Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Maßgebliche Regelung ist ein ziemlich willkürlicher "Beschluss", ist absolut unverhältnismäßig und an der Praxis vorbei und widerspricht dem geschriebenen Gesetz. Rechtmäßig oder unrechtmäßig ist mindestens Ansichtssache.
Grämen muss man sich natürlich nicht, aber wenn alle einfach nur die Schultern zucken und die geforderte Knete hinlatzen ändert sich garantiert gar nichts. Das ist halt der Bequeme Weg.
(Freundlich!) widersprechen, die Rechtmäßigkeit anzweifeln und ausdrücklich nur notgedrungen unter Vorbehalt zahlen, ist das mindeste was ich unternehmen werde, wenn sich die Situation dann ergibt. Selbstverständlich werde ich im Zweifelsfall dann auch juristische optionen prüfen (müssen).
Ich würde aber tatsächlich auch lieber zur See fahren...
Grämen muss man sich natürlich nicht, aber wenn alle einfach nur die Schultern zucken und die geforderte Knete hinlatzen ändert sich garantiert gar nichts. Das ist halt der Bequeme Weg.
(Freundlich!) widersprechen, die Rechtmäßigkeit anzweifeln und ausdrücklich nur notgedrungen unter Vorbehalt zahlen, ist das mindeste was ich unternehmen werde, wenn sich die Situation dann ergibt. Selbstverständlich werde ich im Zweifelsfall dann auch juristische optionen prüfen (müssen).
Ich würde aber tatsächlich auch lieber zur See fahren...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 16.05.2024, 21:25, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
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Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
koesek » 16.05.2024, 18:45 hat geschrieben:Moin,
mit dem Nachweis einer Eintragung bei einer anderen PC26 kannst du die gleiche Rad-/Reifenkombination bei deinem Bike erleichtern oder beschleunigen, nicht mehr und nicht weniger; um Gutachten und Eintragung kommst du damit nicht herum. Ich wusste das beim Kauf des Bikes im Frühjahr 2023 nicht und freute mich über die vorhandenen neuen Michelin-Reifen; nun werde ich die Dinger halt im Rahmen der kommenden HU und Entdrosselung auf 58 PS ebenfalls abnehmen und eintragen lassen. Ich werde es locker überstehen und weglächeln.
VG
Ha, genau so ging es mir jetzt auch. Ich wusste auch nichts von der Neuregelung und habe mich gefreut das meine in 11/23 erstandene CB neue Bridgestone BT46 drauf hat.
Die Mehrkosten die jetzt endstehen, durch eine nicht nachvollziehbare Neuregelung empfinde ich aber auch als ärgerlich. Trifft ja vor allem Biker mit Youngtimern die sag ich mal eher mal preisbewusst unterwegs sind. Man könnte fast den Eindruck gewinnen das einem das Fahren alter Fahrzeuge erschwert wird. Vor allem in Bezug auf eine nicht vorhandene Alternative das Ganze zu umgehen (Reifenfabrikatsbindung an nicht mehr erhältliche Reifen). Pech gehabt, fertig.
Nun ja. Werde das dann halt auch vorbehaltlich erstmal bezahlen. Dank der Infos hier weiss ich nun was auf mich zukommt
- JUL
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
koesek » Do 16.Mai, 2024 hat geschrieben:Von unrechtmäßig aus der Tasche gezogenem Geld kann objektiv überhaupt keine Rede sein, die Rechtslage ist schließlich eindeutig. Subjektiv mag hier Unrecht empfunden werden, das ist dann aber Befindlichkeit und kein Sachstand. Solange die maßgebliche Regelung nicht geändert oder auf juristischem Weg erfolgreich angefochten wird, nützt alles Diskutieren und Lamentieren null und nix.
Wohlgemerkt: ich finde das Ganze auch auf logischer Ebene nicht nachvollziehbar und auf emotionaler mindestens ärgerlich, ich bin aber kein Fan nutzlosen Dauer-Grämens. Also mache ich es gezwungenermaßen mit und zahle den Aufschlag, oder ich entscheide mich dagegen und suche mir ein entsprechend jüngeres Bike.
Gut geschrieben!
Auf logischer Ebene ist es auch problematisch.
Eine CB500 konnte man rund dreißig Jahre lang mit entsprechenden Herstellerfreigaben umbereifen. Dreißig Jahre blieb beißender Gummigeruch aus, weil kein Hinterreifen seine 130 Millimeter an der Schwinge aufrieb. Dreißig Jahre bückte sich der Prüfer kostenlos, um mit einem Blick festzustellen, ob alles in Ordnung ist mit dem Reifen. Doch nun kommen Zweifel auf, die nicht etwa durch genaueres Hinschauen eliminiert werden, sondern durch das Zahlen eines dreistelligen Betrages. Denn sind wir mal ehrlich, an der Art der Prüfung hat sich mal gar nichts geändert. Unser Sachverständiger rechnet auch keine Hüllkurve aus, sondern verlässt sich wie bisher auf Herstellerfreigaben und den Blick auf den Reifen.
