Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Wort stammt vom Erfinder des 190/50ZR17-Grobstollenreifens.
Nicht böse gemeint
Nicht böse gemeint
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 06.06.2024, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Chapeau!
Ohne Fun kein Spass!
Der Grobstollreifen war nartürlich absolut hypothetisch, auch wegen dem Geschwindigkeitsindex.
Wenn es einen gäbe, wäre das aber bei Maschinen mit EG zulassung rechtlich überhaupt kein Problem, weil der Freiraum ja ausreicht. Während andererseits dokumentiert passende und erprobte Bereifung für z.B. die CB, an jedem einzelnen Fahrzeug erneut hochgeschwindigkeitsgetestet werden muss, mit der Begründung, dass zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht sichergestellt war, dass in Zukunft alle erdenklichen Reifen passen werden. -> Absurde Realsatire.
Ohne Fun kein Spass!
Der Grobstollreifen war nartürlich absolut hypothetisch, auch wegen dem Geschwindigkeitsindex.
Wenn es einen gäbe, wäre das aber bei Maschinen mit EG zulassung rechtlich überhaupt kein Problem, weil der Freiraum ja ausreicht. Während andererseits dokumentiert passende und erprobte Bereifung für z.B. die CB, an jedem einzelnen Fahrzeug erneut hochgeschwindigkeitsgetestet werden muss, mit der Begründung, dass zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht sichergestellt war, dass in Zukunft alle erdenklichen Reifen passen werden. -> Absurde Realsatire.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 10.06.2024, 10:09, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Flyingbrick » 05.06.2024, 07:21 hat geschrieben:Das ist nur bedingt richtig. So, wie Du es schreibst, trifft es nur auf Reifen zu, bei denen in der Herstellerfreigabe nicht steht, dass die Reifen bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet wurden. Das ist aber bei allen gängigen Reifen bestätigt. Diese Reifen dürfen dann ohne Fahrversuch von jedem Prüfer eingetragen werden.
Erst wenn der Satz in der Freigabe fehlt, braucht der Sachverständige eine "Sonderbefugnis" und diese Prüfer, die dann mit Vollgas das Fahrverhalten prüfen, sind in der Tat selten und teuer. So einen Fahrversuch musste ich damals nach meinem Hinterradumbau auf 150er Reifen durchführen lassen. Der Prüfer, Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald, ist der einzige hier weit und breit, der das kann und darf.
Die Prüfung des Freiraums hat der Reifenhersteller sehr wohl gemacht. Aber damals in den Neunzigern wurde die deutsche ABE eben nur mit EINEM Profil vom Fahrzeughersteller beantragt. Im Gegensatz dazu wird heute eine so genannte Hüllkurve zugrunde gelegt und die berücksichtigt die abweichenden Abmessungen ALLER Reifen dieser Größe.
Darauf hat sich der TÜV berufen und genau diese Eintragungspflicht gefordert, die den Prüfern und uns nun das Leben schwer macht.
Da ich mir letzten Freitag den TÜV für meine Honda geholt habe, kann ich das was du sagst Völlig bestätigen
Gleiches sagte mir mein TÜV Prüfer dann auch noch mal, das Entsprechender Eintrag in den Papieren des Reifenherstellers vermerkt sein muss.
So sagte er mir ebenso das gerade große bzw. alle Gängigen wie du schriebst diese ´´Bescheinigung der Höchstgeschwindigkeit´´ mit angeben.
Auch das als Beispiel Heidenau nur noch sagt, das der Reifen Schwarz und Rund ist.
Hier mal die Passage vom ContiGo, benötigt also keine Probefahrt mit Höchstgeschwindigkeit.
Hier das Beispiel von Heidenau, dieser würde es benötigen....
Die Gesetzeslage wird sich wohl diesbezüglich wohl auch nicht mehr ändern (bis auf dem Punkt mit den Höchstgeschwindigkeitsprobefahrten ggf.).
