Führerscheinfalle STVO Novelle

Benzingespräche rund um das Motorrad und das Motorradfahren. Bitte keine technischen Probleme hier posten.

Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon The Rob » 03.05.2020, 17:54

Hier noch ein Video zur Unterhaltung:
https://www.youtube.com/watch?v=mGAbrGT6mmw
The Rob
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Biggi » 03.05.2020, 21:08

es geht im Spiegel-Artikel um die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein zumindest kleinere Motorräder fahren zu dürfen.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass für den "B196", wie der Zusatz offiziell heißt, einige Bedingungen zu erfüllen sind:

- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre Besitz des Führerscheins Kl. B
- 4x Theorieunterricht à 90 min
- 5x Fahrunterricht à 90 min
- keine Prüfung
- Gültigkeit des B196 nur in Deutschland

Ist doch eigentlich keine schlechte Sache, es gibt auch genug interessante Fahrzeuge in dem Segment und vielen reicht für ihr Zweiradvergnügen diese Leistung und Geschwindigkeiten um die 100 km/h.
Ein Blick zurück: wer vor 1980 den PKW-Führerschein gemacht hat, darf schon immer und einfach so ein Leichtkraftrad (A1) fahren, ohne jeglichen spezifischen Motorradunterricht wohlgemerkt.

Bei einer örtlichen Fahrschule prangert übrigens Werbung für den B196 auf dem Schaufenster, aufgerufen zu einem Preis von "ab 699,- €"-
Wer sich also etwas ungeschickt anstellt und mehr als 5 Fahrstunden benötigt, bezahlt dementsprechend noch mehr. Liegt ja nun im Ermessen des Fahrlehrers, wie viel Stunden nötig sind, eine Prüfung gibt es ja nicht. Aber nach 5 Jahren Fahrpraxis mit dem PKW sollte man auf eine fundierte Grundlage hoffen können, auf die sich schnell aufbauen lässt.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Stjopa » 03.05.2020, 23:14

Oder auf einer vierspurigen Straße mit sonst erlaubten 50 km/h auf der rechten Spur mit 30 km/h fahren, wenn 3 Spuren entfernt drüben im Gegenverkehr ein Bus mit Warnblinker hält: 1 Monat Fahr erbot!
Stjopa
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon rednug » 04.05.2020, 05:54

Was ich absolut vermisse - was ist mit den Verkehrsteilnehmern, welche sich zu Fuß oder per Fahrrad teilweise sehr fragwürdig im öffentlichen Starßenverkehr bewegen? Bei diesem Teilnehmerkreis wird ja fast immer nur von zu wenig Rechten gesprochen :kratz:
Ich schreibe nur mal "Rotlichtsünder" - ist nur ein Beispiel.

PS: Ne Frage - muss ich da jetzt mein fest eingebautes Navi deinstallieren? Dürfen Radiosender noch Warnungen betreffs Geschwindigkeitskontrollen geben?

Gunder
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon gmbo » 04.05.2020, 08:02

Hier in Bochum werden selbst Fußgänger und Radfahrer bei Rotlichtverstößen zur Anzeige gebracht, das kann für Führerscheininhaber sogar zu Fahrverboten führen. Hier gibt es radelnde Polizisten. Handy auf dem Fahrrad habe ich auch schon gesehen, das das angezeigt wurde.
Radiosender dürfen, wenn du den Sender gerade hörst könnte es mit erhöhtem Bußgeld wegen bewusstem Verstoß gewertet werden und die Funktion im Navi musst du ja bewusst einschalten. Aber ich meine dass es Länder gibt in die du mit einem solchen Navi nicht fahren darfst. Kann hier auch kommen.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon rednug » 04.05.2020, 10:49

. . .

Aber ich meine dass es Länder gibt in die du mit einem solchen Navi nicht fahren darfst.

. . .