Den Unmut darüber verstehen Händler und Prüfer nur zu gut. Aber aller Frust hilft nicht. Solange die Gesetzgebung hier keine neuerlichen Änderungen schafft, isses halt so. Und der Prüfer hat da auch keinen Ermessensspielraum, deshalb ist er auch der falsche Adressat für den Ärger.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 17.05.2024, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
KarlMeiDrobbe » 16.05.2024, 21:25 hat geschrieben:[…]
Ich würde aber tatsächlich auch lieber zur See fahren...
Da bin ich ganz bei dir…zumindest unter Segeln ist‘s da wunderschön und fernab jeglicher Reifendabrikatsbindungen
VG
- koesek
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Flyingbrick » 17.05.2024, 09:03 hat geschrieben:koesek » Do 16.Mai, 2024 hat geschrieben:Solange die Gesetzgebung hier keine neuerlichen Änderungen schafft, isses halt so. Und der Prüfer hat da auch keinen Ermessensspielraum, deshalb ist er auch der falsche Adressat für den Ärger.
Stimmt schon, die Verantwortlichen Minister sitzen in Ihrem Elfenbeiturm und kriegen eh nicht mit, wie sich Prüfer und zu Prüfende um den schnöden Mammon raufen (müssen).
Solange niemand widerstand leistet, und alle sich – mal lächend, mal zähneknirschend und mal mit der Faust der in der Tasche – das Geld aus eben jener ziehen lassen, solange wird sich die Gesetzgebung wohl eher nicht veranlasst sehen, hier neuerliche Änderungen zu schaffen.
Wie wärs denn mit sowas:
man macht deutlich, dass man nicht einverstanden ist und hat im zweifelsfall schriftlich, dass man nur aus der Not heraus bei dem Zirkus mitspielt, genau wie der Prüfer, der bei der Variante ja auch fein raus wäre. Und man muss ja auch gar nicht unbedingt mit so einem Papier direkt vors nächste Gericht ziehen, hat aber im Zweifelsfall schonmal was in der Hand. vielleicht findet so ein Schrieb ja auch mal den Weg "nach oben" auf der Weisungsleiter...?
(für Änderungs/verbesserungsvorschläge, Zweifel, Bedenken und Meinungen bin ich natürlich genauso offen und dankbar, wie für Korrekturvorschläge evebtuell enthaltener Rechtschreibfehler!)
- Dateianhänge
-
- vorbehaltszahlung.pdf
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Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 17.05.2024, 12:57, insgesamt 4-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Es gäbe noch eine einfache Lösung, aber die ist mindestens genau so schwierig. Der Hersteller also in unserem Fall Honda würde einen Nachtrag wie für den BT45 machen in der ABE G555 und H418 für die derzeitig erhältlichhen Reifen, aber das werden die nicht tun, sonst verkaufen sich keine neuen Motorräder.
- gmbo
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gesetze und Verordnungen sollten schon sinnvoll sein, auf jeden Fall eindeutig.
Ich sehe es das Ganze auch kritisch.
Ich hatte mir 2021 Metzeler Roadtec 01 Lagerreifen von 2019 und 2018 besorgt, die anders als ein Reifen ab Produktionsdatum 01.01.2020 immer noch als unproblematisch und mit der Reifenfreigabe des Herstellers vollkommen unbedenklich galten und gelten.
Dies gilt bis zum 31.12. dieses Jahres. Einen Tag später werden die Reifen plötzlich potentiell gefährlich und sie müssen unverzüglich zur Begutachtung.
Besser dann auf keinen Fall mit Fahrwerksupdate vorfahren, denn die Bescheinigungen gelten ja nur dem originalen Wabbelfahrwek.
Ich werde die aber noch weiter ohne Eintragung fahren und neige dann folgend fast zu den Michelin für eine Eintragung. Obwohl die Metzeler auch gut sind.
Jedenfalls erzeugen solche Verordnungen nicht nur Kosten, sondern auch Frust und warum hier Deutschland einen Sonderweg wählt, ist auch schwierig nachzuvollziehen.
Ich glaube, mit Verzicht auf solche und ähnlich wenig nachvollziehbare Regelungen könnte beim Bürger auch das oft so bemängelte geringe Vertrauen in staatliche Institutionen eher steigen als mit teuren Werbekampagnen.
Daraus schöpfe ich die Hoffnung, dass man da nochmal eine Änderung erwirkt. Ansonsten eben löhnen und stöhnen.
Ich sehe es das Ganze auch kritisch.
Ich hatte mir 2021 Metzeler Roadtec 01 Lagerreifen von 2019 und 2018 besorgt, die anders als ein Reifen ab Produktionsdatum 01.01.2020 immer noch als unproblematisch und mit der Reifenfreigabe des Herstellers vollkommen unbedenklich galten und gelten.