- Blackshadoo 93
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Blackshadoo 93 » 10.06.2024, 17:21 hat geschrieben:Die Gesetzeslage wird sich wohl diesbezüglich wohl auch nicht mehr ändern
also die Gesetzeslage sieht doch eigentlich vor, dass an jedem Fahrzeug erstmal jede Änderung zulässig ist, solange sich die Fahrzeugart nicht ändert, verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, oder sich das Geräusch und Abgasverhalten nicht verschlechtert? Erst wenn einer dieser Punkte angegriffen wird, kann per §19.3 (also per "eintragung") unter umständen troztdem die Zulässigkeit bescheinigt werden.
aktuelle Regelungen widersprechen diesem Gesetz allerdings teilweise, z.B.in unserem Fall...
Wenn ich das richtig verstanden habe, wären Regeln und Bestimmungen, die geltenden Gesetzen widersprechen, grundsätzlich unzulässig und ungültig?
Ich hoffe also, dass sich die Gesetzeslage bitte nicht ändern möge, sondern zur abwechslung mal berücksichtigt wird?
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 10.06.2024, 21:41, insgesamt 6-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
KarlMeiDrobbe » 10.06.2024, 21:41 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, wären Regeln und Bestimmungen, die geltenden Gesetzen widersprechen, grundsätzlich unzulässig und ungültig?
Meine Laien-Sicht:
Nein, das kann nicht jeder Bürger selbst für sich feststellen, sondern muss gerichtlich festgestellt werden.
Nehmen wir die Ausgangssperre in Bayern ab April 2020: Du durftest ja nicht einmal alleine vor das Grundstück. Es gab zehntausende Bußgelder und die Bußgelder durften damals vollstreckt werden. Damals rechtens.
Dass die Regelung nicht legal war, entschied erst 2022 das BVerwG. Bayern zahlte die Bußgelder zurück. Aber erst dann.
Solange nicht letztinstanzlich bzw. rechtwirksam ein Gesetz oder eine Verordnung für nichtig erklärt wird, bleibt diese gültig.
Ansonsten könnte ja jeder die Gesetze auslegen, wie er gerade denkt.
In diesem Fall natürlich schade.
Zuletzt geändert von Presi am 12.06.2024, 08:16, insgesamt 1-mal geändert.
- Presi
- Stammuser
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Natürlich kann ich als Bürger nicht einfach entscheiden, ob etwas rechtmäßig ist, oder nicht. Das ist schon klar. Aber wenn ich den (möglichst gut begründeten) Eindruck habe, dass eine Regelung unrechtmäßig sei, dann kann ich doch mit guter Aussicht auf Erfolg widersprechen und zu ungerecht abgepresstes Geld zurückfordern?
Dass das dann eine nervenaufreibende Seefahrt durch dräuendes Wetter mit ungewissem Ausgang wird, ist natürlich vorhersehbar.
(Edit meint dazu: wie wäre es denn z.B. mal mit einer Sammelklage bereits geschädigter?)
Mein hinterer BT45 ist jetzt aus profiltechnischnen Gründen unwiderruflich illegal geworden, ein BT46 befindet sich im Zulauf. Die HU steht 5/25 an. Sollte sich da jemand beauftragt fühlen mir das Geld abnötigen zu wollen, dann würde ich wohl zähneknirschend auf Wabbelfahrwerk zurückrüsten und den Rechtsweg versuchen.
Bis dahin lasse ich es auf etwaige Strafen Ankommen und würde im zweifel natürlich auch denen widersprechen.
Ich habe alles getan um die Rechtslage zu sondieren und ausser "es liegen keine amtlichen Informationen vor" nichts in Erfahrung bringen können. Ich bin jedoch felsenfest der Meinung, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern absolut sicher ausschließen zu können und betrachte meine Betriebserlaubnis daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit als bestehend.
Dass das dann eine nervenaufreibende Seefahrt durch dräuendes Wetter mit ungewissem Ausgang wird, ist natürlich vorhersehbar.
(Edit meint dazu: wie wäre es denn z.B. mal mit einer Sammelklage bereits geschädigter?)
