Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 12:16

Ahnungslos schien der nicht.

Er kannte die Austragungsthematik und hat im Gespräch z.B den Vorschlag gemacht, wenn man vorne für die Hüllkurve keinen platz hätte, wie das hier ja schonmal berichtet wurde, dass man das Schutzblech einfach ein paar mm nach oben verlegen könnte.

Aber er hat ernsthaft keinen Anlass gesehen, meinen Geldbeutel und sein Zeitbudget zu belasten. Für ihn ist das prima so.

"steht doch da: Reifenpaar ist zulässig, wenn von einem Hersteller!"

:kratz:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 17.07.2025, 12:19

Da bist Du bestimmt dem Hausmeister aufgesessen. :blink2:
Das tut ja schon weh, was der da erzählt.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 12:48

Naja, nett, weil preiswert.

Rechtlich vielleicht grauzone, aber rechtliche Grauzone ist auch das ganze Brimbamborium vom Ministerium.

Und prinzipiell könnte man ihm schon Recht geben:

Die einzelnen Punkte sind voneinander unabhängige Einträge.

Es gibt einen Eintrag "zu 15.1/2: nur dieser oder jener Reifen",
und dann einen weiteren Eintrag: "zu 15.1/2: Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig"

Es kommt halt ein wenig darauf an, wie man das lesen möchte.

Da ich das ganze "wir haben am grünen Tisch entschieden, dass deine BE jetzt ohne sinvolle Gründe erloschen ist, es sei denn Du bezahlst für ein paar Buchstaben teuer Geld, dann ist alles genau so wie es jetzt ohnehin schon montiert ist und gestern noch sicher und legal war, plötzlich erneut total sicher und legal" sowieso für klar Gesetzeswidrig halte, lasse ich es gern nochmal drauf ankommen. Vielleicht will mich ja doch irgendwann jemand zur gerichtlichen Notwehr nötigen ... :ass:

Blöd nur, dass ich mich so noch immer nicht recht traue M+S Reifen zu fahren, obwohl es prinzipiell sicherer und vernünftig wäre.Und das bloß, weil ich dafür im Zweifelsfall ja keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen könnte. Das wäre mir mit den unklaren Einträgen zu heikel.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 17.07.2025, 13:10

Das zu lesen, ist nicht Interpretationssache. Da steht nicht "entweder die drei Paare der Hersteller oder irgendwelche anderen Paare". Wäre auch ein völlig unsinniger Eintrag, denn dann würden da eben nur stehen "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig". Es geht darum, dass Du den erlaubten Dunlop nicht mit dem ebenfalls erlaubten Bridgestone kombinieren darfst. Beide Bedingungen müssen eingehalten werden, nicht wahlweise eine davon.

Auch seine Aussage zur Hüllkurve ist blanker Unsinn. "Sie könnten ja das Schutzblech höher setzen" -klar, Sie könnten ja auch das Rostloch zuschweißen und Sie könnten das defekte Bremslicht reparieren" ist auch nicht "ohne Mängel". Das Schutzblech ist nicht oben, und solange das nicht eingetragen ist als Voraussetzung für andere Reifen, ist es egal, was Du könntest.

Abgesehen davon ist die Breite des Schutzblechs und die Innenbreite der Schwinge dadurch auch nicht anders. Wenn er meint, dass alle Reifen der Größe passen, muss er das eintragen, ansonsten ist es nur eine Sprechblase.

Was Du nett nennst, nenne ich den verzweifelten und fehlgeschlagenen Versuch, seinen Job zu verstehen. Sorry, wenn ich das so drastisch formuliere, ich war beim Gespräch ja nicht dabei, aber wenn er das wirklich so gesagt hat, war das echt katastrophal.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 13:34

Flyingbrick » 17.07.2025, 13:10 hat geschrieben:Auch seine Aussage zur Hüllkurve ist blanker Unsinn. "Sie könnten ja das Schutzblech höher setzen" -klar, Sie könnten ja auch das Rostloch zuschweißen und Sie könnten das defekte Bremslicht reparieren" ist auch nicht "ohne Mängel". Das Schutzblech ist nicht oben, und solange das nicht eingetragen ist als Voraussetzung für andere Reifen, ist es egal, was Du könntest.