Dies gilt bis zum 31.12. dieses Jahres. Einen Tag später werden die Reifen plötzlich potentiell gefährlich und sie müssen unverzüglich zur Begutachtung.
Besser dann auf keinen Fall mit Fahrwerksupdate vorfahren, denn die Bescheinigungen gelten ja nur dem originalen Wabbelfahrwek.
Ich werde die aber noch weiter ohne Eintragung fahren und neige dann folgend fast zu den Michelin für eine Eintragung. Obwohl die Metzeler auch gut sind.
Jedenfalls erzeugen solche Verordnungen nicht nur Kosten, sondern auch Frust und warum hier Deutschland einen Sonderweg wählt, ist auch schwierig nachzuvollziehen.
Ich glaube, mit Verzicht auf solche und ähnlich wenig nachvollziehbare Regelungen könnte beim Bürger auch das oft so bemängelte geringe Vertrauen in staatliche Institutionen eher steigen als mit teuren Werbekampagnen.
Daraus schöpfe ich die Hoffnung, dass man da nochmal eine Änderung erwirkt. Ansonsten eben löhnen und stöhnen.
- Presi
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Der deutsche Sonderweg ist ein relikt aus grauer vorzeit und wurde traditionell damit begründet, dass in Deutschland keine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Aus irgendeinem Grund hält man einfach eisern und verbissen stur daran fest.
Das ändert natürlich nichts daran, dass der Unfug mit jeder vereinfachung komplizierter, und die Sondarbarkeit mit jeder Vereinheitlichung immer sonderlicher anmutet.
Die einfachste Variante für alle wäre ja, wenn das Ministerium einfach mal "verlautbaren" würde, dass Freigaben von Reifenherstellern weiterhin geeignet sind, die BE eben nicht erlöschen zu lassen.
(man wollte ja mit der Vereinfachung eigentlich erreichen, dass diese Herstellerfreigaben nicht mehr benötigt werden, sie leben aber defacto ja eh unter anderem Namen weiter...)
Besser für die Verkehrssicherheit wäre natürlich, wenn man einfach alle Reifen Fahren dürfte, deren Größenangabe, Traglast- und Geschwindigkeitsindex passen, sofern die vorgeschriebenen mindestfreiräume nicht unterschritten werden. Das würde es dann ermöglichen, ohne zusätzliche finanzielle Hürden im Frühjahr und Herbst M&S Reifen zu fahren, notfalls halt mit aufkleber auf dem Tacho, anstatt mit völlig ungeeigneten Sommerreifen durch Matsch und Laub zu schlingern...
Aber wo kämen wir denn da hin?
Naja, man wird ja noch träumen dürfen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass der Unfug mit jeder vereinfachung komplizierter, und die Sondarbarkeit mit jeder Vereinheitlichung immer sonderlicher anmutet.
Die einfachste Variante für alle wäre ja, wenn das Ministerium einfach mal "verlautbaren" würde, dass Freigaben von Reifenherstellern weiterhin geeignet sind, die BE eben nicht erlöschen zu lassen.
(man wollte ja mit der Vereinfachung eigentlich erreichen, dass diese Herstellerfreigaben nicht mehr benötigt werden, sie leben aber defacto ja eh unter anderem Namen weiter...)
Besser für die Verkehrssicherheit wäre natürlich, wenn man einfach alle Reifen Fahren dürfte, deren Größenangabe, Traglast- und Geschwindigkeitsindex passen, sofern die vorgeschriebenen mindestfreiräume nicht unterschritten werden. Das würde es dann ermöglichen, ohne zusätzliche finanzielle Hürden im Frühjahr und Herbst M&S Reifen zu fahren, notfalls halt mit aufkleber auf dem Tacho, anstatt mit völlig ungeeigneten Sommerreifen durch Matsch und Laub zu schlingern...
Aber wo kämen wir denn da hin?
Naja, man wird ja noch träumen dürfen.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 23.05.2024, 21:59, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Aus irgendeinem Grund hält man einfach eisern und verbissen stur daran fest
Der Grund, aus dem man daran festhält, wurde hier schon mehrfach genannt. Dein Motorrad, zugelassen im letzten Jahrtausend, hat damals keine europaweite Betriebserlaubnis gehabt, sondern in jedem Land eine andere. Und wenn Du Dein Motorrad noch so lange fährst, wird sich daran auch nichts mehr ändern. Du kannst Dich darüber furchtbar ärgern oder Du freust Dich, dass Du es mit all den Privilegien, die sich daraus ergeben, noch heute fahren kannst. In der Schweiz zum Beispiel wurde die CB mit sehr rigoroser Drosselung und Drehzahlbegrenzung verkauft und auch daran hält man bis heute fest.
