Unbekannte Frontverkleidung

Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Flyingbrick » 18.07.2022, 09:21

Sicher, dass man die "Rückrüstung auf Originalzustand" nicht begutachten lassen muss? Ich meine, das muss man austragen lassen.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Chickenmarkus » 18.07.2022, 15:42

Nee, sicher bin ich mir nicht. Auf die Schnelle habe ich auch nur Meinungen gefunden und leider keine Rechtsprechung. In denen heißt es aber, dass eingetragene Umbauten tatsächlich wieder ausgetragen werden müssten, sofern nicht "wahlweise"/"ww." o. ä. vermerkt ist. Da habe ich also zu vorschnell verallgemeinert. :oops:
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon gmbo » 18.07.2022, 18:54

wenn man mit dem TÜV-Sachverständigen spricht setzt der in seinen Text optional ein, dann geht das immer.
Sonst müsste ich ja auch meine Reifen aus und eintragen lassen.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon NonameX » 20.07.2022, 12:52

Flyingbrick » 18.07.2022, 09:21 hat geschrieben:Sicher, dass man die "Rückrüstung auf Originalzustand" nicht begutachten lassen muss? Ich meine, das muss man austragen lassen.


Sind das nicht zwei paar Schuhe.
Austragen ja, aber dann extra neu Begutachten nicht.

Ich habe kürzlich diese hier umgemeldet.
viewtopic.php?f=5&t=14789&start=20#p304118
Die Verkleidung und der Bugspoiler waren nicht eingetragen und sind es jetzt auch nicht, die TÜV Gutachten habe ich und auch als PDF auf dem Handy ... falls mal jemand nachfragen darf.
In meinem Fall kann ich sie sicher demontieren und montieren, so oft ich Lust dazu habe. In den Papieren gibt es nirgends einen Hinweis auf die Verkleidung.

Steht sie aber in den Papieren dann würde ich davon ausgehen, dass die Anbauten auch dran sein müssen. Bin mir da aber nicht sicher.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Flyingbrick » 20.07.2022, 15:12

Es sind sogar mehr als drei Paar Schuhe. Wenn Du eine ABE für ein Teil hast und Dein Motorrad darin aufgeführt ist, darfst Du zunächst mal wie Du schreibst an- und abbauen, so oft Du willst. Du musst es nicht eintragen lassen, darfst es aber, um die ABE nicht mitführen zu müssen.

Hast Du nur ein "TÜV-Gutachten", dann ist eine Anbauabnahme und auch Eintragung zwingend. Manche Teile werden wahlweise eingetragen. Dann darfst Du sie ebenfalls an- und abbauen, ohne sie jedes Mal erneut begutachten zu lassen und natürlich auch ohne Änderung der Papiere. Hast Du z.B. eine andere Reifenkombination eintragen lassen, darfst Du die alternativ zur Serienbereifung fahren.

Im Fall meiner damaligen CB500S hatte ich gar kein Gutachten vorliegen, sondern habe ein anderes Hinterrad als Einzelabnahme abnehmen lassen. Hier gilt das Gleiche.

Allerdings geht es in Deinem Fall ja um zusätzliche Teile, nämlich Verkleidung und Bugspoiler. Diese Teile werden also nicht alternativ zu einem Serienteil montiert. Wenn keine ABE, sondern ein Gutachten vorliegt, müssen diese Teile per "Anbauabnahme" geprüft und eingetragen werden. Aus dem Text der Eintragung (der ja im Gutachten vorgegeben wird) ergibt sich, ob das "wahlweise" angebaut werden darf. Nur dann musst Du es nicht austragen lassen, ansonsten muss das Teil, weil eingetragen, auch montiert sein.