Das ist soweit klar, es ging nur um die hypothetische Situation, dass falls man die teure Hüllkurvenuntersuchung machen würde,und dabei feststellen würde, dass in der Höhe ein paar mm fehlen, eine solche Lösung ja kein Hexenwerk und auch problemlos zu genehmigen sei.

in der Breite dehnt sich ein Reifen bei Geschwindigkeit ja nicht aus...

Mit seiner zugegebenermaßen recht kreativen Interpretation des Fahrzeugscheins ist mir auch nicht so ganz wohl, aber wie bereits gesagt: mein Geldbeutel diktiert: "Maul halten und hinnehmen!", und meine persönliche Interpretation der Rechtslage lässt mich das auch gut akzeptieren.

Posting automatisch zusammengeführt: 17.07.2025, 13:34

Flyingbrick » 17.07.2025, 13:10 hat geschrieben:Beide Bedingungen müssen eingehalten werden, nicht wahlweise eine davon.


Nach der Logik dürfte ich vorn wie hinten wahlweise den Dunlop oder den Metzler immer nur in verbindung mit einem vorn wie hinten montierten Bridgestone fahren. Zusätzlich müsste vorn und an Achse3 (ist echt so!) auch noch ein Pirelli montiert sein... und das alles dann nur von einem Hersteller... :kratz:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 17.07.2025, 13:38

in der Breite dehnt sich ein Reifen bei Geschwindigkeit ja nicht aus...


Nee, nicht wirklich, aber ein 130er Reifen ist eben nicht immer 130 breit. Da geht es dann um seitlichen Freiraum z.B. zur Schwinge bei Verwendung des breitestmöglichen bekannten 130ers. Bei der CB ist da gut Platz und deswegen wird ja auch der Entfall der Fabrikatsbindung genehmigt. In meiner Harley ist hinten ein 130er Avon Cobra Chrome, der schleift fast an den Schrauben vom Fender. Ein anderer 130er ist deutlich schmaler.

Ich kopiere Dir das heute mal aus dem KFZ-Brief der PC26 und 32 von damals heraus und nehme das auseinander.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 14:11

Das ist nicht nötig, ich hab das Pamphlet hier:

https://op.europa.eu/de/publication-det ... 1c17009db4

schon durchgerechnet. Allerdings nur für hinten. Da passt es prima. Wohl auch mit Falz.

Für vorne mach ich das erstmal nicht ohne Not, ich hatte ganz schön Kopfschmerzen wegen Übertemperatur im Zwischenohrvakuum...




So siehts Bei mir aus: entweder die Einzelnen Einträge zu 15.1/15.2 gelten nur gemeinsam, oder nur wahlweise einzeln.

Welche Einträge in Vebindung mit welchen gültig wären, und welche davon abweichend wahlweise, geht aus dem Papier nicht hervor...
Dateianhänge
eintrag.jpg
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 17.07.2025, 15:42

Oh doch, das ist offenbar auch nach zehn Seiten Diskussion noch nötig. Es lesen viele Leute mit, und Deine unzähligen Missverständnisse sorgen für unnötige Verwirrung auch bei denen, die das später lesen. Also versuche ich von Mal zu Mal kleinteiliger zu erklären, wie die Rechtslage ist. Und zwar nicht aufgeschnappt im Gespräch mit anderen, sondern aus ständiger beruflicher Praxis und Beschäftigung mit der Problematik heraus, mit dem immer eindringlicher geäußerten Wunsch, es auf Dich wirken zu lassen und irgendwann mal einzusehen, dass es keine zwei bis drei Auslegungen gibt.

Es gibt zwei Modellreihen, die uns hier interessieren.

PC26, Baujahre 1993-1995, ABE G555:

IMG_20250717_150219_edit_203100637428354.jpg

IMG_20250717_144615.jpg


PC32, Baujahre 1996-2003, ABE H418 mit den Nachträgen:

IMG_20250717_150219_edit_203100637428354.jpg

IMG_20250717_143534_edit_202464036809378.jpg


Wie man sieht, haben beide Baureihen schon einmal unterschiedliche Eintragungen.

Die PC26 als älteres Modell hat alte und neue Reifenbezeichnung der 90er Jahre untereinander stehen.
Ziffer 20 und 21 sind die neuen Bezeichnungen der vorher wie in Ziffer 22 und 23 bezeichneten Reifen.