Wenn Du nicht wegen einer solchen Geschichte den Herzkasper bekommen willst, dann kauf Dir ein Motorrad mit EG-Zulassung. Das darf zwar nicht so laut sein wie Deine CB und hält wegen des abgemagerten Motors auch nicht so lange, aber dafür ist Dein Lieblingsproblem gelöst.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Naja, die nationale BE selbst ist ja gar nicht mein Lieblingsproblem, sondern halt die Tatsache, dass man einfach am runden Tisch entschieden hat, dass diese entgegen geltendem Recht (?) grundlos erlöschen soll, und nur mittels vollkommen sinnfreier Maßnahmen zurückgekauft werden kann.
Zu meinem Lieblingsproblem wird das ganze, weil ich nicht (ein)sehe, wie das rechtmäßig sein kann, und wozu das überhaupt geeignet ist. Außer monitärer Umverteilung von unten nach oben und einer Einschränkung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Das triggert halt den dithmarscher Dickschädel...
n Herzkasper krieg ich deshalb jedenfalls nicht, ich rege mich ja auch gar nicht auf – Die regen mich auf
Aber du hast Recht, ich Kaue da schon ziemlich lange drauf rum, und es bleibt einfach Zäh...
Posting automatisch zusammengeführt: 24.05.2024, 09:43
Zumal mir trotz einiger Bemühungen bisher immernoch niemand sagen konnte oder wollte, inwiefern ein Ministerium überhaupt befugt ist, Bestimmungen zu erlassen, die dem geschriebenen Gesetz widersprechen, oder dieses zumindest höchst kreativ umdeuten...
Posting automatisch zusammengeführt: 24.05.2024, 10:17
Hier heisst es immerhin:
"Die Verwaltung darf bei all ihrem Handeln nicht gegen die Gesetze verstoßen, darf also nicht rechtswidrig handeln (Vorrang des Gesetzes). Der Vorrang des Gesetzes schreibt weiter vor, dass Vorschriften, die im Rang unter den Gesetzen stehen, nicht zu den Gesetzen in Widerspruch stehen dürfen. So darf beispielsweise eine Rechtsverordnung nicht gegen ein Gesetz verstoßen."
Zu meinem Lieblingsproblem wird das ganze, weil ich nicht (ein)sehe, wie das rechtmäßig sein kann, und wozu das überhaupt geeignet ist. Außer monitärer Umverteilung von unten nach oben und einer Einschränkung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Das triggert halt den dithmarscher Dickschädel...
n Herzkasper krieg ich deshalb jedenfalls nicht, ich rege mich ja auch gar nicht auf – Die regen mich auf
Aber du hast Recht, ich Kaue da schon ziemlich lange drauf rum, und es bleibt einfach Zäh...
Posting automatisch zusammengeführt: 24.05.2024, 09:43
Zumal mir trotz einiger Bemühungen bisher immernoch niemand sagen konnte oder wollte, inwiefern ein Ministerium überhaupt befugt ist, Bestimmungen zu erlassen, die dem geschriebenen Gesetz widersprechen, oder dieses zumindest höchst kreativ umdeuten...
Posting automatisch zusammengeführt: 24.05.2024, 10:17
Hier heisst es immerhin:
"Die Verwaltung darf bei all ihrem Handeln nicht gegen die Gesetze verstoßen, darf also nicht rechtswidrig handeln (Vorrang des Gesetzes). Der Vorrang des Gesetzes schreibt weiter vor, dass Vorschriften, die im Rang unter den Gesetzen stehen, nicht zu den Gesetzen in Widerspruch stehen dürfen. So darf beispielsweise eine Rechtsverordnung nicht gegen ein Gesetz verstoßen."
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 24.05.2024, 10:17, insgesamt 3-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Verordnung ist nunmal da. Sie bleibt gültig, bis der Gesetzgeber sie ändert oder zurückzieht. Ganz gleich, ob irregulär oder nicht.
Übrigens hat sich diese Verordnung seit 2019 nicht verändert, auch die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller haben das Datum 2019 oder 2020 und sagen seitdem meist dasselbe: Dass eine Abnahme erfolgen muss und unser Motorrad ansonsten mit diesen Reifen nicht der BE entspricht.
Unterschiedlich wurde es aber vom AKE bewertet und auch in den Foren haben manche ihre Meinung über den Verordnungstext geändert, was abweichende Bereifung betrifft.
Ich finde v.a. die Übergangszeit interessant, also dass man mit Reifen vor einem Produktionsstichtag immer noch ohne Eintragung fahren darf.
Wäre das wirklich ein Sicherheitsproblem, was erkannt worden sein soll, könnte man diese lange Übergangszeit von fünf Jahren als eine fahrlässige Gefährdung werten.
Ist sie natürlich nicht, da die freigegebenen Reifen immer schon von den Reifenherstellern am Motorradtyp überprüft wurden.
Mein Problem ist nun neben dem Kostenthema, dass der Termin für Eintragungen wohl aufwändig zu beschaffen ist, in Berlin gibt es oft gar keine Termine und wenn mal irgendwann einer erscheint, muss man sich dafür freimachen. Und dazu hätte ich nicht häufiger Lust, ich möchte also den Reifen eintragen lassen, den es möglichst lange gibt, falls ich mich von meiner CB doch nicht mehr trenne.