Aber es kommt noch etwas dazu, was viele übersehen. Eine ABE erlaubt den Anbau eines Teils immer nur an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug. Nimm als Beispiel eine Stahlflex-Bremsleitung vorn und einen breiteren Lenker. Auch wenn beide Teile eine ABE haben, kann man beide ABE nicht kombinieren. Vielleicht scheuert die Bremsleitung ja nur in Kombination mit dem neuen Lenker an dem Scheinwerferhalter. Diese Kombination müsstest Du also tatsächlich sogar trotz zweier ABE ein- und austragen lassen. Das gilt immer dann, wenn sich die Teile gegenseitig beeinflussen können wie beim Auto Spurverbreiterungen, Alufelgen und ein tieferes Fahrwerk. Ob das auch für Deine Kombi aus Verkleidung und Bugspoiler gilt, ist fraglich. Lenkererhöhung und andere Federbeine würden sich sicher nicht gegenseitig beeinflussen.

Kurz: wenn die Teile ein Gutachten haben, musst Du sie eintragen lassen (und wieder austragen), wenn sie eine ABE haben, kann es notwendig sein.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon NonameX » 21.07.2022, 10:56

Flyingbrick » 20.07.2022, 15:12 hat geschrieben:Es sind sogar mehr als drei Paar Schuhe. ..... Kurz: wenn die Teile ein Gutachten haben, musst Du sie eintragen lassen (und wieder austragen), wenn sie eine ABE haben, kann es notwendig sein.


Wir müssen die Zahl der Schuhpaare auf unterschiedliche Arten erweitern, was abesolut nicht negativ gemeint ist, auf der Zulassungsstelle gab es ein Paar sehr hübsche Stöckel, die habe sich für meine Anbauten nicht interessiert. :D
Für keine der Anbauten. :oops:
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Flyingbrick » 21.07.2022, 14:42

Völlig logisch. Der Bäcker oder die Apothekerin werden sich dafür auch nicht interessieren. Die Zulassungsstelle lässt zu, mit Anbauten beschäftigt sie sich nur, wenn Du sie darum bittest. Bittest Du nicht darum, fährst Du halt mit einem unzulässig veränderten Motorrad herum, was dann wiederum TÜV und Polizei interessiert, aber nicht die Zulassungsstelle.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon NonameX » 22.07.2022, 21:28

Was ist daran logisch, wenn ich alles mit habe vorzeige und es nicht eingetragen wird.
Soll ich die Dame nötigen.
Da saß keine Bäckerin oder Apothekerin.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Flyingbrick » 25.07.2022, 06:33

Wenn an Deinem Fahrzeug etwas Abnahmepflichtiges verbaut ist, bist ausschließlich Du dafür verantwortlich, dass diese Eintragung auch erfolgt. Ob das so ist, kannst nur Du allein wissen, da Du ja bisher nur sehr allgemein schreibst, dass nach Deinem Verständnis alles in Ordnung ist. Ich kenne Deine Papiere nicht. Aber da Du absolut sicher bist, alles richtig zu machen, bin ich da raus.

Sollte es jedenfalls ein solches einzutragendes Teil geben und Du gehst zur Zulassungsstelle, ohne das Gutachten dort vorzulegen, dann wird die Zulassungsstelle überhaupt kein Problem damit haben, das Motorrad zuzulassen, schlicht weil sie davon nichts weiß und das auch nicht kontrollieren muss. Die Verantwortung, alle abnahmepflichtigen Umbauten nicht nur durch TÜV, DEKRA usw. abnehmen zu lassen, sondern die Papiere auch (falls im Gutachten als "unverzüglich zu berichtigen" genannt) eintragen zu lassen, liegt allein bei Dir. Und das gilt, wie beschrieben, auch dann, wenn die Kombination zweier Umbauten mit ABE aufgrund gegenseitiger Beeinflussung eintragungspflichtig wird.
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon Sanionkel » 20.03.2024, 17:27

Falls einer interesse an einer Lenkerverkleidung hat, hab ich gerade gefunden

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LG
Guido
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Re: Unbekannte Frontverkleidung

Beitragvon gumic » 20.03.2024, 19:04

Sanionkel » 20.03.2024, 17:27 hat geschrieben:Falls einer interesse an einer Lenkerverkleidung hat, hab ich gerade gefunden

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 4-306-3394

LG
Guido


Die ist aber günstig. :shock:
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