Mein hinterer BT45 ist jetzt aus profiltechnischnen Gründen unwiderruflich illegal geworden, ein BT46 befindet sich im Zulauf. Die HU steht 5/25 an. Sollte sich da jemand beauftragt fühlen mir das Geld abnötigen zu wollen, dann würde ich wohl zähneknirschend auf Wabbelfahrwerk zurückrüsten und den Rechtsweg versuchen.
Bis dahin lasse ich es auf etwaige Strafen Ankommen und würde im zweifel natürlich auch denen widersprechen.
Ich habe alles getan um die Rechtslage zu sondieren und ausser "es liegen keine amtlichen Informationen vor" nichts in Erfahrung bringen können. Ich bin jedoch felsenfest der Meinung, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern absolut sicher ausschließen zu können und betrachte meine Betriebserlaubnis daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit als bestehend.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 12.06.2024, 10:21, insgesamt 3-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Juristischer Exkurs: in Deutschland sieht das Rechtssystem keine Sammelklage vor, allenfalls Musterprozesse. Sprich, wenn Du es einklagst und gewinnst, berufe ich mich darauf, wenn nicht, sage ich nur "siehste!"
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Naja, die Musterfeststellungsklage z.B. kann schon mit Fug und Recht auch als eine mögliche Form der Sammelklage betrachtet werden. Fragwürdig ist jedoch, ob das Instrument auch geeignet ist, um gegen Ministeriale Willkür vorzugehen. Gegen die Prüforganisationen, die ja eigentlich wissen könnten, dass ein erlöschen der Betriebserlaubnis nicht begründet werden kann, und die am Ende ja auch das Geld Einstreichen, müsste das aber greifen.
Momentan bin ich noch nicht "geschädigt", daher muss ich abwarten, bis es soweit ist...
Derweil könnten aber andere natürlich bereits versuchen ihr Recht einzufordern.
Momentan bin ich noch nicht "geschädigt", daher muss ich abwarten, bis es soweit ist...
Derweil könnten aber andere natürlich bereits versuchen ihr Recht einzufordern.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 12.06.2024, 13:57, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Und Du klagst dann vor dem Europäischen Gerichtshof auf Herausgabe Deiner 100 Euro? Musst Du aber mit dem Fahrrad nach Brüssel, Deine Weigerung, rechtsgültige Vorschriften zu akzeptieren, steht ja der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegen. Und das seit einem Jahr; schon Dein erster Beitrag im Forum drehte sich darum.
Zuletzt geändert von Flyingbrick am 12.06.2024, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
- Flyingbrick
- CB-500 Moderator
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Naja, ich gebe ja gern zu, dass ich in der Juristerei nicht so tief drinstecke, aber ich hätte jetzt gedacht, ich lege der Bundesdeutschen Verbraucherzentrale mein Anliegen vor, und hoffe auf auf hinreichendes "öffentliches Interesse" und im besten Fall auf eine Abhilfeklage, die die automatische Herausgabe von unzähligen ~150€ zur Folge hätte. dazu bräuchte es dann nichtmal das Fahrrad.
Ich halte immer brav an der roten Ampel, auch wenn ich genau weiss,dass ich im Umkreis von etlichen Km die einzige Person bin und halte mich möglichst an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn mich jemand von der Rechtmäßigkeit der ganzen Posse überzeugt, (notfalls mit richterlicher Gewalt, wenn schon nicht mit vernünftigen Argumenten...) dann lasse ich natürlich auch meine garantiert sicheren Reifen auf ihre Hüllkurve hin überprüfen und Eintragen.
Aber so wie "mea culpa" dem ex-Kanzler halt einfach nicht so sein Ding ist, so hab ichs halt nicht so mit stumpfem Gehorsam.
Rechtsstaat heisst ja, dass man eben auch als Bürger immerhin bescheidene Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, um sich gegen die Willkür der Obrigkeit zu wehren.