Ist das der Metzeler? Doch der Bridgestone (mochte aber den 45er nicht)? Oder der Michelin? Vielleicht der auch hochgelobte Avon? Eher wohl nicht die bereits lange bestehenden Conti, Pirelli oder Heidenau. Oder doch?
Man weiß es nicht.
Klar ist das ärgerlich, aber ggü. manch anderem Land in Europa dürfen wir hier mit unserer Kat-losen Vergasermaschine noch überall fahren bzw. es gibt zumindest keine Baujahr- oder Schadstoffklassenausgrenzung. Auch keine Strafsteuer und - noch - keine jährliche HU. Dieser Extraärger hier ist vglwse gering.
Übrigens hat sich diese Verordnung seit 2019 nicht verändert, auch die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller haben das Datum 2019 oder 2020 und sagen seitdem meist dasselbe: Dass eine Abnahme erfolgen muss und unser Motorrad ansonsten mit diesen Reifen nicht der BE entspricht.
Unterschiedlich wurde es aber vom AKE bewertet und auch in den Foren haben manche ihre Meinung über den Verordnungstext geändert, was abweichende Bereifung betrifft.
Ich finde v.a. die Übergangszeit interessant, also dass man mit Reifen vor einem Produktionsstichtag immer noch ohne Eintragung fahren darf.
Wäre das wirklich ein Sicherheitsproblem, was erkannt worden sein soll, könnte man diese lange Übergangszeit von fünf Jahren als eine fahrlässige Gefährdung werten.
Ist sie natürlich nicht, da die freigegebenen Reifen immer schon von den Reifenherstellern am Motorradtyp überprüft wurden.
Mein Problem ist nun neben dem Kostenthema, dass der Termin für Eintragungen wohl aufwändig zu beschaffen ist, in Berlin gibt es oft gar keine Termine und wenn mal irgendwann einer erscheint, muss man sich dafür freimachen. Und dazu hätte ich nicht häufiger Lust, ich möchte also den Reifen eintragen lassen, den es möglichst lange gibt, falls ich mich von meiner CB doch nicht mehr trenne.
Ist das der Metzeler? Doch der Bridgestone (mochte aber den 45er nicht)? Oder der Michelin? Vielleicht der auch hochgelobte Avon? Eher wohl nicht die bereits lange bestehenden Conti, Pirelli oder Heidenau. Oder doch?
Man weiß es nicht.
Klar ist das ärgerlich, aber ggü. manch anderem Land in Europa dürfen wir hier mit unserer Kat-losen Vergasermaschine noch überall fahren bzw. es gibt zumindest keine Baujahr- oder Schadstoffklassenausgrenzung. Auch keine Strafsteuer und - noch - keine jährliche HU. Dieser Extraärger hier ist vglwse gering.
- Presi
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Presi » 24.05.2024, 11:48 hat geschrieben:Die Verordnung ist nunmal da. Sie bleibt gültig, bis der Gesetzgeber sie ändert oder zurückzieht. Ganz gleich, ob irregulär oder nicht.
Nach meiner Rechtsauffassung wäre die Verordnung selbst dann, wenn sie irgendwie total sinnvol wäre, trotzdem ungültig, da sie dem Gesetz widerspricht.
Aber ich bin halt kein Jurist und könnte gut gehörig irren...
Posting automatisch zusammengeführt: 24.05.2024, 12:13
Wer oder was ist in diesem zusammenhang das AKE?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 24.05.2024, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ein Arbeitskreis der Prüforganisationen (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung), organisiert vom KBA. Er sorgt für einheitliche Vorgehensweisen.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wir haben das Problem in Österreich nicht weil man bei uns die Markenbindung abgeschafft hat. Ich frag mich nur, wieso jeder einzeln einen Reifen eintragen lassen muss. Wenn der Reifen für eine CB freigegeben ist, dann müsste er logischerweise auch auf allen anderen CBs erlaubt sein.
- Lumael
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Lumael » 25.05.2024, 09:57 hat geschrieben:Wir haben das Problem in Österreich nicht weil man bei uns die Markenbindung abgeschafft hat. Ich frag mich nur, wieso jeder einzeln einen Reifen eintragen lassen muss. Wenn der Reifen für eine CB freigegeben ist, dann müsste er logischerweise auch auf allen anderen CBs erlaubt sein.
Das müsste der Hersteller in die ABE eintragen lassen, aber der hat wohl kein interresse daran. Denn er würde ja dann in Haftung genommen wenn etwas passiert und er verdient nichts mehr an einer PC26/32.
Der Reifenhersteller macht die Prüfungen ja mit dem TÜV und erstellt damit dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der ja er die Haftung für ein oder mehrere geprüfte Motorräder übernimmt. Warum es dann zu Sonderabnahmen zur Eintragung kommt ist mir unbegreiflich aber von irgendetwas muß ja auch der TÜV leben.