Also müssen wir den "alten" Focus nehmen und den "modernen" Astra stehen lassen - da ist ja das Navi eingebaut :kratz:

Diese Frage stelle ich mir jetzt halb ernst - halb im Scherz

Gunder
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Stjopa » 04.05.2020, 12:03

Dann dürftest Du dort mit keinem Garmin Navi fahren.
Die haben alle die Funktion POI (Points of interest), die man einschalten kann und dann auf besondere touristische Punkte hingewiesen wird. Listen dieser Punkte kann man selbst downloaden aufspielen ...
(Im Auslieferungszustand sind nur Radarkästen in Ländern drauf, wo dieser Betrieb erlaubt ist.)
Stjopa
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon The Rob » 04.05.2020, 12:13

Stjopa » 03.05.2020, 23:14 hat geschrieben:Oder auf einer vierspurigen Straße mit sonst erlaubten 50 km/h auf der rechten Spur mit 30 km/h fahren, wenn 3 Spuren entfernt drüben im Gegenverkehr ein Bus mit Warnblinker hält: 1 Monat Fahr erbot!

Korrigier mich, falls ich falsch liege:
Aus genau dem Grund, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduktion im von dir genannten Szenario völliger Quatsch ist, benutzt doch der Bus auf so einer Straße keine Warnblinkanlage, oder?
Das Nutzen der Warnblinkanlage geschieht doch immer nur auf zweispurigen Straßen, wo eben das Risiko da ist, dass Passagiere vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren.
In Hannover benutzen die Busse gefühlt nie die Warnblinkanlage beim Halten, aber das wird sicherlich je nach Gesellschaft anders gehandhabt.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon MagdaCB500S » 04.05.2020, 12:58

Ich habe vor kurzem eine interessante Diskussion im Radio verfolgt über die Fahrfähigkeiten von vielen vor allem"frisch gebackenen" Autofahrer, aber nicht nur...Immer weniger Menschen setzten die Blincker ein, beim abbiegen, spürwechseln, vor dem anhalten. Losgefahren wird immer öfter ohne zu schauen ob der Verkehrt es überhaupt ermöglicht, so ähnlich wie das Einfädeln auf der Autobahn...
"Ich bin alleine und nehme keine Rücksicht auf die andere" -diese Regel fängt an, bedauerlicherweise, zu herrschen nicht nur in heutigem Leben sondern vor allem auf den Strassen...Und hauptsache soll alles schnell gehen...
Bei uns 30 Zone wird täglich beim Kindergartenverkehr mit 50/60km/h locker überquert. "50km - Strassen" fährt man anscheinend heutzutage mit 70km/h und wenn man die Strassen bis 100km/h fährt mit der genannten Geschwindigkeit, dann hat man das Gefühl, dass man steht, weil alle an dich vorbei sausen.
Autobahn ist sowieso ohne Geschwindigkeitsbekrenzung (abgesehen von den ewigen und immer großeren Baustellen)...
Vielleicht bringen die höchere Strafen uns allen zum etwas langsameren zu werden und mehr acht aufeinander zu nehmen. Vielleicht auch nicht. Doch der Versuch finde ich gar nicht schlecht. :roll:
Ich sage nicht, dass ich selbst nicht schnell fahren mag ;) , aber da bin ich der Meinung, wenn ich übertreibe, trage ich die Konsequenzen davon und stehe ich dazu. Ich bin aber noch bereit mich zu verbessern und zu ändern. Vielleicht zumindestens manche andere Mitmenschen auch(?) :kratz:
Aber auf mein Navi-Warner verzichte ich doch lieber nicht :oops: :D :pf:

Gruß
Magda
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Biggi » 04.05.2020, 14:36

Oftmals geht es innerorts gar nicht ums rasen, sondern man hat schlichtweg ein 30er Schild übersehen. Weil man vlt fremd ist und sich nebenher orientieren muss und weil eh eine Reizuberflutung mit tausend Schildern auf einen einprasselt... wenn man dann mit gut 50 dahin rollt - Lappen weg. :shock:
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Presi » 04.05.2020, 21:51

Biggi » 04.05.2020, 14:36 hat geschrieben:Oftmals geht es innerorts gar nicht ums rasen, sondern man hat schlichtweg ein 30er Schild übersehen. Weil man vlt fremd ist und sich nebenher orientieren muss und weil eh eine Reizuberflutung mit tausend Schildern auf einen einprasselt... wenn man dann mit gut 50 dahin rollt - Lappen weg. :shock:

Eben. Wobei ich noch nie ein Schild übersehen habe, weil es davon zu viele gibt (höchstens nicht genau erkannt, bspw. zeitliche Einschränkungen), sondern weil ich abgelenkt war, bspw. telefoniert habe oder am Bordcomputer, Navi oder Radio gespielt habe.