Posting automatisch zusammengeführt: 13.06.2024, 08:55
Soweit ich das erkennen kann, möchte ich erreichen, dass das Nationale Recht, welches ich durch eine nationale Vorschrift verletzt sehe, eingehalten wird. daher müsste doch auch ein nationales Gericht reichen um den Anspruch durchzusetzen? Oder Irre ich?
Also, vollkommen sinnlose Vorschriften befolgen, ohne diese zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen, das konnte ich noch nie. Da haben schon etliche Lehrer einige graue Haare bekommen. das ist nicht erst seit einem Jahr so...
Und ja, das Thema hier ist tatsächlich der Auslöser (nicht der Grund...), weshalb ich mich hier im Forum angemeldet habe: Die Diskussion lief hier ja schon,und ich war gerade Fassungslos, wie der Prüfer auf meine Frage zur rechtslage Bzgl. der Reifenfreigabethematik reagiert hat. zudem konnte ich einfach nicht glauben, dass das ernsthaft so üblich Praxis werden soll. Daher ja auch mein "hessischer" Nick...
Da sich seit dem die Vorschriften nicht geändert haben, ich aber auch noch nicht akut in Konflikt damit geraten bin, kann ich nichts tun, als das Thema von allen Seiten gründlichst abzuklopfen.
Bei der Gelegenheit, möchte ich mich übrigens herzlich für die Geduld und die Bereitschaft bedanken, kontroverse Themen trotz unterschiedlicher Meinungen konstruktiv zu Diskutieren. Das ist heutzutage ja alles andere als selbstverständlich, ich weiss das sehr zu schätzen!
"You meet the nicest people on a Honda!"
Allerdings staune ich doch auch, dass offenbar "lächeln und Zahlen" hier die vorherschende Einstellung zu sein scheint. Ich hätte ja gehofft, dass doch zumindest unter rebellischen Motorradfahrern ein paar dabei sind, die der allfälligen "Du bist vollkommen Machtlos... Gib uns all dein Geld... Du kannst sowieso nichts dagegen Tun... Zahle lieber Gleich, dann tut es nicht so weh..." Hypnose noch nicht vollständig erlegen sind.
Aber vollkommen sinnlos Zahlt der Deutsche offenbar gern, hauptsache, es gibt keine ernsthafte Notwendigkeit, wie z.B. soziale Zwecke, Bildung oder gar der Erhalt unserer Lebensgrundlage.
Ich halte immer brav an der roten Ampel, auch wenn ich genau weiss,dass ich im Umkreis von etlichen Km die einzige Person bin und halte mich möglichst an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn mich jemand von der Rechtmäßigkeit der ganzen Posse überzeugt, (notfalls mit richterlicher Gewalt, wenn schon nicht mit vernünftigen Argumenten...) dann lasse ich natürlich auch meine garantiert sicheren Reifen auf ihre Hüllkurve hin überprüfen und Eintragen.
Aber so wie "mea culpa" dem ex-Kanzler halt einfach nicht so sein Ding ist, so hab ichs halt nicht so mit stumpfem Gehorsam.
Rechtsstaat heisst ja, dass man eben auch als Bürger immerhin bescheidene Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, um sich gegen die Willkür der Obrigkeit zu wehren.
Posting automatisch zusammengeführt: 13.06.2024, 08:55
Flyingbrick » 12.06.2024, 14:43 hat geschrieben:Und Du klagst dann vor dem Europäischen Gerichtshof auf Herausgabe Deiner 100 Euro?
Soweit ich das erkennen kann, möchte ich erreichen, dass das Nationale Recht, welches ich durch eine nationale Vorschrift verletzt sehe, eingehalten wird. daher müsste doch auch ein nationales Gericht reichen um den Anspruch durchzusetzen? Oder Irre ich?
Flyingbrick » 12.06.2024, 14:43 hat geschrieben:Deine Weigerung, rechtsgültige Vorschriften zu akzeptieren, steht ja der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegen. Und das seit einem Jahr; schon Dein erster Beitrag im Forum drehte sich darum.
Also, vollkommen sinnlose Vorschriften befolgen, ohne diese zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen, das konnte ich noch nie. Da haben schon etliche Lehrer einige graue Haare bekommen. das ist nicht erst seit einem Jahr so...