Die unter den Bemerkungen aufgeführten Modelle
Dunlop D103F und D103A
Metzeler ME33 und ME55A
sind die zugelassenen Reifen neuer Bezeichnung (Ziffer 20 und 21), während
Bridgestone Exedra G601G und G602G
Pirelli MT09 und MT08
zugelassene Reifen alter Bezeichnung (Ziffer 22 und 23) sind.

Darunter steht folgender Satz:
Ziffer 20 und 21 oder Ziffer 22 und 23: Reifenpaarung jeweils nur von einem Hersteller zulässig.

  • Es sind grundsätzlich Reifen der unter 20 und 21 sowie 22 und 23 genannten Kombination zulässig,
  • wenn diese den genannten Reifentypen entsprechen
  • und wenn diese paarweise ("nur von einem Hersteller") verwendet werden.
Genau darum steht da eben G601G und G602G oder MT09 und MT08.

Bei der PC32 gab es nur noch Eintragungen nach neuer Bezeichnung, aufgeführt unter 20 und 21.

Die unter den Bemerkungen aufgeführten Modelle
Dunlop D103F und D103A und
Pirelli MT75 Front und MT75
sind die zugelassenen Typen.

Auch hier steht unter Bemerkungen, dass die in 20 und 21 genannten Reifengrößen (die in den Bemerkungen auf eben Dunlop und Pirelli beschränkt werden) nur von einem Hersteller zulässig sind.

Daraus leitet niemand und hoffentlich auch kein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Sonderbefugnis ab, dass es völlig egal ist, welche Reifen man fährt, solange nur beide den gleichen Markennamen tragen.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 16:10

Ich bezweifle nicht, dass die Ursprüngliche Idee mal so gewesen ist.

Nur kann man ja auch sehen, dass in meiner Zul.Besch.Teil 1 keine Ziffer 20/21 erwähnt ist.

es gibt nur mehrere Einträge bei Ziffer 22 zu Ziffer 15.1/2.

Gelten diese nicht wahlweise, sondern im Verbund muss ich mehrere Unterschiedliche Reifen verschiedener Hersteller auf eine Felge Montieren, und diese müssen dann von einem hersteller sein, was natürlich überhaupt keinen Sinn ergibt.

Gelten die ersten 3 Einträge zu ziffer 15.1/2 wahlweise, warum sollte dann der 4. Eintrag plötzlich ohne jeden weiteren Hinweis selbstverständlich nur mit einem der anderen Punkte im Verbund gelten?

Auch in der Zul.Besch. Teil2 ist kein Eintrag zu Reifentypen oder ziffer 20/21 zu finden.


Ich erhebe keinerlei Anspruch auf rechtsgültige Auslegung, und ich bin mir auch bewusst, das die Auslegung meines TÜV-prüfers midestens als ziemlich kreativ zu bezeichnen ist.

Für jeden der das hier liest und Zweifel hat sei nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen: Nur weil man den Passus "Refenpaar nur von einem Hersteller Zulässig" im Fzg-Schein findet heisst das natürlich nicht automatisch, dass man jeden beliebigen Reifen Fahren darf.

trotzdem: "Eindeutig","selbstverständlich" oder "sonnenklar" ist hier leider absolut gar nichts.

Es tut mir Leid, wenn ich nur zur allgemeinen Verwirrung beitrage, aber verursacht haben die die Damen und Herren Paragraphenschmiede...
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Hondareiter » 17.07.2025, 16:23

So ihr zwei, nun habt ihr es geschafft, ich bin ganz verwirrt und brauche jetzt einen Schnaps. : :oops: :kratz:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 16:55

Oh nein! nicht Gleich mit Lösungsmittel ertränken! Das Leben ist schön!

Sonneklar, und eigentlich auch ganz einfach ist: Reifen müssen neben passenden nominalen Dimensionen Traglast- und Geschwindigkeitstindex natürlich immer ausreichend Freiraum haben, auch um sich bei höheren Geschwindigkeiten noch in die Höhe recken zu können.

Ist das offensichtlich gegeben, ist das schonmal fast gut genug. Hat man dann noch im besten Fall einen Nachweis, der klarstellt, dass der fragliche Reifen mit der fraglichen Maschine als geprüftermaßen sicher eingestuft wurde, dann ist nach §19.2 StVZO prinzipiell kein Erlöschen der BE herzuleiten.