Das Fahrverbot schon bei geringeren Verstößen kann aber neben den Unaufmerksamen auch diejenigen treffen, die ganz bewusst Schilder ignorieren. So fahren viele Leute bspw. auf Landstraßen ein konstantes Tempo und kümmern sich nicht um Einmündungen, selbst wenn dort auf 70 limitiert ist. So wird v.a. am Beginn und am Ende von Baustellen sehr oft gegen das Tempolimit verstoßen. Werden warnblinkende Busse und verkehrsberuhigte oder Tempo 10-Zonen nicht wirklich beachtet. Und es wird wie selbstverständlich schneller gefahren als erlaubt.
Übersieht man ein 30-Schild, dann ist man ja auch nur dann fahrverbotsgefährdet, wenn man meint, es gelte 50 und man überschreitet auch das. Plus 1 km/h, plus 3 km/h Toleranz plus Tachoabweichung.

Ich denke, wir gewöhnen uns daran, dass die runden Schilder mit rotem Rand und einer Zahl darin tatsächlich etwas bedeuten, so wie wir uns auch an die Promillegrenzen gewöhnt haben oder wie wir uns an das in den nächsten Jahren wohl kommende generelle Tempolimit gewöhnen werden.
Zuletzt geändert von Presi am 04.05.2020, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Supertyp » 05.05.2020, 08:17

Wenn die Freiheit scheibchenweise verloren geht kann man sich besser anpassen.
Übrigens gab es bis 1972 kein allgemeines Tempolimit auf Landstrassen und die Promillegrenze lag bei 1,3! Bei den damaligen Strassen und Autos! :shock:

Ich will das nicht zurückhaben, aber es zeigt eben die Entwicklung bis heute. Jede neue Regelung schränkt die Freiheit weiter ein.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Maybach » 05.05.2020, 08:49

Die Zahl der Verkehrstoten ist aber seit 1972 aber auch auf rund ein Zehntel der jetzigen Zahlen gesunken ... (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland)

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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon The Rob » 05.05.2020, 09:17

Supertyp » 05.05.2020, 08:17 hat geschrieben:Jede neue Regelung schränkt die Freiheit weiter ein.

Könnte von der NRA stammen...
Die setzen nennen das auch immer Freiheit, wenn sie das Recht auf unnötige Gefährdung anderer meinen.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Supertyp » 05.05.2020, 09:32

Das wiederum könnte von der Staats und Parteiführung der DDR kommen: Wozu braucht ihr die Freiheit wenn ihr sowieso nur das tun wollt, was ihr wollt?
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Presi » 05.05.2020, 09:59

Supertyp » 05.05.2020, 08:17 hat geschrieben:Wenn die Freiheit scheibchenweise verloren geht kann man sich besser anpassen.
Übrigens gab es bis 1972 kein allgemeines Tempolimit auf Landstrassen und die Promillegrenze lag bei 1,3! Bei den damaligen Strassen und Autos! :shock:

Das häufigste Fahrzeug war damals mit Abstand der VW Käfer, der schaffte 120, in der letzten Ausbaustufe 125 Spitze. Dann kam der 2CV, der kam so auf um die 100 Spitze damals.

Natürlich gab es schon Fahrzeuge, die schon 1972 schneller fuhren, mein Opa fuhr damals einen BMW 2002 mit 100PS, der schaffte wohl rund 170 und galt als Sportwagen.
Er hat es überlebt. Viele andere aber nicht, die Verkehrstotenzahl war extrem hoch und die Freiheit zu leben endete für viele Verkehrsteilnehmer, nicht nur die Verursacher von Unfällen, mit dem Tod.

Durch die vielen Fahrzeuge, die heute 200+ schaffen und dies auch real umsetzen, bin ich auch von einem Gegner zu einem Befürworter des generellen Tempolimits geworden. Das Geschwindigkeitsniveau von 1972 auf Autobahnen mit heutigen Fahrzeugen wäre ja kein Problem, Exzessivgeschwindigkeiten sind es aber schon, diese sind riskant und zwar nicht erst, wenn verlorene Ladung oder ein Elch auf der Fahrbahn liegt oder steht.