Und ja, das Thema hier ist tatsächlich der Auslöser (nicht der Grund...), weshalb ich mich hier im Forum angemeldet habe: Die Diskussion lief hier ja schon,und ich war gerade Fassungslos, wie der Prüfer auf meine Frage zur rechtslage Bzgl. der Reifenfreigabethematik reagiert hat. zudem konnte ich einfach nicht glauben, dass das ernsthaft so üblich Praxis werden soll. Daher ja auch mein "hessischer" Nick...
Da sich seit dem die Vorschriften nicht geändert haben, ich aber auch noch nicht akut in Konflikt damit geraten bin, kann ich nichts tun, als das Thema von allen Seiten gründlichst abzuklopfen.
Bei der Gelegenheit, möchte ich mich übrigens herzlich für die Geduld und die Bereitschaft bedanken, kontroverse Themen trotz unterschiedlicher Meinungen konstruktiv zu Diskutieren. Das ist heutzutage ja alles andere als selbstverständlich, ich weiss das sehr zu schätzen!
"You meet the nicest people on a Honda!"
Allerdings staune ich doch auch, dass offenbar "lächeln und Zahlen" hier die vorherschende Einstellung zu sein scheint. Ich hätte ja gehofft, dass doch zumindest unter rebellischen Motorradfahrern ein paar dabei sind, die der allfälligen "Du bist vollkommen Machtlos... Gib uns all dein Geld... Du kannst sowieso nichts dagegen Tun... Zahle lieber Gleich, dann tut es nicht so weh..." Hypnose noch nicht vollständig erlegen sind.
Aber vollkommen sinnlos Zahlt der Deutsche offenbar gern, hauptsache, es gibt keine ernsthafte Notwendigkeit, wie z.B. soziale Zwecke, Bildung oder gar der Erhalt unserer Lebensgrundlage.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 13.06.2024, 09:02, insgesamt 3-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kurzer Erfahrungsbericht:
War heute bei der Eintragung. Habe seit einem Jahr die BT46 drauf und die Werkstatt meinte damals "Ne ne, die Gesetzeslage hat sich entspannt, da muss man nix mehr eintragen", was aber zumindest Stand heute nicht stimmt. Habe den Zettel von Bridgestone im Gepäck gehabt. Gutachter hat sich den und meinen Fahrzeugschein kopiert und das Motorrad inspiziert. Dann Fotos von Reifen und anscheinend Lenkeinschlag gemacht. In ein paar Tagen sollte ich dann Post bekommen.
Er hatte noch den Tipp, dass man etwas Geld spart, wenn man selbst die Eintragung in Marburg initiiert (Gilt das deutschlandweit oder nur Hessen, keine Ahnung) und mit deren Antwortschreiben dann zur Zulassungsstelle gehe. Ansonsten würde man 2x zur Zulassung gehen müssen, da sie beim 1. Besuch auch nur das Schreiben an Marburg aufsetzen - und dafür natürlich auch bezahlt werden möchten.
War heute bei der Eintragung. Habe seit einem Jahr die BT46 drauf und die Werkstatt meinte damals "Ne ne, die Gesetzeslage hat sich entspannt, da muss man nix mehr eintragen", was aber zumindest Stand heute nicht stimmt. Habe den Zettel von Bridgestone im Gepäck gehabt. Gutachter hat sich den und meinen Fahrzeugschein kopiert und das Motorrad inspiziert. Dann Fotos von Reifen und anscheinend Lenkeinschlag gemacht. In ein paar Tagen sollte ich dann Post bekommen.
Er hatte noch den Tipp, dass man etwas Geld spart, wenn man selbst die Eintragung in Marburg initiiert (Gilt das deutschlandweit oder nur Hessen, keine Ahnung) und mit deren Antwortschreiben dann zur Zulassungsstelle gehe. Ansonsten würde man 2x zur Zulassung gehen müssen, da sie beim 1. Besuch auch nur das Schreiben an Marburg aufsetzen - und dafür natürlich auch bezahlt werden möchten.
