Reifenfreigaben
Moderator: Callinator
8 Beiträge
• Seite 1 von 1
Reifenfreigaben
Die im Wiki zum Downloaden angegebenen Reifenfreigaben für den Battlax BT 46 beziehen sich nicht auf unsere CB 500 (PC26/32) sondern auf die wesentlich älteren CB 500 K.
Zuletzt geändert von egleh am 29.12.2025, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
- egleh
- cb-500.de User
Re: Reifenfreigaben
Es gibt die Freigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen jedoch sowohl für die PC26 als auch für die PC32 und die PC32S. falls jemand danach sucht...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 29.12.2025, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
Helge hatte schon teilweise Recht.
Bei Bridgestone war tatsächlich heute bis 10:54 im WIKI die Four hinterlegt:
Fahrzeughersteller HONDA
FG Nummer 30120
500
Bereifung Vorderrad
Bereifung Hinterrad
CB 500 K Four
Luftdruck
CB500
1971
3.25 - 19 54H TL
BT 46 F
4.00 - 18 64H TT
3.25 - 19 54H TL
BT 45 F
4.00 - 18 64H
BT 46 R
BT 45 R
2,3/2,5
2,3/2,5
Bei Bridgestone war tatsächlich heute bis 10:54 im WIKI die Four hinterlegt:
Fahrzeughersteller HONDA
FG Nummer 30120
500
Bereifung Vorderrad
Bereifung Hinterrad
CB 500 K Four
Luftdruck
CB500
1971
3.25 - 19 54H TL
BT 46 F
4.00 - 18 64H TT
3.25 - 19 54H TL
BT 45 F
4.00 - 18 64H
BT 46 R
BT 45 R
2,3/2,5
2,3/2,5
Zuletzt geändert von gumic am 29.12.2025, 11:14, insgesamt 2-mal geändert.
- gumic
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
KarlMeiDrobbe » 29.12.2025, 10:17 hat geschrieben:Es gibt die Freigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen jedoch sowohl für die PC26 als auch für die PC32 und die PC32S. falls jemand danach sucht...
Ein Link zur Konkurrenz ist aber blöd. Dann doch lieber die Primärquelle: https://reifenfreigaben.bridgestone.de/
Aber ich weiß gar nicht, was ihr habt. Auf magische Art und Weise passt es doch im Wiki:
- Chickenmarkus
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
Konkurrenz? Das sind doch Gesinnungsgenossen...
Thx for the Magic
Thx for the Magic
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 29.12.2025, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
Wofür braucht unsereins jetzt noch eine Reifenfreigabe - oder habe ich was verpasst?
- rednug
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
rednug » 30.12.2025, 20:24 hat geschrieben:Wofür braucht unsereins jetzt noch eine Reifenfreigabe - oder habe ich was verpasst?
Quelle und Übersicht mit KI:
Die Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern wurde durch eine Neuregelung, die 2020 eingeführt und mit einer Übergangsfrist bis Ende 2024 umgesetzt wurde, weitgehend aufgehoben, aber durch eine Eintragungspflicht für abweichende Reifen ersetzt: Herstellerfreigaben sind seit 2025 nicht mehr gültig; für Motorräder mit EU-Zulassung sind Reifen anderer Hersteller zulässig, solange Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex stimmen (Originalzustand des Bikes vorausgesetzt); ältere Motorräder (nationale Zulassung) müssen Abweichungen eintragungspflichtig machen, was oft eine Einzelabnahme beim TÜV (mit Herstellerbescheinigung) erfordert, um legal andere Reifen fahren zu können.
Hintergrund der Neuregelung:
2020: Einführung neuer Vorschriften, die Herstellerfreigaben nicht mehr als alleinigen Nachweis für jede Fahrt akzeptierten.
Übergangsfrist: Bis Ende 2024 durften Biker noch Reifen mit gültiger Freigabe fahren, selbst wenn diese nicht in den Papieren standen.
Seit 1. Januar 2025: Die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Was gilt jetzt (ab 2025):
Für Motorräder mit EG-/EU-Typgenehmigung:
Reifen anderer Hersteller sind erlaubt, wenn sie die korrekte Dimension (Breite, Höhe) sowie den richtigen Last- und Geschwindigkeitsindex haben.
Das Motorrad muss im Originalzustand sein, was die Reifen betrifft (z.B. keine geänderten Felgen).
Mischbereifung: (verschiedene Marken vorne/hinten) ist dadurch oft einfacher möglich, da die Hersteller die Kombinationen oft als Satz anbieten.
Für ältere Motorräder mit nationaler Zulassung (vor EU-Zulassung):
Hier gilt die Reifenfabrikatsbindung weiterhin strenger.
Nur die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen(fabrikate) sind erlaubt.
Will man andere Reifen (auch nur eine andere Marke) fahren, ist eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich.
Dafür benötigt man meist eine Montagebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers für das spezifische Modell.
Zusammenfassung der Konsequenzen:
Herstellerfreigaben sind passé: Sie reichen nicht mehr als alleinige Erlaubnis.
Eintragung ist der Schlüssel: Wer vom Original abweicht (besonders bei älteren Modellen), muss dies in den Papieren eintragen lassen.
Kosten: Eine Einzelabnahme und der anschließende Gang zur Zulassungsstelle können teuer werden (oft über 200 €).
Es ist ratsam, sich vor dem Reifenwechsel bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA) oder beim Reifenhersteller zu informieren, welche Schritte für das eigene Motorrad notwendig sind.
- gumic
- Stammuser
Re: Reifenfreigaben
rednug » 30.12.2025, 20:24 hat geschrieben:Wofür braucht unsereins jetzt noch eine Reifenfreigabe - oder habe ich was verpasst?
Wenn man der Meinung ist, dass die Neuregelung dem geltendem Gesetz (§19.2 StVZO) widerspricht und man daher noch immer ohne Ein- oder Austragung unterwegs ist, dann ist diese ehemalige Freigabe, obwohl offiziell hinfällig, immer noch ein guter Beleg, dass es sich eben nachweislich um sichere und passende Bereifung handelt.
Sollte sich eines Tages mal herausstellen, dass die Verlautbarung des Ministeriums von 2019 tatsächlich nicht rechtens ist, wären diese alten Freigabebescheinigungen auch tatsächlich weiterhin gültig...
Übrigens fehlt bei der "Quelle und Übersicht mit KI" jedwede Quellenangabe...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 03.01.2026, 08:21, insgesamt 3-mal geändert.
- KarlMeiDrobbe
- Stammuser
8 Beiträge
• Seite 1 von 1
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