Thema "Freiheit": Ich kenne Leute, die aus Angst vor sehr schnellen anderen Fahrzeugen nicht Autobahn fahren (meine Schwiegermutter z.B.). Eine Verstetigung des Tempos hätte hier Vorteile.
Wenn man also den Begriff "Freiheit" strapazieren möchte, dann ist die "Freiheit" schnell zu fahren auf Kosten anderer, die gar nicht fahren, die das Leben verlieren, die Stress haben, die im Stau stehen, die unter Lärm leiden, die unter Schadstoffen oder klimabedingten Folgen leiden (werden), die höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen... , oft natürlich nur gering, aber dennoch abzuwägen mit der Freude am schnellen Fahren.

Am Ende wird die Industrie sich wohl kaum noch gegen ein Tempolimit wehren, weil dann ihre batterieelektrischen Fahrzeuge abgesetzt werden wollen und die alten, potenten Verbrenner unattraktiver werden sollen. Zusätzlich ist die weitere Automatisierung bis hin zum autonomen Verkehr mit Exzessivtempi problematisch.
Ich gebe auch zu bedenken, dass mit extrem schnellen Fahrzeugen auf Autobahnen im Elektrozeitalter noch viel mehr "Spargelstangen" mit Windrad benötigt werden. ;)

Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass ein Tempolimit noch einige Jahre braucht, um sich durchzusetzen, dann aber schließlich doch kommt. Genauso wie generell 80 auf Außerortsstraßen und 30 als generelles Innerortstempo. In der Wissenschaft wird dies schon lange diskutiert und vernünftig wäre es jedenfalls und es würde, einmal daran gewöhnt, kaum jemanden stören.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Supertyp » 05.05.2020, 10:10

Jau, dann hätten wir endlich DDR Verhältnisse für alle. Tempo 100 auf der Autobahn, 80 auf der Landstrasse und 30 in der Stadt, wegen der Schlaglöcher. Gleichzeitig kann der Sprit teurer gemacht werden, weil Individualverkehr ist bäh, und die Strassen kann man verfallen lassen, weil für 100/80/30 wirds immer noch gut genug sein.
Zuletzt geändert von Supertyp am 05.05.2020, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon Presi » 05.05.2020, 10:39

Ich denke, auf Autobahnen wird es eher bei 120 oder 130 bleiben.
Tempo 30 innerorts würde ja nicht auf allen Straßen gelten, aber wir kehren dann um und beschildern Ausnahmen davon.
Dann müsste auch kaum jemand seinen Führerschein abgeben, weil er ein Schild übersieht. ;)

Grund ist, dass du bei 30 relativ gefahrlos mehrere, bei 20 und darunter quasi alle Verkehrsteilnehmer zusammen führen kannst, bei 50 hingegen zunehmend baulich trennst (nehmen wir abgepollerte, gesichert geführte Radwege).
Gibt auch Nachteile, keine Frage, und ich bin da selbst noch unschlüssig, gerade Hauptverkehrsstraßen sollten schnellere Tempi zulassen und dann ist man wieder beim Status quo.

Eine versuchte Emotionalisierung über historische Vergleiche ist ja ganz nett, aber finde ich argumentativ wenig überzeugend.
Zuletzt geändert von Presi am 05.05.2020, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon chaosracer » 05.05.2020, 16:02

Unter 150 sollte man nicht links fahren dürfen. Endlich wieder Vollgas für alle Autofahrer in Deutschland nach diesem Coronasitzen. Da wundert sich jemand, wenn heutzutage die Leute keine Autos mehr kaufen...pfff. Wozu soll das denn noch gut sein, wenn man beim ersten Mal angeben gleich sanktioniert wird?

Die Rechten werden ja heute kaum noch beachtet, weil sie seit Jahren allen nur alles nachkauen; jetzt wäre mal wieder Zeit für eine Vollgaspartei! ZURÜCK ZU MEHR TESTOSTERON!
chaosracer
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Re: Führerscheinfalle STVO Novelle

Beitragvon The Rob » 05.05.2020, 16:08

chaosracer » 05.05.2020, 16:02 hat geschrieben:Die Rechten werden ja heute kaum noch beachtet, weil sie seit Jahren allen nur alles nachkauen; jetzt wäre mal wieder Zeit für eine Vollgaspartei! ZURÜCK ZU MEHR TESTOSTERON!

So in etwa?
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