- defier
- Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Moinsen, ich war letzte Woche beim TüV Nord. Mit der CB 500s meiner Frau und ihren BT46. Mit unter 50 EUR war ich inkl. Käffchen dabei (mal nebenbei: die Preise schwanken unglaublich, von 48 EUR bis ca. 150 EUR war alles dabei ... unfassbar. Dabei gibt es doch Preislisten, wo´s drinsteht, von daher kann ich die 100/150 EUR echt nicht nachvollziehen). Und nächste Woche geht´s zur Zulassungsstelle zur Eintragung. Das wird ca. 12 EUR kosten. Also alles in allem gute 60 EUR. Dafür hab ich wenigstens keine Probleme oder Diskussionen, wenn´s um das Erlöschen der Betriebserlaubnis geht (hier dürfte jeder Gutachter sich schwertun, dass die Reifen beim Sturz keine Rolle gespielt haben ...).
Wir fahren lieber durch die Gegend und genießen den Wind um die Nase, als uns über ohnehin nicht änderbare Dinge zu ärgern.
Viele Grüße!
Sven
Wir fahren lieber durch die Gegend und genießen den Wind um die Nase, als uns über ohnehin nicht änderbare Dinge zu ärgern.
Viele Grüße!
Sven
- xjotti25
- Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Also, dass Bereifung, welche noch vor ein paar Jahren ohne jede Eintragung zulässig war, für die es Freigaben von den Herstellern gibt, aus welchen hervorgeht, dass die Bereifung vollkommen unbedenklich ist, welche sich mit einem Käffchen und einem Foto problemlos eintragen ließe, und mit welcher unzählige CB500 Fahrer dank Eintragung ja auch legal unterwegs sind,dann plötzlich so gefährlich sein soll, dass sie ursächlich einen Unfall zur Folge hatte, das muss der verehrte Herr Gutachter aber an seeehhr laaaangen Haren herbeiziehen. Auch da würde ich im Falle widersprechen.
Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 21.06.2024, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
KarlMeiDrobbe » 21.06.2024, 11:02 hat geschrieben:Also, dass Bereifung, welche noch vor ein paar Jahren ohne jede Eintragung zulässig war, für die es Freigaben von den Herstellern gibt, aus welchen hervorgeht, dass die Bereifung vollkommen unbedenklich ist, welche sich mit einem Käffchen und einem Foto problemlos eintragen ließe, und mit welcher unzählige CB500 Fahrer dank Eintragung ja auch legal unterwegs sind,dann plötzlich so gefährlich sein soll, dass sie ursächlich einen Unfall zur Folge hatte, das muss der verehrte Herr Gutachter aber an seeehhr laaaangen Haren herbeiziehen. Auch da würde ich im Falle widersprechen.
Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ist ja nicht mal so, dass die Gutachter darin einen Sinn sehen - die sind genauso genervt. Aber Gesetzeslage ist halt Gesetzeslage. Und wenn du einen Unfall hast, bei dem du nicht mal Schuld haben musst, wird sich die andere Versicherung erstmal quer stellen, dass sie einem Verkehrsteilnehmer, der ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, auch nur einen Cent überweist. Ob es dir dann ein jahrelanger Rechtsstreit wert ist, musst du natürlich selbst wissen. Alle anderen kaufen sich halt die Sorglosigkeit für 100-150€ und müssen weder bei der Polizeikontrolle, bei der HU noch im Falle eines Falles bangen.
- defier
- Stellt sich noch vor ;) (mit 25 Beiträgen)
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wie ich ja schon unzählige male ausgeführt habe, sehe ich nicht, wie die Betriebserlaubnis erloschen sein soll. Gesetzeslage ist halt Gesetzeslage, man lese dazu §19.2 StVZO.
Es wurde vor Gericht auch schon mal geurteilt, dass dieser Paragraph unter Gesichtspunkten der Verhältnismässigkeit auszulegen sei, und das von Bauteilen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gefahr ausgehen muss.