- gmbo
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Sondereintragungspflicht gibt es auch keinerlei Grund. Es wurde einfach entschieden, dass das jetzt eben so zu handhaben sei.
Die "Begründung" die ich vom BMDV erhalten habe, besagt: es sie nicht sichergestellt, dass der Reifenfreiraum ausreichend bemessen ist, da die ABE G555 nicht wie heute üblich mit der Hüllkurvenmethode sondern nur mit den freigegebenen Reifen erstellt wurde. Daher sei abweichende Bereifung immer im Eizelfall zu prüfen.
Ich habe zurückargumentiert, dass mit der Freigabe des Reifenherstellers ja sehr wohl sichergestellt sei, dass der Freiraum ausreichend ist. eine Antwort habe ich dann nicht mehr erhalten...
Die "Begründung" die ich vom BMDV erhalten habe, besagt: es sie nicht sichergestellt, dass der Reifenfreiraum ausreichend bemessen ist, da die ABE G555 nicht wie heute üblich mit der Hüllkurvenmethode sondern nur mit den freigegebenen Reifen erstellt wurde. Daher sei abweichende Bereifung immer im Eizelfall zu prüfen.
Ich habe zurückargumentiert, dass mit der Freigabe des Reifenherstellers ja sehr wohl sichergestellt sei, dass der Freiraum ausreichend ist. eine Antwort habe ich dann nicht mehr erhalten...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 26.05.2024, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
In diesem Thema ist es mir gerade zu ruhig, auf ein neues
Auch ich war Heute beim TÜV um zu Prüfen ob ich meine Reifen Eintragen lassen muss, und wegen der HU die seit einer Woche Überfällig ist
Da der Prüfer und ich uns nun länger kennen, haben wir ne Halbe Stunde gesprochen wie scheiße das Thema für Motorradfahrer doch ist... Und auch für den TÜV
Aussage TÜV Prüfer, daher ab hier Hörensagen:
Den, in LEV und Umgebung kennt er keine Prüfstelle die derzeit so richtig legal einen Reifen Eintragen lassen kann.
Einmal muss man wohl dafür wie bei fast allem eine Spezielle Schulung haben, zum anderen dürfen die TÜV Prüfer aufgrund der hohen Geschwindigkeiten solche Motorräder wie unsere CB aus Versicherungstechnischen Gründen nicht fahren.
Hintergrund ist, das für die Eintragung des Reifens wohl eine Testfahrt mit Höchstgeschwindigkeit gemacht werden muss, welche für die Eintragung mit GPS Dokumentiert wird.
Die Versicherungbedingung der (Achtung Mehrzahl) TÜV Gesellschaften wie GTÜ, TÜV Rheinland etc. für diese Prüfung endet jedoch bei 160Km/h.
Sprich findet darüber ein Unfall statt, fährt der Prüfer ohne Versicherung!
Sollte ein TÜV Prüfer also z.B. bei einer alten Hayabusa oder eine Honda Blackbird eine Prüfpflichtige Eintragung machen müssen, muss er diese mit ihren 300Km/h Spitze über die Bahn jagen
Das ist in und um Leverkusen nur auf 2 Autobahnen möglich, welche dann auch noch Frei sein müssen.
Sprich Prüfung nur zu Gewissen Zeiten, da sonst Berufsverkehr etc.
Versicherung sagt NEIN.
Wenn ein TÜV Prüfer also eine Eintragung vornimmt, auch ohne Höchstgeschwindigkeitsprobefahrt, geschieht das wohl nur auf sein wohlwollen hin die Prüfung nicht Ordnungsgemäß durchzuführen.
Ich frage mich hier ob folglich solche Abnahmen auch bei einem Unfall bei uns als Fahrern Rechtliche folgen haben könnte, aber wohl eher nicht, dann ist der Prüfer in der Haftung.
Entsprechend hat mich mein Prüfer auf diesen Misstand hingewiesen
Mein Prüfer hat mich deshalb höfflichst darauf verwiesen, das sie die Abnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführen werden.
Auf mein hinweis, das mir dann ja aufgrund der Fehlenden Abnahme ja kein TÜV gegeben werden kann , bejahte er es nur....
Zum
Zum Glück sind meine Reifen noch Produktionsjahr 2016, damit bin ich noch bis zum 31.12.2024 bedient und darf ohne Eintragung TÜV kriegen, danach Endet Nämlich die Übergangsfrist für alte Reifen... bis dahin... Glück gehabt
Zu sagen ist ebenfalls, das der TÜV in LEV diese Prüfung auch überhaupt nicht Praktikabel findet.
Mein Prüfer sagte mir das dieses Thema gerade wieder in den Oberen Ebenen Diskutiert wird, mit etwas Glück ändert sich da in naher Zukunft etwas.
Hintergrund dieses ganzen Themas, ist laut ihm wie KalrMeiDrobbe sich erkundigt hat, eine unzureichende Prüfung der Reifen durch die Reifenhersteller.