Folglich sind keine Einträge nach §19.3, 21 oder ähnlich nötig.
Diese sind nur für den Fall, dass eine nach §19.2 eigentlich erloschene BE wiederhergestellt werden muss.

Anderslautende "Verlautbarungen" widersprechen dem Gesetz und sind damit nach deutschem Recht nichtig.


Ich erhebe noch immer keinen Anspruch auf die Richtigkeit dieser Darstellung, ich bin kein Anwalt und kein Richter, es wurde zu dem Thema meines Wissens noch kein abschließendes Urtei gefällt, noch wollte mir irgendein "Experte" dazu Auskunft geben. Kein Ministerium, und auch kein Rechtsberater.

Das ist also nur meine persönliche Sicht der Dinge.
Plausibel widerlegt hat das allerdings bisher auch noch niemand...

Das Ministerium vermeldet dazu auf Nachfrage: "Zu diesem Sachverhalt liegen keine Informationen vor"
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 17.07.2025, 17:59

Ich gebe auf. Christian, haste noch'n Becher für mich?
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 17.07.2025, 18:13

Entspannt Euch! :weed:

Ich gehe das Risiko ein, aus genannten Gründen. Und entweder in den nächsten 2 Jahren soll ich irgendwann dafür gesteinigt werden, dass ich mit nachweislich passender und sicherer Bereifung unterwegs bin, dann finden wir die Wahrheit vorm Kadi raus,

oder ich versuche in 2 Jahren erneut die Reifenbindung woanders austragen zu lassen.

Der este Prüfer vor 2 Jahren war seltsam und witzig, der zweite heute war seltsamer und witziger, was kommt erst beim Nächsten Mal?

:beer2:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon TOWO » 18.07.2025, 17:51

Es kommt halt auch drauf an, wen man mit so einer Abnahme beauftragt. Der hiesige TÜV Nord ist mittlerweile ziemlich entspannt, ich hab das schon an mehreren Mopeds machen lassen für jeweils etwa 85€. In der ZB1 der PC26 meiner Frau steht jetzt nur noch die Sache mit den federnd montierten Blinkern, von Reifen ist keine Rede mehr.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon gumic » 18.07.2025, 20:45

Bei den Reifen steht gar nix mehr?

Keine Reifengröße, keine Angabe: "nur von einem Hersteller", kein Geschwindigkeitsindex und auch keine Tragfähigkeitskennzahl?

Sieht das in etwa so aus?
Dateianhänge
CB 500 Zulassungsbescheinigung Teil I.jpg
CB 500 Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Eintrag von Reifen
Zuletzt geändert von gumic am 18.07.2025, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Hondareiter » 18.07.2025, 21:13

Ich werde noch ganz Kirre hier.
Bei mir sind viele Reifenpaarungen eingetragen, bekomme ich die nicht mehr zu kaufen ?
Ich wäre mit diesen Reifen zufrieden.
Oder worum geht es hier eigendlich ?
Der Karl schreibt hier so rein, ich habe keinen durchblick mehr. :kratz: :oops:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 18.07.2025, 21:26

Oh, sorry Christian.

Du müsstest das Thema doch eigentlich kennen?

Die Reifen die man laut Fzg.Schein Fahren darf, gibt es nicht mehr.
Die früher gängigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für aktuelle Reifen sind seit "neustem" (2019) für ungültig erklärt worden.
Seit letztem Jahr muss man deshalb offiziell jeden Reifen eintragen lassen. – oder eben die Reifenbindung aus den Papieren löschen lassen, was neuerdings (mancherorts) auch geht.

Nur wenn man so ein verborter und unbelehrbarer Dickschädel ist, wie ich, gilt das alles nicht. :wallb:

:winke0002:
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Flyingbrick » 18.07.2025, 21:29

Die standardmäßig eingetragenen Reifen hättest Du von mir haben können, gut abgehangen von 2003. Aber wahrscheinlich sind die beim Abziehen zu Staub zerfallen :D
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 18.07.2025, 21:34

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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitragvon Hondareiter » 18.07.2025, 21:36

Achso OK
Ich lasse meinen neuen Reifen von 2015 drauf und fahre damit zum Tüv.
Vielleicht übersieht der Herr TÜV Ingenieur das.
Fahre nur noch bei trockenem Wetter und nicht mehr wie 85 Km/h :oops:
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