Aber auf einen nervigen Rechtsstreit habe ich natürlich eigentlich auch keine Lust...
Es wurde vor Gericht auch schon mal geurteilt, dass dieser Paragraph unter Gesichtspunkten der Verhältnismässigkeit auszulegen sei, und das von Bauteilen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gefahr ausgehen muss.
Aber auf einen nervigen Rechtsstreit habe ich natürlich eigentlich auch keine Lust...
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hallo zusammen,
gefühlt wurde hier hauptsächlich über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Regelung diskutiert...
Mich würde aber vor allem interessieren, was ich jetzt tun muss, um eine neue Plakette zu bekommen.
Folgender Stand:
- Vorne ein Bridgestone Battlax BT45 F
- Hinten ein Bridgestone Battlax BT46 R
- Der hintere Reifen muss gewechselt werden, da er eine kleine Beschädigung hat
- TÜV Süd meinte heute, dass die Eintragung so 200 € kostet
Folgende Fragen:
- BT45 F mit BT46 R wäre ja wahrscheinlich dumm einzutragen, da man den BT45 F nicht mehr bekommt -> dann müsste man beim Vorderradwechsel nur wieder eine neue Eintragung machen?
- Gibt es Reifen, welche nun lohnenswerter sind einzutragen? Sprich es geht einfacher, oder man weiß auch einfach, dass es diese länger geben wird (nicht, dass dann bald wieder eine neue Eintragung fällig wird, da es die alten Reifen nicht mehr gibt)?
- Gibt es bestimmte Prüfgesellschaften, die da einfacher/günstiger sind? (hab hier auch schon Preise von 50 € gelesen)
- Was kann ich an "Vorbereitung" machen, um es zu vereinfachen? Hab hier jetzt gelesen eine Kopie eines Fahrzeugscheins einer CB 500 mitzunehmen, die den entsprechenden Reifen schon eingetragen hat? Eintragung schon selber in Marburg (oder in Bayern dann woanders?) initiieren?
Vielen Dank euch!
gefühlt wurde hier hauptsächlich über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Regelung diskutiert...
Mich würde aber vor allem interessieren, was ich jetzt tun muss, um eine neue Plakette zu bekommen.
Folgender Stand:
- Vorne ein Bridgestone Battlax BT45 F
- Hinten ein Bridgestone Battlax BT46 R
- Der hintere Reifen muss gewechselt werden, da er eine kleine Beschädigung hat
- TÜV Süd meinte heute, dass die Eintragung so 200 € kostet
Folgende Fragen:
- BT45 F mit BT46 R wäre ja wahrscheinlich dumm einzutragen, da man den BT45 F nicht mehr bekommt -> dann müsste man beim Vorderradwechsel nur wieder eine neue Eintragung machen?
- Gibt es Reifen, welche nun lohnenswerter sind einzutragen? Sprich es geht einfacher, oder man weiß auch einfach, dass es diese länger geben wird (nicht, dass dann bald wieder eine neue Eintragung fällig wird, da es die alten Reifen nicht mehr gibt)?
- Gibt es bestimmte Prüfgesellschaften, die da einfacher/günstiger sind? (hab hier auch schon Preise von 50 € gelesen)
- Was kann ich an "Vorbereitung" machen, um es zu vereinfachen? Hab hier jetzt gelesen eine Kopie eines Fahrzeugscheins einer CB 500 mitzunehmen, die den entsprechenden Reifen schon eingetragen hat? Eintragung schon selber in Marburg (oder in Bayern dann woanders?) initiieren?
Vielen Dank euch!
- P-Dizzle
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
P-Dizzle » 16.08.2024, 09:48 hat geschrieben:gefühlt wurde hier hauptsächlich über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Regelung diskutiert...
Ich denke: In dem Punkt sind sich hier ausnahmsweise mal alle einig...
Der Bt45 hat eine Feigabe von Honda und müsste daher eigentlich gar nicht eingetragen werden.