Mein TÜV Prüfer sagte mir ähnlich wie KalrMeiDrobbe, das die Reifenhersteller nicht Sichergestellt haben das der Reifenfreiraum ausreichend bemessen sei.
Diese haben sich wohl immer nur auf eine ECR 75? oder ähnliches gestützt, was im Zuge einer Rechtlichen Betrachtung wohl nicht mehr standhielt.
Hörensagen TÜV Ende!
Das dass ganze trotzdem blödsinn ist, da die Reifen ja für und auf den Motorrädern getestet, steht wohl außer frage für uns...
Daher Handelt es sich nach meinem Verständnis um unser schönes Deutsches Papier und Recht für den Schadensfall.
Rein rechtlich hat das ganze wohl derzeit seine Berechtigung, aus rein praktischer Sicht... naja
Auch ich war Heute beim TÜV um zu Prüfen ob ich meine Reifen Eintragen lassen muss, und wegen der HU die seit einer Woche Überfällig ist
Da der Prüfer und ich uns nun länger kennen, haben wir ne Halbe Stunde gesprochen wie scheiße das Thema für Motorradfahrer doch ist... Und auch für den TÜV
Aussage TÜV Prüfer, daher ab hier Hörensagen:
Den, in LEV und Umgebung kennt er keine Prüfstelle die derzeit so richtig legal einen Reifen Eintragen lassen kann.
Einmal muss man wohl dafür wie bei fast allem eine Spezielle Schulung haben, zum anderen dürfen die TÜV Prüfer aufgrund der hohen Geschwindigkeiten solche Motorräder wie unsere CB aus Versicherungstechnischen Gründen nicht fahren.
Hintergrund ist, das für die Eintragung des Reifens wohl eine Testfahrt mit Höchstgeschwindigkeit gemacht werden muss, welche für die Eintragung mit GPS Dokumentiert wird.
Die Versicherungbedingung der (Achtung Mehrzahl) TÜV Gesellschaften wie GTÜ, TÜV Rheinland etc. für diese Prüfung endet jedoch bei 160Km/h.
Sprich findet darüber ein Unfall statt, fährt der Prüfer ohne Versicherung!
Sollte ein TÜV Prüfer also z.B. bei einer alten Hayabusa oder eine Honda Blackbird eine Prüfpflichtige Eintragung machen müssen, muss er diese mit ihren 300Km/h Spitze über die Bahn jagen
Das ist in und um Leverkusen nur auf 2 Autobahnen möglich, welche dann auch noch Frei sein müssen.
Sprich Prüfung nur zu Gewissen Zeiten, da sonst Berufsverkehr etc.
Versicherung sagt NEIN.
Wenn ein TÜV Prüfer also eine Eintragung vornimmt, auch ohne Höchstgeschwindigkeitsprobefahrt, geschieht das wohl nur auf sein wohlwollen hin die Prüfung nicht Ordnungsgemäß durchzuführen.
Ich frage mich hier ob folglich solche Abnahmen auch bei einem Unfall bei uns als Fahrern Rechtliche folgen haben könnte, aber wohl eher nicht, dann ist der Prüfer in der Haftung.
Entsprechend hat mich mein Prüfer auf diesen Misstand hingewiesen
Mein Prüfer hat mich deshalb höfflichst darauf verwiesen, das sie die Abnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführen werden.
Auf mein hinweis, das mir dann ja aufgrund der Fehlenden Abnahme ja kein TÜV gegeben werden kann , bejahte er es nur....
Zum
Zum Glück sind meine Reifen noch Produktionsjahr 2016, damit bin ich noch bis zum 31.12.2024 bedient und darf ohne Eintragung TÜV kriegen, danach Endet Nämlich die Übergangsfrist für alte Reifen... bis dahin... Glück gehabt
Zu sagen ist ebenfalls, das der TÜV in LEV diese Prüfung auch überhaupt nicht Praktikabel findet.
Mein Prüfer sagte mir das dieses Thema gerade wieder in den Oberen Ebenen Diskutiert wird, mit etwas Glück ändert sich da in naher Zukunft etwas.
Hintergrund dieses ganzen Themas, ist laut ihm wie KalrMeiDrobbe sich erkundigt hat, eine unzureichende Prüfung der Reifen durch die Reifenhersteller.
KarlMeiDrobbe hat geschrieben:Die "Begründung" die ich vom BMDV erhalten habe, besagt: es sie nicht sichergestellt, dass der Reifenfreiraum ausreichend bemessen ist, da die ABE G555 nicht wie heute üblich mit der Hüllkurvenmethode sondern nur mit den freigegebenen Reifen erstellt wurde. Daher sei abweichende Bereifung immer im Eizelfall zu prüfen.
Ich habe zurückargumentiert, dass mit der Freigabe des Reifenherstellers ja sehr wohl sichergestellt sei, dass der Freiraum ausreichend ist. eine Antwort habe ich dann nicht mehr erhalten...
