbau auf 150er Reifen durchführen lassen. Der Prüfer, Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald, ist der einzige hier weit und breit, der das kann und darf.
Die Prüfung des Freiraums hat der Reifenhersteller sehr wohl gemacht. Aber damals in den Neunzigern wurde die deutsche ABE eben nur mit EINEM Profil vom Fahrzeughersteller beantragt. Im Gegensatz dazu wird heute eine so genannte Hüllkurve zugrunde gelegt und die berücksichtigt die abweichenden Abmessungen ALLER Reifen dieser Größe.
Darauf hat sich der TÜV berufen und genau diese Eintragungspflicht gefordert, die den Prüfern und uns nun das Leben schwer macht.
Blackshadoo 93 » 10.06.2024, 17:21 hat geschrieben:Die Gesetzeslage wird sich wohl diesbezüglich wohl auch nicht mehr ändern
KarlMeiDrobbe » 10.06.2024, 21:41 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, wären Regeln und Bestimmungen, die geltenden Gesetzen widersprechen, grundsätzlich unzulässig und ungültig?
Flyingbrick » 12.06.2024, 14:43 hat geschrieben:Und Du klagst dann vor dem Europäischen Gerichtshof auf Herausgabe Deiner 100 Euro?
Flyingbrick » 12.06.2024, 14:43 hat geschrieben:Deine Weigerung, rechtsgültige Vorschriften zu akzeptieren, steht ja der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegen. Und das seit einem Jahr; schon Dein erster Beitrag im Forum drehte sich darum.
KarlMeiDrobbe » 21.06.2024, 11:02 hat geschrieben:Also, dass Bereifung, welche noch vor ein paar Jahren ohne jede Eintragung zulässig war, für die es Freigaben von den Herstellern gibt, aus welchen hervorgeht, dass die Bereifung vollkommen unbedenklich ist, welche sich mit einem Käffchen und einem Foto problemlos eintragen ließe, und mit welcher unzählige CB500 Fahrer dank Eintragung ja auch legal unterwegs sind,dann plötzlich so gefährlich sein soll, dass sie ursächlich einen Unfall zur Folge hatte, das muss der verehrte Herr Gutachter aber an seeehhr laaaangen Haren herbeiziehen. Auch da würde ich im Falle widersprechen.
Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
P-Dizzle » 16.08.2024, 09:48 hat geschrieben:gefühlt wurde hier hauptsächlich über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Regelung diskutiert...
P-Dizzle » 16.08.2024, 09:48 hat geschrieben:TÜV Süd meinte heute, dass die Eintragung so 200 € kostet![]()
P-Dizzle » 16.08.2024, 11:01 hat geschrieben:Wie gesagt, was "eigentlich sein sollte" bringt mir nichts. Ich brauch die neue Plakette, und wenn mir die ohne Eintragung nicht gegeben wird, bringt mir das leider nichts...
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