Beim Bt46 sollte eigentlich die ehemalige Herstellerfreigabe (von Bridgestone) absolut ausreichen, um den Prüfer von der Sicherheit der Bereifung zu überzeugen. Alternativ könnte er prinzipiell auch leicht optisch oder haptisch "sicherstellen", ob ein "ausreichender Freiraum" gegeben ist. Möglich jedoch, dass das nochmal extra kostet...
Posting automatisch zusammengeführt: 16.08.2024, 10:29
P-Dizzle » 16.08.2024, 09:48 hat geschrieben:TÜV Süd meinte heute, dass die Eintragung so 200 € kostet
Solange alle immer brav bezahlen und das Volk nicht auf die Barrikaden steigt, werden die Preise voraussichtlich sukzessiv immer weiter steigen.
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 16.08.2024, 10:38, insgesamt 3-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Super, danke schonmal für die Hilfe.
Wie gesagt, was "eigentlich sein sollte" bringt mir nichts. Ich brauch die neue Plakette, und wenn mir die ohne Eintragung nicht gegeben wird, bringt mir das leider nichts...
Also kann ich vorne den BT45 drauf lassen, und müsste nur hinten einen neuen BT46 aufziehen lassen und nur diesen eintragen lassen? Oder gibt es dann Probleme mit der Paarung? Aber laut https://moto.permission.jfnet.de/BRIDGESTONE/30122.pdf darf man ja den BT45 und BT46 kombinieren?
Wie gesagt, was "eigentlich sein sollte" bringt mir nichts. Ich brauch die neue Plakette, und wenn mir die ohne Eintragung nicht gegeben wird, bringt mir das leider nichts...
Also kann ich vorne den BT45 drauf lassen, und müsste nur hinten einen neuen BT46 aufziehen lassen und nur diesen eintragen lassen? Oder gibt es dann Probleme mit der Paarung? Aber laut https://moto.permission.jfnet.de/BRIDGESTONE/30122.pdf darf man ja den BT45 und BT46 kombinieren?
- P-Dizzle
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
P-Dizzle » 16.08.2024, 11:01 hat geschrieben:Wie gesagt, was "eigentlich sein sollte" bringt mir nichts. Ich brauch die neue Plakette, und wenn mir die ohne Eintragung nicht gegeben wird, bringt mir das leider nichts...
Logisch! So funktioniert Nötigung... Ich für meinen Teil werde, wenn es soweit ist nur unter Vorbehalt zahlen, versuchen diesen Umstand schriftlich festzuhalten, und hinterher versuchen rechtlich dagegen vorzugehen. Ob 50 oder 200€ macht für mich dabei keinen großen Unterschied, da ich mich so oder so unsinnig und unrechtmäßig abgezogen fühle...
BT45 und 46 dürfen gemischt gefahren gefahren werden, es wäre aber natürlich wenig hilfreich, sich den BT46 nur hinten eintragen zu lassen...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 16.08.2024, 14:03, insgesamt 2-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ich war letzte Woche mit meiner CB500 PC26 bei der HU, TÜV in Brauweiler.
Die Maschine habe ich im August 2020 nach Umbau wieder zugelassen.
Mit neuen Reifen.
Ich habe dann den wirklich freundlichen TÜV-MA wegen der Reifen angesprochen.
Er hat den DOT gecheckt und dann gesagt : Alles kein Problem, die Reifen sind noch aus dem Jahr 2019 und müssen daher nicht eingetragen werden.
Das wars.
Dann werde ich den nächsten Satz Reifen definitiv eintragen lassen müssen, also 2026 oder 2028....
Die Maschine habe ich im August 2020 nach Umbau wieder zugelassen.
Mit neuen Reifen.
Ich habe dann den wirklich freundlichen TÜV-MA wegen der Reifen angesprochen.
Er hat den DOT gecheckt und dann gesagt : Alles kein Problem, die Reifen sind noch aus dem Jahr 2019 und müssen daher nicht eingetragen werden.
Das wars.
Dann werde ich den nächsten Satz Reifen definitiv eintragen lassen müssen, also 2026 oder 2028....
- Free-sky
- Stammuser
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