Mein TÜV Prüfer sagte mir ähnlich wie KalrMeiDrobbe, das die Reifenhersteller nicht Sichergestellt haben das der Reifenfreiraum ausreichend bemessen sei.
Diese haben sich wohl immer nur auf eine ECR 75? oder ähnliches gestützt, was im Zuge einer Rechtlichen Betrachtung wohl nicht mehr standhielt.
Hörensagen TÜV Ende!
Das dass ganze trotzdem blödsinn ist, da die Reifen ja für und auf den Motorrädern getestet, steht wohl außer frage für uns...
Daher Handelt es sich nach meinem Verständnis um unser schönes Deutsches Papier und Recht für den Schadensfall.
Rein rechtlich hat das ganze wohl derzeit seine Berechtigung, aus rein praktischer Sicht... naja
- Blackshadoo 93
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das ist nur bedingt richtig. So, wie Du es schreibst, trifft es nur auf Reifen zu, bei denen in der Herstellerfreigabe nicht steht, dass die Reifen bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet wurden. Das ist aber bei allen gängigen Reifen bestätigt. Diese Reifen dürfen dann ohne Fahrversuch von jedem Prüfer eingetragen werden.
Erst wenn der Satz in der Freigabe fehlt, braucht der Sachverständige eine "Sonderbefugnis" und diese Prüfer, die dann mit Vollgas das Fahrverhalten prüfen, sind in der Tat selten und teuer. So einen Fahrversuch musste ich damals nach meinem Hinterradumbau auf 150er Reifen durchführen lassen. Der Prüfer, Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald, ist der einzige hier weit und breit, der das kann und darf.
Die Prüfung des Freiraums hat der Reifenhersteller sehr wohl gemacht. Aber damals in den Neunzigern wurde die deutsche ABE eben nur mit EINEM Profil vom Fahrzeughersteller beantragt. Im Gegensatz dazu wird heute eine so genannte Hüllkurve zugrunde gelegt und die berücksichtigt die abweichenden Abmessungen ALLER Reifen dieser Größe.
Darauf hat sich der TÜV berufen und genau diese Eintragungspflicht gefordert, die den Prüfern und uns nun das Leben schwer macht.
Erst wenn der Satz in der Freigabe fehlt, braucht der Sachverständige eine "Sonderbefugnis" und diese Prüfer, die dann mit Vollgas das Fahrverhalten prüfen, sind in der Tat selten und teuer. So einen Fahrversuch musste ich damals nach meinem Hinterradumbau auf 150er Reifen durchführen lassen. Der Prüfer, Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald, ist der einzige hier weit und breit, der das kann und darf.
Die Prüfung des Freiraums hat der Reifenhersteller sehr wohl gemacht. Aber damals in den Neunzigern wurde die deutsche ABE eben nur mit EINEM Profil vom Fahrzeughersteller beantragt. Im Gegensatz dazu wird heute eine so genannte Hüllkurve zugrunde gelegt und die berücksichtigt die abweichenden Abmessungen ALLER Reifen dieser Größe.
Darauf hat sich der TÜV berufen und genau diese Eintragungspflicht gefordert, die den Prüfern und uns nun das Leben schwer macht.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 05.06.2024, 07:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Also nach nationalem Recht zugelassene Fahrzeuge wurden nicht der Rotationskörperhüllkurvenuntersuchung unterzogen, weshalb jeder von der Zulassung abweichende Reifen bei Höchstgeschwindigkeit auf Freigängigkeit und Fahreigenschaften (Pendelneigung?) zu prüfen ist, alles andere wäre ja viel zu gefährlich!
EG zugelassene Fahrzeuge verfügen dank der Rotationskörperhüllkurvenuntersuchung über genügend Freiraum für alle Profiltypen, sodass auch immer alle Grobstollprofile auf jeden Supersportler passen. Deshalb ist es dann ja auch vollkommen egal, ob die noch niemals von irgendjemandem geprüfte Kombination aus Grobstollprofil vorn und Semislick hinten bei 320 Km/h zum Pendeln neigt. Sie ist ungeprüft zulässig und dank e-norm natürlich enorm sicher...
Is doch klar, alles vollkommen logisch!
EG zugelassene Fahrzeuge verfügen dank der Rotationskörperhüllkurvenuntersuchung über genügend Freiraum für alle Profiltypen, sodass auch immer alle Grobstollprofile auf jeden Supersportler passen. Deshalb ist es dann ja auch vollkommen egal, ob die noch niemals von irgendjemandem geprüfte Kombination aus Grobstollprofil vorn und Semislick hinten bei 320 Km/h zum Pendeln neigt. Sie ist ungeprüft zulässig und dank e-norm natürlich enorm sicher...
Is doch klar, alles vollkommen logisch!
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 05.06.2024, 08:04, insgesamt 4-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Rotationskörperhüllkurvenuntersuchung ist aber ein schönes Wort. Google kennt das ebenso wenig wie der Autor dieser Zeilen. Schön ist es trotzdem.
- chaosracer
- Stammuser
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